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kpuljek (CC0), Pixabay
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Ausgleich Fond A19 GbR, H G K ConsultingTreuVerwaltung UG (haftungsbeschränkt), OPUS 24 UG (haftungsbeschränkt), Abanqo AG, CASAMISTO UG (haftungsbeschränkt): BaFin sperrt Bankkonten, ordnet Einstellung und Abwicklung der gemeinschaftlich betriebenen Geschäftstätigkeit an und bestellt Abwickler

Die BaFin hat gegenüber der Ausgleich Fond A19 GbR mit Bescheid vom 4. Februar 2021 die Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Investmentgeschäfts angeordnet und einen Abwickler bestellt. Mit Bescheiden vom selben Tag hat die BaFin gegenüber der H G K ConsultingTreuVerwaltung UG (haftungsbeschränkt), der OPUS 24 UG (haftungsbeschränkt), der Abanqo AG und der CASAMISTO UG (haftungsbeschränkt) die Einstellung und Abwicklung ihrer im Zusammenhang mit dem Anlageangebot der Ausgleich Fond A19 GbR stehenden Geschäftstätigkeiten angeordnet und auch hierfür einen Abwickler bestellt.

Durch die einzustellenden und abzuwickelnden Geschäftstätigkeiten sind die H G K ConsultingTreuVerwaltung UG (haftungsbeschränkt), die OPUS 24 UG (haftungsbeschränkt), die Abanqo AG und die CASAMISTO UG (haftungsbeschränkt) in das unerlaubte Investmentgeschäft der Ausgleich Fond A19 GbR einbezogen. Zudem betreiben sie durch diese Geschäftstätigkeiten selbst unerlaubtes Investment- und Finanztransfergeschäft.

Bereits mit Wirkung zum 9. Dezember 2020 hatte die BaFin die Bankkonten der H G K ConsultingTreuVerwaltung UG (haftungsbeschränkt), der OPUS 24 UG (haftungsbeschränkt), der Abanqo AG sowie der CASAMISTO UG (haftungsbeschränkt) gesperrt, um die Bankguthaben für die Abwicklung zu sichern.

Das von den Unternehmen gemeinschaftlich konzipierte Anlageangebot richtet sich insbesondere an Personen, die mit anderen Anlagen Totalverluste erlitten haben. Die telefonisch kontaktierten Anleger sollen sich als Gesellschafter an der Ausgleich Fond A19 GbR beteiligen und ihre Gesellschaftereinlage an die H G K ConsultingTreuVerwaltung UG (haftungsbeschränkt) zahlen. Für die tatsächliche oder vermeintliche Übertragung ihrer verlustträchtigen Anlage auf die Abanqo AG bekommen die Anleger zusätzliche Gesellschaftsanteile an der Ausgleich Fond A19 GbR gutgeschrieben. Die Ausgleich Fond A19 GbR behauptet, insbesondere durch den Handel mit und die Vermietung von Wohnimmobilien Gewinne zu erzielen und die Gesellschafter am wirtschaftlichen Ergebnis dieser Tätigkeit teilhaben zu lassen.

Von dem Bankguthaben, das durch die Entgegennahme der Anlegergelder gebildet wurde, nimmt die H G K ConsultingTreuVerwaltung UG (haftungsbeschränkt) im Auftrag der Ausgleich Fond A19 GbR Zahlungen an die Abanqo AG, die Opus 24 UG (haftungsbeschränkt), die Casamisto UG (haftungsbeschränkt) sowie an weitere Personen und Gesellschaften vor. Die Abanqo AG, die Opus 24 UG (haftungsbeschränkt) und die Casamisto UG (haftungsbeschränkt) nehmen ihrerseits im Auftrag der Ausgleich Fond A19 GbR von ihren Bankkonten, auf die die Anlegergelder geflossen sind, Überweisungen an Dritte vor.

Als Abwickler hat die BaFin

Herrn Rechtsanwalt Bernd Depping,
c/o
BDO Restructuring GmbH
Georg-Glock-Str. 8
40474  Düsseldorf

bestellt.

Die Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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