In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 137724 eingetragenen DBV Holding – Deutsche Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, ehemals: Neuer Wall 80, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl. Kfm. Sven Hagemann
Geschäftszweig: Unternehmensberatung (Projektmanagement -entwicklung,Organisations- und Vertriebsberatung,Vertriebsaufbau), Verwaltungsges. (Management-Holding,Verwaltung v. Gesellsch.,Beteiligung an Gesellschaften)
ist am 15.08.2017, um 15:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Krause, Willy-Brandt-Straße 57, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 254/17
Amtsgericht Hamburg, 15.08.2017
Kommentar hinterlassen