Bisher, so viele Prozessbeobachter des Prozesses vor dem Landgericht Hof gegen Michael Turgut, war das ein Prozess, den Michael Turgut ganz entspannt über sich ergehen lassen konnte. Kaum ein Zeuge hat Michael Turgut dann wirklich auch belastet, so dass es für ihn gefährlich hätte werden können.Der Prozesstag am 31. Januar 2018 aber war dann für Michael Turgut ein „gebrauchter Tag“, einer der dann als klarer Punktsieg für die Staatsanwaltschaft gesehen werden kann.
Ob das aber für den Prozess wirklich bedeutsam sein wird, muss man abwarten, denn es ging um die angebliche „Provisionsgier“, die ein Zeuge Michael Turgut attestiert hatte. Dieser Zeuge war jedoch zu keinem Zeitpunkt im Vertrieb/ Verkauf von Michael Turgut tätig, sondern wohl ausschließlich im Innendienst des Hofer Unternehmens.
Zum eigentlichen Prozessinhalt konnte er dann keine Angaben machen, da er nicht im Verkauf tätig gewesen sei. Nun sollte der Prozess eigentlich beendet sein, aber die Prozesstage gehen noch weiter, um weitere Zeugen zu hören.
Ob diese weiteren Zeugen dann aber das Blatt nochmals zu Gunsten der Staatsanwaltschaft Hof wenden können, bezweifeln die von uns befragten Prozessbeobachter dann doch.
Nach Meinung der Prozessbeobachter wird es im aktuellen Prozess zu einem Freispruch kommen, maximal jedoch eine Geldstrafe.
Immer noch offen ist das Revisionsurteil des BGH. Hier scheint es immer noch keine Entscheidung zu geben.
Wie die Frankenpost berichtetet, war der oben beschriebene Zeuge ein gewisser Herr Lothar F. , Wenn F für Faltenbacher steht, muss der Zeuge sich selbst einige Fragen stellen: Wie hoch war sein Gehalt? Es soll angeblich sehr hoch gewesen sein, Und weiter, ob er nicht versucht hat mit „geklauten“ Strukturlinien des Herrn Turgut parallel einen eigenen Konkurrenzvertrieb aufzumachen, obwohl er von diesem Turgut ein fürstliches Gehalt bezog? Das Ganze aber nicht klappte? Dann dürfte man die Geldgier des anderen vor Gericht nicht so brandmarken. Dann ist die Aussage eher Rache. Dem Leserbriefschreiber geht es nicht darum einen sicherlich geldgierigen Turgut schön zu schreiben. Ein Strafprozess darf aber nicht zur Beliebigkeit von Meinunguen verkommen, sondern es geht um Wahrheitserkenntnis.