Oberverwaltungsgericht entscheidet über den „Surfpark Stade“ – Wellenreiten erst mal auf Eis gelegt
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat heute seine Entscheidung zum heiß umstrittenen Surfpark Stade verkündet – und dabei die Wellen flach gehalten. Der Bebauungsplan 500/1 ist, so das Gericht, rechtswidrig, und der seit April geltende Baustopp bleibt bestehen. Die schriftliche Begründung ist noch in der Pipeline, aber in der mündlichen Verhandlung hat das Gericht bereits klargestellt, dass die Stadt mit ihrer Rechtsauffassung nicht komplett baden gegangen ist – zumindest, was Klimaschutz und Artenschutz angeht. Allerdings haben die Richter beim Thema Landschaftsbild und Raumordnung den Rotstift gezückt und fanden, dass die Planer dabei ein bisschen zu lässig mit dem Surfbrett über die Details geschlittert sind.
Bürgermeister zeigte sich erstaunlich entspannt nach der Entscheidung:
„Ich bin erleichtert, dass das Gericht in den wesentlichen Punkten auf unserer Wellenlänge liegt. Natürlich gibt es noch ein paar Hürden zu überwinden, aber sobald die schriftlichen Gründe vorliegen, werden wir die Beanstandungen wegwischen – wie Sand unter der Fußmatte. Dann packen wir das Surfpark-Projekt wieder auf Kurs.“
Hartlef unterstrich zudem, dass Stade vom Surfpark stark profitieren würde. „Dieser Park würde uns Touristen in Scharen bringen – und mit denen auch ordentlich Schwung in die Kasse. Vor allem junge Leute könnten wir damit begeistern. Und mal ehrlich: Ein Surfpark in Stade, das passt wie die Schaumkrone auf die Welle. Es bringt maritimen Flair und macht uns als Stadt einfach noch attraktiver zum Wohnen und Arbeiten.“
Also: Surfen in Stade? Noch nicht ganz, aber die Wellenreiter dürfen hoffen – der nächste Ritt auf der Bürokratie-Welle kommt bestimmt!
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