Startseite Allgemeines Dashcam und deren rechtliche Verwetung
Allgemeines

Dashcam und deren rechtliche Verwetung

Teilen

Der Einsatz von Dashcams und die Verwertbarkeit der durch sie erlangten Aufzeichnungen ist seit einiger Zeit ein stark diskutiertes Rechtsthema. Im Vordergrund steht dabei die Abwägung zwischen dem Datenschutz sowie dem Persönlichkeitsrecht der Verkehrsteilnehmer und dem Verlangen nach materiell richtigen Urteilen im Interesse des Gemeinwohls unter Einbeziehung der angeführten Beweise. Bislang fehlt eine einheitliche und höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage.

Zunächst wurde nur von einer Verwertbarkeit in Straf- bzw. Bußgeldverfahren ausgegangen, wie eine Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 04.05.2016, AZ: 4 Ss 543/15) zeigt. Nunmehr setzt sich auch zunehmend die Auffassung durch, dass die Dashcam-Aufzeichnungen auch im Zivilprozess verwertet werden dürfen. So spricht sich das LG München I (Beschluss vom 14.10.2016, AZ: 17 S 6473/16) und das LG Traustein (Urteil vom 01.07.2016, AZ: 3 O 1200/15) für eine Verwertbarkeit der Dashcam-Aufzeichnungen von Verkehrsunfällen aus.

Ausschlaggebend dabei ist für die Gerichte, wie schwerwiegend der Verkehrsverstoß und die Höhe der Gefährdung für die Sicherheit des Straßenverkehrs im Einzelfall ist, ob eine dauerhafte oder anlassbezogene Videoaufzeichnung stattfindet und eine automatische Löschung oder Überschreibung der Aufzeichnung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erfolgt.

PRAXISHINWEIS

Für Besitzer einer Dashcam kann es sich lohnen, diese im Fahrzeug anzubringen, um gezielt Verkehrsvorgänge aufzuzeichnen.

Im jeweiligen Einzelfall kann nach einem Verkehrsunfall eine Dashcam-Aufzeichnung den wahren „Unfallverursacher“ enttarnen und im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens als Beweismittel verwertbar sein.

WICHTIG zu beachten ist, dass die Aufzeichnung zu einem konkreten Anlass gestartet und auch wieder beendet wird. Bei einer dauerhaften Aufzeichnung ohne einen konkreten Anlass kann der Einsatz einer Dashcam mit einem Bußgeld geahndet werden.

Rechtsanwältin Ulla Richter, Fachanwältin für Versicherungsrecht

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bekanntmachung Nr. 18/24/53 der Einhundertachtundvierzigsten Festlegung von vorläufigen Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bekanntmachung Nr. 18/​24/​53 der Einhundertachtundvierzigsten Festlegung von vorläufigen...

Allgemeines

Anhörungen zur Kabinettsbesetzung unter Präsident Trump

Am 15. Januar 2025 fanden auf dem Capitol Hill mehrere Anhörungen zu...

Allgemeines

Versteigerung von 100 % der GmbH-Anteile an der G2 Immobilien GmbH, Wilhelmshaven, HRB 209831, AG Oldenburg

Bekanntmachung der öffentlichen Versteigerung von GmbH-Anteilen aufgrund vertraglichen Pfandrechts 15.01.2025 Deutsche Pfandverwertung...

Allgemeines

ESPG AG- StaRUG Verfahren

ESPG AG Köln Update zum StaRUG-Verfahren Köln, 10. Januar 2025: Die European...