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Das wurde auch Zeit

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Am Donners­tag, den 3. Juli 2014, wurde im Deutschen Bundes­tag ein flächen­deckender gesetz­licher Mindest­lohn von 8,50 Euro auf den Weg gebracht. Bis­lang gab es in Deutsch­land keinen gesetz­lichen branchen­über­greifenden Mindest­lohn. Verbind­liche Mindest­löhne galten nur für einzelne Branchen. Im Mai 2014 lagen diese zwischen 6,50 Euro (Friseur­hand­werk in den neuen Ländern und Berlin) und 13,95 Euro (Bauge­werbe im früheren Bundes­gebiet). Viele EU-Staaten haben bereits gesetz­liche Mindest­löhne ein­ge­führt. Deutsch­land ist inner­halb der EU der 22. Staat, der einen gesetz­lichen Mindest­lohn bekommt.

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