Seit Jahren berichten wir zum Insolvenzverfahren des Unternehmens INFINUS.
Oft hat dieses Thema unsere tagesaktuellen Schlagzeilen auf unseren Internetportalen bestimmt, sobald es neue Informationen gab.
Das letzte Kapitel, was die Anleger und uns natürlich beschäftig hat, ist das Urteil des Landgerichtes Dresden. Hier hieß es lange warten auf die Urteilsbegründung.
Diese soll den Angeklagten und verurteilten INFINUS Managern seit Freitag der vergangenen Woche vorliegen. Das wurde uns aus zuverlässiger Quelle bekannt.
Diese Urteilsbegründung soll 1.700 Seiten umfassen.
Unglaublich, wenn man sich überlegt, dass dann bei einer möglichen Berufung zu dem gesamten Inhalt des Urteils Stellung bezogen werden muss. Ob das dann weniger Seiten sein werden, wissen wir nicht, denken aber dann „eher wohl nicht“.
Nun sind wir gespannt, wann dann erste Details der Urteilsbegründung öffentlich werden. Lesestoff haben die Herren nun für die nächsten Wochen erst einmal genug.
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