Die Klage des EU-Datenschutzbeauftragten (EDPS) gegen zwei Artikel der Europol-Reform, die zuletzt veröffentlicht wurde, ist ein Novum.
Neu daran ist, dass eine gerade beschlossene Verordnung vor den EU-Gerichtshof zitiert wird. Dabei wird die Verarbeitung von Daten erlaubt, die Europol nicht dauerhaft speichern dürfte.
Europol gibt nicht bekannt, woher diese 4.000 Terabyte personenbezogener Daten stammen. Allein die Menge lässt nur einen Speicherzweck erkennen, nämlich Data-Mining. So erhebliche, aktuelle Datensätze fallen nur im SWIFT-Finanztransaktionsystem und in den PNR-Systemen für Flugpassagierdaten an, aber nicht bei Strafverfolgern. Auf SWIFT-Europa hat Europol direkten Zugriff.
Kommentar hinterlassen