DB Société d’investissement à capital variable, 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg
R.C.S. Luxemburg B 180.809
Nach der ersten außerordentlichen Hauptversammlung der DB, SICAV („die Gesellschaft“), die am 28. November 2017 um 12:00 Uhr MEZ am Sitz der Gesellschaft einberufen wurde und bei der das gesetzlich vorgeschriebene Anwesenheitsquorum für eine Auflösung nicht zustande gekommen ist, werden die Anteilinhaber hiermit zu einer
ZWEITEN AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG (die „Hauptversammlung“)
eingeladen, die am 14. Dezember 2017 um 12:00 Uhr MEZ am Sitz der Gesellschaft mit folgender Tagesordnung stattfindet:
Tagesordnung:
1. |
Zustimmung zur Zusammenlegung des Teilfonds „DB Global Equity Income“ der SICAV „DB“ („übertragender Teilfonds“) mit dem Teilfonds „Deutsche Invest I ESG Equity Income“ der SICAV „Deutsche Invest I“ („übernehmender Teilfonds“), einer Investmentgesellschaft gemäß Teil I des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg unter der Nummer B 86.435 (die „Zusammenlegung“). |
2. |
Festlegung des Stichtags der Zusammenlegung auf den 14. Dezember 2017 (der „Stichtag“) |
3. |
Zustimmung, dass der übernehmende Teilfonds den Inhabern von Anteilen des übertragenden Teilfonds am Stichtag neue Anteile ausgibt. Die Anzahl der auszugebenden Anteile wird anhand der jeweiligen Anteilwerte des übernehmenden Teilfonds und des übertragenden Teilfonds bestimmt. |
4. |
Zustimmung zur Auflösung der Gesellschaft infolge der Zusammenlegung des letzten Teilfonds. |
5. |
Verschiedenes |
Teilnahme- und stimmberechtigt auf der Hauptversammlung sind Anteilinhaber, die bis spätestens zum 8. Dezember 2017 eine Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts vorgelegt haben, dass die Anteile in ihrem Depot bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt sind. Anteilinhaber können auch einen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts betrauen, der für diesen Zweck schriftlich bevollmächtigt wird.
Die Tagesordnungspunkte der Sitzung erfordern kein Anwesenheitsquorum. Beschlüsse werden mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden oder vertretenen Anteile gefasst.
Luxemburg, November 2017
Der Verwaltungsrat
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