Anderthalb Jahre ist es her, dass wir dieses Schreiben der IG Lombard veröffentlicht hatten, welches wohl damals an Anleger und Vermittler versendet wurde. Jetzt sollte doch die Zeit sein, meine Herren, einmal deutlich zu erklären, was Sie davon bis jetzt erreichen konnten. Schon damals stand nichts davon in dem Schreiben, dass man auch gegen Vermittler vorgehen bzw. prüfen würde im Sinne der Anleger, ob es eine Falschberatung durch Vermittler gegeben hat. Was ist mit den Einnahmen der IG an konstruktivem Handeln nachweislich passiert? Welche Erfolge wurden erzielt? Sind Sie Mitglied der IG Lombard, dann fordern Sie Rechenschaft ein. Achten Sie insbesondere auf die Position der Rechtsanwaltskosten.Zitat:
Unsere Ziele lauten:
1. Bündelung der Interessen der betroffenen Anleger
2. Prüfung der bisherigen Geschäftsvorgänge bei der Lombardium Hamburg
3. Sichtung und Prüfung der Pfandgüter, ggf. eigene Begutachtung des Wertes der Pfandgüter
4. Falls wir zum Ergebnis kommen, dass bei der Lombardium Hamburg keine Unregelmäßigkeiten festzustellen sind und man davon ausgehen kann, dass nach einer Verwertung der Pfandgüter die Anleger ihre Einlage bzw. die ausstehenden Gewinnbeteiligungen/Zinsen zurückerhalten werden, werden wir die weitere Abwicklung der Lombard-Fonds für unsere Mitglieder kritisch begleiten.
5. Andernfalls werden wir prüfen, ob die Anleger hier Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen können
Das Ergebnis unserer Tätigkeit sollte lauten, dass die Anleger ihr Geld wiedererhalten und sichergestellt ist, dass sämtliche Handlungen zulasten des Fondsvermögens rechtlich verfolgt werden.
Ebenso wichtig ist es, in dieser Phase rechtlich exzellent vertreten zu werden. Die IG Lombard wird daher von einer Kanzlei anwaltlich beraten, die seit dem Jahre 1983 im Finanz – & Kapitalanlagenrecht tätig ist.
Dies ist die Kanzlei:
Klumpe, Schröder & Partner in 50937 Köln, Luxemburgerstraße282e.
Unser direkter Ansprechpartner ist: Herr Dr. jur. Christoph Sieprath
Am vergangenen Donnerstag, den 03-12-2015, hatte ich mit ihm ein mehrstündiges Gespräch und wir waren beide der Meinung, alle Maßnahmen einzuleiten, damit eine optimale Verwertung der Pfänder erfolgen kann. Dazu ist es notwendig die Zeit dafür zu haben und es nützt niemanden, wenn durch Prozesse, Strafanzeigen etc. die Handlungsfähigkeit des Lombardhauses eingeschränkt oder lahm gelegt wird und in der Außenwirkung der Eindruck entsteht, dass „die Anleger“ ja verkaufen müssen und alles dann zu „Ramschpreisen“ weg geht! Damit würde die entsprechende Rückzahlung gefährdet werden und das will keiner, der es mit dem Anleger gut meint und sich nicht an deren Situation, zu Lasten der Anleger, bereichern will.
Aus den vorgenannten Gründen habe ich diesem Schreiben eine Beitrittserklärung zur IG – Lombardium sowie die entsprechende Satzung beigefügt, der Sie hiermit beitreten können. Je mehr wir sind, desto höher ist unser „Schlagkraft“! Die IG – Lombard arbeitet gemeinnützig, d.h. nicht verbrauchte Beiträge werden nach Erreichen des wirtschaftlichen Ziels wieder an alle Mitglieder zurückgezahlt.
Ihre Beitrittserklärung schicken sie bitte an folgende Adresse zurück:
(Adresse des Vertriebs)
Einen Freiumschlag habe ich Ihnen beigefügt!
Diese Interessen kann ich mit meinen Kollegen sowohl als Berater, als auch als betroffener Zeichner und damit ebenfalls als stiller Gesellschafter für sie alle wahrnehmen.
In der Hoffnung, dass mein Einsatz und der meiner Kollegen für uns alle zum gewünschten Ergebnis führt verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
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