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Natürlich stellt die Veröffentlichung solcher Nachrichten für kein Unternehmen eine wünschenswerte Situation dar. Dies dürfte sicherlich auch für die dasbob Vertriebs GmbH zutreffen. Doch worum geht es genau? Es handelt sich um eine Warnung der BaFin:
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der in Hamburg ansässigen dasbob Vertriebs GmbH. Der Verdacht besteht, dass das Unternehmen thebobcoin-Token auf seiner Website thebobcoin.io verkauft und damit unerlaubt das E-Geld-Geschäft betreibt. Zudem verdächtigt die BaFin das Unternehmen, eine thebobcoin-Wallet anzubieten und damit ohne erforderliche Erlaubnis das Kryptoverwahrgeschäft zu betreiben. Zitat Ende.
Natürlich wird sich das Unternehmen nun umgehend mit der BaFin in Verbindung setzen, um den Sachverhalt zu klären. Ob es jedoch zu einer endgültigen Klärung kommt, bleibt vorerst ungewiss. Dies wird vermutlich auch davon abhängen, inwieweit das Unternehmen der BaFin notwendige Dokumente vorlegen kann, um nachzuweisen, dass es korrekt gehandelt hat. Man kann jedoch davon ausgehen, dass solche Warnmeldungen von der BaFin nicht leichtfertig erfolgen, sondern auf einem begründeten Verdacht basieren. Üblicherweise findet sogar vor der Veröffentlichung eines solchen Hinweises eine Korrespondenz statt.
Es könnte aber jedoch im Nachgang zu weiterführenden Maßnahmen der BaFin gegenüber dem genannten Unternehmen kommen, wie beispielsweise einer Anordnung zur Rückabwicklung. Es ist bekannt, dass nur wenige Unternehmen in der Lage waren, einer solchen Anordnung in der Vergangenheit vollständig nachzukommen.
Es stellt sich auch die Frage, welche Auswirkungen dieser gesamte Vorgang bereits jetzt hat. Meldungen einer Finanzaufsichtsbehörde tragen sicherlich nicht zur Steigerung des Anlegerinteresses an einem Unternehmen bei.
aberFireShot Capture 708 – dasbob Vertriebs GmbH, Hamburg – www.northdata.de
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