Nun, wie sagt man so schön, „die Hoffnung stirbt zuletzt“. Hier hat die Bafin am heutigen Tage direkt vier Hoffnungsszenarios aufgemacht.
Denn sie hat richtigerweise nach den Bestimmungen des Vermögensanlagengesetzes Umstände veröffentlicht, die Anleger der einzelnen auf der BaFin-Seite benannten unternehmerischen Beteiligungen sicherlich einen „Schreck versetzt haben“.
Sie waren sicherlich in der Annahme, dass ihr erspartes Kapital „ökonomisch sinnvoll“ eingesetzt ist und natürlich auch, dass ihr Kapital nicht in Gefahr gerät.
Alleine der Begriff „Festzins“ hat sicherlich einige Anleger darüber hinweg getäuscht, dass man es hier nicht mit einem Bankprodukt zu tun hat, sondern mit einer unternehmerischen Beteiligung, die einem Totalverlustrisiko unterliegt.
Selbst wir haben in unserer Redaktion mit Anlegern telefoniert, die gar nicht verstanden haben, „was wir denn gegen die Produkte aus dem Hause UDI haben“. Wir haben denen dies immer versucht zu erklären. So mancher Anleger, der uns kontaktiert hatte, hat dann erst das Prospekt gelesen. Dann darf man sich natürlich nicht beschweren, wenn da solch eine Situation eintritt wie jetzt.
Nun heißt es aber trotzdem, „kühlen Kopf“ bewahren, denn eine Warnung besagt auch nicht, dass es wirklich so kommen muss bzw. dass dann möglicherweise das mögliche Totalverlustrisiko beim Anleger auch eintritt.
Wichtig, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin, ist jetzt auch, dass so schnell wie möglich zu allen den auf der BaFin-Seite genannten Beteiligungen dann Gesellschafterversammlungen einberufen werden, um mit der aktuellen Geschäftsführung über Auswege aus der Krise zu diskutieren.
Hier muss man auch die Geschäftsführung durch einen Anlegerausschuss beobachten und unterstützen lassen, damit dann auch mögliche beschlossene Maßnahmen umgesetzt werden.
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