Börsennotierte Unternehmen müssen besser kontrolliert werden. Das Bundesfinanzministerium hat dazu am 7. Oktober im Kabinett den Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Bilanzbetrug und zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte vorgestellt, der gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet worden ist. Nun soll sehr zügig ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, um das Bilanzkontrollverfahren grundlegend zu reformieren und weitere wichtige Reformen umzusetzen.
Der Fall Wirecard AG hat gezeigt, dass das derzeitige System der Abschlussprüfung und Bilanzkontrolle verbessert werden muss. Im Bundeskabinett wurde am 7. Oktober 2020 ein Aktionsplan vorgestellt, der federführend vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeitet worden ist.
Ziel ist es, Schwachstellen bei der Bilanzkontrolle zu beseitigen, die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu stärken, ihre Haftung bei Fehlverhalten zu erhöhen und die internen Kontrollen in den Unternehmen sowie die Schutzmechanismen gegen Manipulationen der Bilanzen zu verbessern. Um die Maßnahmen des Aktionsplans nun zügig umzusetzen, werden das BMF und das BMJV sehr zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Bilanzkontrolle grundlegend reformieren
Die Durchgriffsrechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber den betroffenen Unternehmen sollen gestärkt werden: Künftig sollen alle Anlass- und Verdachtsprüfungen in die alleinige Zuständigkeit der BaFin fallen. Die Verdachts- und Anlassprüfungen der BaFin werden von den betroffenen Unternehmen finanziert.
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungsprüfung (DPR) wird zwar weiterhin für Stichproben- bzw. Routineprüfungen verantwortlich sein. Die BaFin bekommt jedoch umfangreiche Auskunftsrechte gegenüber der DPR und die DPR muss die BaFin regelmäßig unterrichten.
Arbeit von Wirtschaftsprüfer*innen verbessern
Die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer*innen von ihren Klient*innen und die Qualität der Prüfung soll gestärkt werden, damit sich Anleger*innen, Verbraucher*innen und alle anderen Marktteilnehmer*innen auf geprüfte Bilanzen und Jahresabschlüsse verlassen können. Dafür sollen drei Hebel sorgen:
- Rotationspflicht: Wirtschaftsprüfer*innen sollten mindestens alle zehn Jahre wechseln müssen, um nicht betriebsblind zu werden. Für börsennotierte Banken gilt dies schon heute.
- Prüfung und Beratung trennen: Ein weitreichendes Verbot der gleichzeitigen Prüfung und Beratung von Unternehmen soll finanzielle und andere Interessenkonflikte vermeiden.
- Haftung verschärfen: Um die Qualität der Abschlussprüfungen zu erhöhen, soll die zivilrechtliche Haftung von Wirtschaftsprüfer*innen verschärft werden. Künftig sollen Abschlussprüfer*innen auch in Fällen grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften. Die Haftungshöchstgrenze bei leicht fahrlässigem Verhalten soll von derzeit maximal 4 Millionen auf künftig 20 Millionen Euro angehoben werden.
Unabhängigkeit interner Rechnungslegung stärken
Alle börsennotierten Unternehmen sollen künftig über ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem und entsprechendes Risikomanagementsystem verfügen müssen. Zudem soll künftig in Aufsichtsräten von Gesellschaften, die sogenannte Unternehmen im öffentlichen Interesse sind, die Einrichtung von Prüfungsausschüssen vorgeschrieben werden.
Qualität von Börsenlistings erhöhen
Börsen sollen künftig Sanktionsmaßnahmen veröffentlichen und Emittenten bei Verstößen aus den Qualitätssegmenten der Börsen einfacher ausschließen können, z.B. im Insolvenzfall. Das soll die Qualität der Zulassung von Unternehmen zu den qualifizierten Marktsegmenten der Börse verbessern.
Verstöße gegen das Bilanzrecht schärfer bestrafen
Das Bilanzstraf- und Bilanzordnungswidrigkeitenrecht soll verschärft werden, um betrügerische Handlungen konsequent verfolgen und bestrafen zu können. Unrichtige Versicherung („Bilanzeid“) soll demnach zu einem eigenen Straftatbestand werden und mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bei vorsätzlich falschen Angaben bestraft werden können. Zudem sollen die Strafen in einigen weiteren Punkten verschärft und Bußgelder erhöht werden, beispielsweise bei leichtfertiger Verletzung der Berichtspflicht.
BaFin mit neuen internen Regeln stärken
Beschäftigten der BaFin soll der private Handel mit Finanzinstrumenten weitgehend untersagt werden, um etwaige Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der BaFin auszuräumen. Der private Handel von BaFin-Beschäftigten beispielsweise mit Aktien von DAX-Unternehmen oder von Banken aus der EU wäre damit tabu. Für Geschäfte mit allen anderen Finanzinstrumente besteht weiterhin eine Anzeigepflicht.
Mehr Kontrollbefugnisse für BaFin
Die BaFin soll unmittelbare Eingriffsbefugnisse gegenüber Unternehmen erhalten, auf die wesentliche Bankfunktionen ausgelagert werden. Dies ist eine im Finanzsektor weit verbreitete Praxis. Teilweise kann dies zu schwer identifizierbaren Risiken führen, die künftig besser von der BaFin identifiziert und kontrolliert werden können.
Anleger- und Verbraucherschutz stärken
Auch für Edelmetall- und Goldanlagen soll für Anleger*innen künftig ein umfassender Prospekt erstellt werden müssen. Geschäftsmodelle, bei denen Edelmetalle angelegt und mit einer Verzinsung nach Ende der Laufzeit ausgekehrt werden, sind künftig als Vermögensanlage einzustufen. Somit unterfallen sie der Prospektpflicht und anderen anlegeschützenden Vorschriften. Die BaFin kann damit auch unlautere Praktiken effektiver unterbinden.
Financial Intelligence Unit (FIU) stärken
Bei der Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche kommt der FIU als zentraler Meldestelle für Verdachtsmeldungen eine besondere Rolle zu. Sie soll nun auch in die Lage versetzt werden, ausgewählte steuerliche Grunddaten automatisiert abzurufen und so Geldwäsche noch effektiver zu verhindern und zu bekämpfen.
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