Seit dem 25. Mai 2018 reguliert europäisches Recht den Datenschutz durch die Datenschutzgrundverordnung. Bekanntlich hatten das Bundesverfassungsgericht 1983 ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erfunden. Mit anderen Worten: wenn der Staat Daten sammelt, braucht er eine Rechtfertigung durch ein Gesetz, welches der Verfassung entspricht. Das Bundesdatenschutzgesetz und andere Normen regelten in Deutschland die Fragen des Datenschutzes. Dann griff Europa zu. Durch Datenschutzgrundverordnung (DSGV) sind jetzt alle Informationsbeziehungen zwischen Privatpersonen auf der einen und Unternehmen und Behörden auf der anderen Seite eindeutig und abschließend geregelt. Diese Norm gilt europaweit und hat für viel Aufsehen gesorgt: erstens kompliziert, zweitens alles ist verboten, drittens bei Verstoß drohen massive Strafen.
Jetzt legt die Bundesregierung ein 600 Seiten starkes Anpassungsgesetz vor, um die Datenschutzgrundverordnung in diese bisherige Rechtslage einzupassen und die Regelungslücken zu schließen. Fleißige Leser finden den Text hier.
In einem Gastbeitrag von Netzpolitik.org kritisiert der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Stefan Brink die Ideen des Gesetzgebers als kleinkrämerisch und unübersichtlich.
Fazit: Anstatt eine klare Ampel im Datenschutz einzuführen mit Rot, Gelb und Grün, quält die Wirtschaft und die Privatpersonen Regelungschaos. Wir haben besseres zu tun.
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