Umsteiger sahen sich hierbei aber mit einer unzureichenden Datenschutz-Klausel konfrontiert – so jedenfalls die Meinung der Verbraucherzentrale NRW. Für das Upgrade müssen Lizenzbestimmungen akzeptiert werden. Per Klausel verlangte Microsoft darin die Einwilligung in die Datenerhebung und -nutzung pauschal für alle Funktionen und Dienste gemäß der eigenen seitenlangen Datenschutzerklärung, auf die der Softwareriese in der Klausel verwies. Dabei gilt: Ohne Zustimmung kein Upgrade.
Solche brisanten Klauseln bedürfen nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW einer optischen Hervorhebung, so dass Nutzer transparent erkennen können, welchen Bedingungen sie zustimmen sollen. Doch genau daran haperte es bei Microsoft. Darüber hinaus lautet die Kritik auch, dass der Nutzer in der Datenschutzerklärung nicht ausreichend informiert werde, in welche Datenerhebung und -nutzung er konkret einwilligt, da sie zu lang, unübersichtlich und unbestimmt sei.
Die Folge: Das US-Unternehmen wurde abgemahnt und aufgefordert, die unzureichende Datenschutz-Klausel nicht mehr zu verwenden. Da Microsoft sich weigerte, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, hat die Verbraucherzentrale NRW Klage vor dem Landgericht München I (Az.: 12 O 909/16) eingereicht.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens empfiehlt es sich für Nutzer von Windows 10, den Datenschutz zu erhöhen. Durch einige Klicks lässt sich das Senden vieler Daten einschränken.
VZ NRW
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