Nun so richtig verwöhnt worden sind die Anleger dieses DCM-Fonds schon in der Vergangenheit nicht. Auch diese Bilanz ist sicherlich vom Ergebnis her nicht im Sinne der Anleger, denn das realisierte Jahresergebnis ist ein sattes sechsstelliges Minus in Höhe von fast 300.000 Euro. Dass man da als Anleger nicht zufrieden ist mit der aktuellen Geschäftsführung des Unternehmens, versteht sich dann von selbst.
DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-A KGMünchenJahresbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Inhaltsverzeichnis
1. Jahresabschluss 2018 1.1 BILANZ zum 31. Dezember 2018
1.2 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2018 bis 31.12.2018
1.3 Anhang für das Geschäftsjahr 2018Die DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-A KG, München (im Folgenden auch „Gesellschaft“) ist unter der Nummer HRA 93773 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen (§ 264 Abs. 1a HGB n.F.). I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) aufgestellt. Eine weitere Aufstellungsgrundlage war der Gesellschaftsvertrag. Die Gesellschaft ist eine kleine Kommanditgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Sie ist als Alternativer Investmentfonds (Publikums-AIF) i.S.d. KAGB nach § 353 Abs. 5 i.V.m. §§ 45, 46 KAGB dazu verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Lagebericht sowie um eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zur erweitern. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des § 135 Abs. 3 u. 4 KAGB. Die folgenden Erläuterungen im Anhang entsprechen in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie das Eigenkapital werden entsprechend den Vorschriften des § 264c Abs. 1 u. 2 HGB ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden nach § 356 KAGB die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB angewandt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Beteiligungen nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 KARBV sind zum Verkehrswert angesetzt. Der Verkehrswert wird nach anerkannten Grundsätzen für die Unternehmensbewertung ermittelt. Die Beteiligungen der Gesellschaft umfassen sogenannte Altfonds, bei denen es sich aufsichtsrechtlich um Fonds gemäß § 353 Abs. 1 KAGB (in Verbindung mit § 352a KAGB) handelt, die – hinsichtlich der Vorgaben des KAGB-von einem vollständigen Bestandsschutz profitieren und nicht den Vorschriften des KAGB unterliegen (vgl. BaFin-Schreiben vom 18.06.2013, Häufige Fragen zu den Übergangsvorschriften nach den §§ 343 ff. des KAGB, GZ: WA 41-Wp 2137-2013/0343, III. Ziff. 1 und 2), als auch Publikumsinvestmentvermögen, die den Vorgaben des KAGB unterliegen. Dabei wird der Verkehrswert, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist, gem. §§ 353 Abs. 5, 271 Abs. 1 i.V.m. § 168 Abs. 3 KAGB zugrunde gelegt, wenn für einen zu bewertenden Vermögensgegenstand kein handelbarer Kurs verfügbar ist. Der Verkehrswert wird auf Basis eines anerkannten und geeigneten Bewertungsmodells gemäß § 28 (ggf. i.V.m. § 29) KARBV ermittelt. Beteiligungen an Publikumsinvestmentvermögen, die nach dem 21.07.2013 geschlossen wurden und in vollem Umfang den Vorgaben des KAGB unterliegen werden mit dem letzten vorliegenden Nettoinventarwert angesetzt. Beteiligungen, die von der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 gezeichnet wurden, werden mit dem Beteiligungsbetrag angesetzt. Der Wertansatz der anderen Vermögensgegenstände sowie der Schulden erfolgt nach den Bewertungsvorschriften des KAGB. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen nach §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 29 Abs. 2 KARBV bewertet. Die Bankguthaben sind täglich verfügbar. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Restlaufzeit der ungewissen Verpflichtungen beträgt weniger als ein Jahr. Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag nach § 29 Abs. 3 KARBV angesetzt. Die laufende Buchführung wird in der funktionalen Währung EUR geführt. In Fremdwährung lautende Forderungen werden mit dem Mittelkurs oder zum Geldkurs nach § 27 Abs. 3 KARBV umgerechnet. III. Angaben zur Bilanz Die Zusammensetzung der Beteiligungen ist im Einzelnen unter Punkt VI -Ergänzende Angaben zu den Vermögensgegenständen gemäß § 25 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1-10 KARBV- dargestellt. Die Forderungen beinhalten Forderungen gegenüber Gesellschafter i. H. v. EUR 1.363.577,01 (Vj: EUR 1.832.536,08) und davon betragen die eingeforderten ausstehenden Einlagen zum Bilanzstichtag TEUR 1.362 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die eingeforderten ausstehenden Einlagen wurden auf Basis der zu erwartenden Einzahlungen bewertet und eine Wertaufholung in Höhe von TEUR 55 vorgenommen. