Gutes Urteil. Das ist der tenor den man bei vielen Usern hört.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro der Angeklagte in der Regel ins Gefängnis muss. Die Karlsruher Richter hoben damit ein Urteil des Landgerichts Augsburg gegen einen ehemaligen Unternehmer aus Bayern auf, der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen hatte und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war. Das Landgericht hatte in seinem Geständnis und seiner Reue mildernde Umstände gesehen und eine Bewährungsstrafe verhängt. Die Strafzumessung sei in diesem Fall fehlerhaft, erklärte der BGH.Nun muss das Gericht erneut über das Strafmß entscheiden, eine Richtung ist damit vorgegeben. Bewährung gibt es nicht mehr. den Weg hat der BGH zugemacht.
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