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Datenabfrage

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Die Europäische Union plant, die Sicherheitsmaßnahmen im Flugverkehr zu verstärken, indem sie Fluggesellschaften verpflichtet, umfassendere Fluggastdaten mit den nationalen Behörden zu teilen. Eine entsprechende Reform wurde von den EU-Abgeordneten bereits befürwortet. Die neuen Regeln gelten primär für Flüge, die außerhalb der Europäischen Union starten, jedoch können aus Sicherheits- und Strafverfolgungsgründen auch Flüge einbezogen werden, die innerhalb der EU abheben.

Die zu teilenden Daten umfassen nicht nur den Namen, das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit des Passagiers, sondern auch die Reisepassdaten und wesentliche Informationen zum Flug. Diese Daten sollen nach der Ankunft für 48 Stunden gespeichert werden, um bei Bedarf von den Sicherheitsbehörden abgerufen werden zu können. Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit im Flugverkehr durch verbesserte Überwachung und frühzeitige Identifizierung von potenziellen Bedrohungen zu erhöhen.

Bevor diese Änderungen jedoch wirksam werden, ist die Zustimmung der Mitgliedstaaten der EU erforderlich. Diese Zustimmung ist entscheidend, da sie die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der neuen Regelungen in den jeweiligen Ländern schafft. Diese Initiative ist Teil eines breiteren Bestrebens der EU, ihre Sicherheitsprotokolle in verschiedenen Bereichen zu stärken, um auf die sich ändernden Sicherheitsherausforderungen in einer globalisierten Welt zu reagieren.

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