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Das waren 2 schlechte Nachrichten in der Abendstunde für Lombardium-Anleger und Fidentum-Kunden

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Aus die Maus, so könnte man das auf einen einfachen Nenner bringen, die Nachrichten, die wir da gestern Abend bekommen haben. Fidentum hat bereits am 4. Dezember 2015 Insolvenz angemeldet. Im Nachgang hat dann die BaFin das Geschäft von Lombardium als Einlagegeschäft gesehen und die Rückabwicklung verfügt. Das, und da muss man kein Hellseher sein, wird zur Insolvenz der Gesellschaft führen, denn die Pfänder dürften so einfach dann auch kurzfristig nicht zu Geld zu machen sein. Ob da dann die nächste Nachricht auch zur Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft so zu erwarten ist, ist reine Spekulation aber zu diesem Zeitpunkt dürfte nichts auszuschließen sein. Bei allen Gesellschaften der „Fidentum“ zusammen gehen wir von einem von Anlegren eingesammelten Kapital von mehr als 120 Millionen Euro aus. Das Geld sehen wir nun ganz klar in Gefahr für die Anleger. Hier muss man, so Dr. Thomas Pforr Rechtsanwalt aus Bad Salzungen, als Anleger sofort handeln, denn es geht darum, dass dort nun nicht nich weitere Gelder vernichtet werden, zusätzlich zu den Geldern, die möglicherweise schon unwiderruflich weg sind. „Ich“, so Dr. Thomas Pforr weiter, „empfehle jedem Anleger den Kontakt zu einem Rechtsanwalt nicht zu lange hinauszuzögern. Meine Kollegen, auf solche Fälle spezialisierten Kollegen in ganz Deutschland, stehen Anlegern hier natürlich gerne zur Verfügung. Wir haben dafür eine Domain eingerichtet, wo Anleger die Möglichkeit haben uns zu kontaktieren. Wir schauen uns Ihren „Fall“ gerne an, sagen Ihnen dann offen und ehrlich wie wir die Situation einschätzen. Wie Dr. Pforr schon richtig sagte, der Weg zum Rechtsanwalt wöre jetzt sicherlich ein guter. Es gibt in Deutschland viele gute auf solche Vorgänge spezialisierte Rechtsanwälte, die man dazu jetzt konatktieren kann.“

2 Kommentare

  • Die Aussage bezüglich der BaFin ist so nicht richtig. Nach Auskunft der Lombardium hat die BaFin hat nicht das Fondsgeschäft als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft bewertet, dieses Thema ist längst vom Tisch, sondern in der Verfügung der BaFin geht es um die Vergabe von Pfandkrediten durch Lombardium gegen Inhaberpapiere, insbesondere Inhabergrundschuldbriefe. Diese Kredite – und nicht alle Pfandkredite der Lombardium – bewertet die BaFin als erlaubnispflichtig und meint daher, diese Geschäfte der Lombardium untersagen zu müssen. Diese Verfügung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Lombardium natürlich Rechtsmittel dagegen ergreift, schließlich haben zwei Oberlandesgerichte (Köln und Hamburg) die Inpfandnahme von Inhabergrundschuldbriefen für rechtmäßig erklärt. Die Auswirkungen der BaFin-Verfügung für die Fonds können erst nach Abschluss der Rechtsmittel endgültig bewertet werden.

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