Bekanntlich zählt im guten alten Europa der Datenschutz viel. Die Amerikaner, die im Internet die Macht haben, sind da lockerer. Man hat ja früher nervige Beamte und unfähige Juristen immer zu den Datenschutzbehörden abgeschoben. Dann hat man nach ein paar Jahren geschaut, ob noch einer lebt. Leider hat sich die Spezies massiv vermehrt und jetzt weiß im Bereich Datenschutz niemand mehr, was erlaubt und verboten ist. Verboten ist so ziemlich alles… Aber der Ami nimmt es leicht, gerade im Internet, weil sowieso keiner glaubt, was dort steht.
Jetzt hat das Oberlandesgericht München folgenden Fall (7.6.2017 18 W 826/17): Google wird in München verklagt, weil es etwas löschen soll. Eine Firma hatte sich beklagt, dass die Berichterstattung über die Firma falsch dargestellt gewesen sei: ermittelt würde gegen Personen aus dem Umfeld wegen Kapitalanlagebetruges und nicht wegen Betruges. Daher sei Google verpflichtet, das zu löschen. Jetzt löscht google die Daten aus dem Index und verlinkt gleichzeitig zu einer Seite namens lumendatabase.org. Dort sind aber die Streitpunkte noch zu finden. Es ist nämlich die Aufgabe dieser Seite von der Harvard University, Streitigkeiten im Internet zu dokumentieren. Dort geht es um Transparenz.
Das kam den Richtern in München irgendwie komisch vor: die Fake-News werden gelöscht bei Google und zugleich bleiben die Daten auf immer und ewig erhalten? Das war bisher ja noch niemanden so richtig aufgefallen. In München wurde allerdings entschieden, dass Google auch den Hinweis auf lumendatabase.org zu löschen hat. Ansonsten sei ein effektiver Schutz vor Fake News nicht möglich.
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