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Datenschutz ist Verbraucherschutz

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Die berechtigte Aufregung über das neue Meldegesetz in den Medien und bei der Bevölkerung ist bereits ein wenig abgeklungen. Dennoch muss das vom Bundestag im Juni 2012 beschlossene Gesetz am 21. September noch durch den Bundesrat und dort möglichst gestoppt werden. Dabei kann nun jeder Verbraucher mitwirken. Eine gemeinsame Kampagne des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. bietet auf der Internetseite www.campact.de nun die Möglichkeit dazu. Es wurde der Appell „Daten sind keine Ware“ vorbereitet, der an die Ministerpräsidenten der jeweiligen Bundesländer adressiert ist. Diesen kann jeder Verbraucher unterstützen, um das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens in der jetzigen Form zu verhindern. Bisher haben fast 190.000 Menschen den Appell unterzeichnet. „Es kann nicht angehen, dass Meldebehörden weiterhin die Daten der Verbraucher nur dann NICHT herausgeben, wenn der Einzelne ausdrücklich widersprochen hat“, so Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen. Schlimmer noch: Sollen nur die Bestandsdaten bestätigt oder berichtigt werden, hat man gar keine Chance, die Datenweitergabe zu verhindern.
Im Gesetzentwurf war noch vorgesehen, dass Bürger ausdrücklich einwilligen müssen, bevor Meldebehörden Daten zu Werbezwecken herausgeben dürfen.

Was in der aktuellen Debatte um die vorgesehene Verschlechterung des Verbraucherdatenschutzes oft untergeht, ist die Tatsache, dass Einwohnermeldeämter auch momentan Daten, wie Familiennamen, Vornamen und Adresse weitergeben dürfen, wenn Verbraucher vorher nicht widersprechen. Davon profitieren nicht zuletzt Adresshändler und Firmen, die diese Daten für Werbe- und Marketingzwecke nutzen. Wer sich dagegen verwehren möchte, sollte Widerspruch gegen die Weitergabe der persönlichen Daten einlegen. Einen entsprechenden Musterbrief hält die Verbraucherzentrale Sachsen unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de bereit.

Verbrauchern, die keinen Internetzugang haben, sich jedoch trotzdem gern dem Appell an den Ministerpräsidenten anschließen möchten oder den Musterbrief an die Meldebehörde senden wollen, wird in den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen weitergeholfen.

Quelle:VBZ Sachsen

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