Rechtsanwalt Daniel Blazek über die Entscheidung des BGH zur wettbewerbsrechtlichen Verfolgung von Datenschutzverstößen
Berlin/Karlsruhe, 28. März 2025 – Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Verbraucherschutzverbände dürfen Datenschutzverstöße auch ohne konkreten Betroffenen im Wege einer wettbewerbsrechtlichen Klage verfolgen. Ebenso können Mitbewerber gegen datenschutzwidriges Verhalten vorgehen, etwa bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Onlinehandel. Was bedeutet das für die Praxis? Wir sprechen mit dem Bielefelder Rechtsanwalt Daniel Blazek, Experte für Datenschutz- und Wettbewerbsrecht.
Herr Blazek, was ist aus Ihrer Sicht die zentrale Aussage des Urteils?
Das Urteil ist ein Meilenstein – nicht, weil es überraschend kommt, sondern weil es nun endgültig Klarheit schafft: Datenschutz ist nicht nur ein Thema zwischen Plattform und Nutzer, sondern eine Frage des lauteren Wettbewerbs. Verstöße gegen die DSGVO können nun systematisch und effektiv durch Verbände und Mitbewerber gerichtlich verfolgt werden – auch ohne dass eine betroffene Person individuell klagt.
Was bedeutet das konkret für Unternehmen wie Facebook, aber auch für Händler wie die in den Apothekenverfahren?
Die Botschaft ist eindeutig: Wer personenbezogene Daten nicht sauber und transparent verarbeitet, läuft nicht nur Gefahr, von einer Aufsichtsbehörde belangt zu werden, sondern landet auch schneller vor einem Zivilgericht – und das ohne dass ein Betroffener aktiv werden muss.
Gerade große Plattformbetreiber oder Händler mit sensiblen Daten – etwa im Gesundheitsbereich – müssen ihre Prozesse jetzt dringend auf rechtliche Konformität überprüfen. Eine „versteckte“ oder mangelhafte Einwilligung, wie sie Facebook im App-Zentrum verwendete, reicht schlicht nicht aus.
In beiden Urteilen wurde anerkannt, dass Mitbewerber datenschutzrechtliche Verstöße angreifen dürfen. Ist das nicht eine gefährliche Tür für Abmahnungen aus Wettbewerbsgründen?
Das wird vielfach befürchtet, ist aber meines Erachtens kein Freibrief für Abmahnmissbrauch. Der BGH hat hier mit Augenmaß entschieden. Es geht um gravierende Datenschutzverstöße, nicht um Bagatellen. Die Kläger müssen zudem darlegen, dass ein wettbewerbsrelevanter Zusammenhang besteht – etwa, weil unfaire Vorteile durch datengetriebene Geschäftsmodelle entstehen.
Wie wichtig ist die Rolle der Verbraucherschutzverbände in diesem Kontext?
Enorm wichtig. Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind personell oft überlastet und können nicht jeden Missstand verfolgen. Dass nun qualifizierte Verbände eigenständig gegen Datenschutzverstöße klagen können, stärkt die Rechte der Verbraucher massiv. Es ist ein Hebel, der das Gleichgewicht zwischen mächtigen Plattformen und schutzbedürftigen Nutzerinnen und Nutzern wieder ein Stück zurechtrückt.
Das Verfahren lief jahrelang – warum hat es so lange gedauert?
Der Fall war juristisch komplex. Insbesondere, weil es um das Zusammenspiel von DSGVO, nationalem Wettbewerbsrecht und europarechtlichen Vorgaben ging. Deshalb wurden auch mehrere Fragen dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Solche Verfahren brauchen Zeit – dafür haben wir jetzt ein belastbares, höchstrichterliches Urteil.
Welche Auswirkungen erwarten Sie in der Praxis – wird es jetzt eine Klagewelle geben?
Ich denke, es wird zunächst eine Phase der Konsolidierung geben: Unternehmen überarbeiten Datenschutzerklärungen, prüfen Einwilligungen und ihre AGB. Parallel dazu werden wir sehen, dass Verbraucherschützer gezielter gegen große Anbieter vorgehen, insbesondere dort, wo massenhaft Daten erhoben und kommerziell verwertet werden – ohne ausreichende Information oder Einwilligung. Auch Mitbewerber werden die Möglichkeit nutzen, unlauteres Verhalten anzugreifen.
Was empfehlen Sie Unternehmen jetzt ganz konkret?
Keine Panik, aber Konsequenz. Unternehmen sollten ihre Prozesse auf Herz und Nieren prüfen – besonders in Bezug auf Informationstransparenz, Einwilligungserklärungen und den Umgang mit sensiblen Daten. Datenschutz ist keine lästige Fußnote mehr, sondern ein Wettbewerbsfaktor – und wer hier patzt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch zivilrechtliche Klagen.
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Blazek.
Sehr gerne.
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