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Das unglaubliche Schweigen des Präsident des Landgerichts Dr. Gerhard Karl aus Ansbach

geralt / Pixabay
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Wir haben in unserer Zeit als Internetportal diebewertung.de viele Prozesse führen müssen vor den unterschiedlichsten deutschen Gerichten, aber wir hatten in allen Prozessen bisher immer den Eindruck, „dass wir kritisch, aber eben fair behandelt wurden“, so wie es vor Gericht auch immer sein sollte.

Wir lernen durch solche Prozesse jedoch immer wieder dazu für unsere Arbeit.

Nun hatten wir unseren ersten Prozess in Bayern vor dem Landgericht Ansbach und da scheinen dann völlig andere Justizbedingungen zu gelten. Das ist auch eine Erfahrung, die man erst einmal machen muss.

Wir hatten uns darüber im Nachhinein beim Präsidenten des Landgerichtes Ansbach beschwert und ihm detailliert dargelegt, was uns an dem Prozess und dessen Ablauf nicht gefallen hat. Nun, vielleicht war das ja „Majestätsbeleidigung“, denn eine Antwort haben wir vom Herrn Präsidenten des Landgerichts Dr. Gerhard Karl aus Ansbach nicht bekommen.

Möglicherweise wäre die Antwort dem Präsidenten des Landgerichts Ansbach, Herrn Dr. Gerhard Karl, dann auch zu peinlich gewesen. Nun, wir werden damit leben müssen.

Übrigens, aufgrund der eigentümlichen Verhandlungsführung der zuständigen Richterin und des merkwürdigen Prozessablaufes haben wir einem Vergleich, den der Kläger uns vorgeschlagen hatte, nicht zugestimmt. Wir wollen in der Sache nun ein Urteil haben, denn wir sehen uns hier ganz klar im Recht.

Die einzige Begründung, die letztlich von Klägerseite noch übrig geblieben ist im Prozess, warum wir einen Beitrag löschen müssen, war, dass sich der Kläger in seinem beruflichen Fortkommen eingeschränkt fühlt.

Es ging im Übrigen um eine offizielle Veröffentlichung der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA, die wir übernommen hatten. Dieser Eintrag, da zeitlich befristet, ist nun mittlerweile von der Seite der FINMA gelöscht.

Da der Kläger aber immer noch in dieser Branche „seine Brötchen verdient“, haben wir den Eintrag nicht gelöscht und sind dazu auch nicht verpflichtet.

Nun soll es ein Urteil am 3. Juni 2019 geben. Wir sind gespannt, wie dies ausgehen wird. Egal wer diesen Prozess verliert, wird dann sicherlich die nächste Instanz anrufen. Auch das sind wir gewohnt.

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