Dem Anwalt kann es egal sein ob er seinen Prozess verliert oder gewinnt, denn seine Rechnung schreibt er immer und er bekommt auch sein Geld. Was ihm wehtut ist sicherlich solch ein Urteil für seine Reputation. das Netzt wird solche Meldungen rasend schnell verbreiten. Damit könnte so mancher Anlegerschutzanwalt,bei der Neuakquisition von Mandanten, so seine Probleme bekommen. Gerichte sidn nicht Einschätzbar auch von keinem Anwalt, insofern gilt das alte Sprichwort „vor Gericht und dem lieben Gott sind alle Gleich“. Was wir überhaupt nicht verstehen, warum dann hier über 200 Verfahren gleichzeitig geführt werden. Warum beschränkt man sich nicht auf einige Musterverfahren? Tatsache ist jetzt bereist geschädigte Anleger zahlen jetzt vermutlich nochmals drauf, werden also zum 2.ten Mal „geschädigt“- ausser Spesen nichts gewesen. Das Urteil des OLG Hamm könnte Signalwirkung auch auf andere Verfahren haben. Vielleicht verbietet man ja auch einmal Anwälten solche Massenklagen zu führen, und zwingt die Anwälte dann eben nur Musterverfahren zu führen.Hier hätte das veilen Anlegern Geld gespart.Das dürfte Fakt sein.
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