In Wikipedia heißt es dazu: Stark verbreitet ist in Deutschland die Ansicht, Kreditinstitut und Bank seien Synonyme, was entsprechende Wörterbücher bestätigen. Richtig ist, dass eine Bank ein Kreditinstitut ist. Doch umgekehrt geht diese Gleichsetzung in juristischer Hinsicht nicht auf. Kreditinstitute sind nach deutschem Rechtsverständnis Banken und Sparkassen oder Kreditgenossenschaften. Der Gesetzgeber hat diese historisch bedingte Unterscheidung der Bezeichnungen innerhalb des Kreditgewerbes in § 39 KWG für die Worte „Bankier“, „Bank“ und „Volksbank“, in §40 KWG für die Worte „Sparkasse“, „Bausparkasse“ und „Spar- und Darlehenskasse“ in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszwecks oder zu Werbezwecken geschützt.
In der Umgangssprache wird auch bei Sparkassen oftmals von einer „Bank“ gesprochen. Für den Laien sind bei Geschäften mit einem Kreditinstitut die wenigen Unterschiede dabei kaum bemerkbar, zumal der Trend zur Universalbank im Alltag zu einer Verwischung beiträgt. Bei einer Uinversabank handelt es sich um ein Institut, das alle oder nahezu alle typischen Bankgeschäfte betreibt. In Deutschland sind die meisten Banken als Universalbanken tätig. Sparkassen unterliegen jedoch zum Beispiel bestimmten Geschäftsbeschränkungen, die sie, vom Kunden unbemerkt, nicht auf die gleiche Stufe mit einer Bank stellen. Zitat aus Wikipedia Ende
Internetnutzer sollten vorsichtig sein, wen aus irgendwo in der Welt ein Angebot einesankhauses kommt, eines das dann am Ende eine Ltd. ist mit 1 englischen Pfund als Stammkapital. Sobald das Unternehmen seine Diensteleistung und Produkte in Deutschland anbietet, muss die Bafin darüber informiert werden.
Kommentar hinterlassen