Am Donnerstag, den 3. Juli 2014, wurde im Deutschen Bundestag ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro auf den Weg gebracht. Bislang gab es in Deutschland keinen gesetzlichen branchenübergreifenden Mindestlohn. Verbindliche Mindestlöhne galten nur für einzelne Branchen. Im Mai 2014 lagen diese zwischen 6,50 Euro (Friseurhandwerk in den neuen Ländern und Berlin) und 13,95 Euro (Baugewerbe im früheren Bundesgebiet). Viele EU-Staaten haben bereits gesetzliche Mindestlöhne eingeführt. Deutschland ist innerhalb der EU der 22. Staat, der einen gesetzlichen Mindestlohn bekommt.
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