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgte gemäß den Vorschriften des § 21 Abs. 4 KARBV i.V.m. § 264c Abs. 2 HGB. Die übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Kapitalkontenentwicklung der Kommanditisten und Komplementäre nach § 25 Abs. 4 KARBV gemäß Gesellschaftsvertrag (ohne Neubewertungsrücklage):
Außenhaftung Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme beträgt zum Bilanzstichtag EUR 240,00. Die im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten haften demnach im Außenverhältnis nach § 172 Abs. 4 Satz 2 HGB bis zur Höhe ihrer Hafteinlagen, grundsätzlich in Höhe der Differenz zwischen dem Stand ihrer Kapitalkonten und der Summe der Hafteinlagen, die zum Bilanzstichtag EUR 240,00 betrug. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00. Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 5.010.052,09 haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Alle anderen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von einem Jahr. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00. IV. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung sind gemäß § 101 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 KAGB entsprechend der Investmenttätigkeit gesondert ausgewiesen. Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen werden nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9b u. § 16 Abs. 1 Nr. 3e KARBV gesondert erläutert.
Die Gesamtkostenquote nach § 101 Abs. 2 Nr. 1 KAGB i.V.m. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9b u. § 16 Abs. 1 Nr. 3a KARBV der laufenden Kosten i.H.v. rund TEUR 279 beträgt 3,81% bezogen auf den Nettoinventarwert. Es bestehen Vergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9b und § 16 Abs. 1 Nr. 3b KARBV i.H.v. TEUR 93. Diese Kosten wurden der Gesellschaft auf Basis des KVG-Geschäftsbesorgungsvertrags in Rechnung gestellt. Dieser sieht eine performanceabhängige Vergütung in Höhe von 0,80% des Nettoinventarwertes (abzüglich ausstehender Einlagen der Anleger) – bezogen auf die Vorjahreswerte – zum 31.12. eines jeden Geschäftsjahres mit monatlichen Abschlagszahlungen in Höhe von EUR 3.250 (Mindestvergütung) vor. Es bestehen Rückvergütungen nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9b u. § 16 Abs. 1 Nr. 3c KARBV für die Kapitalverwaltungsgesellschaft der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen der Investitionen im Geschäftsjahr in Höhe von EUR 42.500,00. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt keine sogenannten Vermittlungsprovisionen aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung. Es bestehen Ausgabeaufschläge und Rücknahmeaufschläge nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9b u. § 16 Abs. 1 Nr. 3d KARBV für Investmentfondsanteile der Investitionen im Geschäftsjahr in Höhe von EUR 15.000,00. V. Sonstige Angaben Persönlich haftende Gesellschafterin ist die DCM VorsorgePortfolio 2 Verwaltungs GmbH, München, mit einem Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00. Sie ist an der Gesellschaft ohne Einlage beteiligt. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von der Führung der Geschäfte ausgeschlossen. Die Gesellschaft verfügt über kein Personal (§ 285 Nr. 7 HGB). Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Abs. 3a HGB). Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für die Abschlussprüfungsleistungen beträgt netto EUR 6.250,00. VI. Zusätzliche Angaben Die Gesellschaft ist ein Alternativer Investmentfonds (Publikums-AIF) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches und hat im Anhang des Jahresabschlusses (§135 Abs. 5 KAGB) ergänzende Angaben gemäß § 25 Abs. 3 bis 4 KARBV aufzunehmen. Der Anhang ist um eine Vermögensaufstellung (§ 101 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 KAGB, § 25 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 10 KARBV) zu ergänzen: Vermögensaufstellung
Gewinnverwendungsrechnung (§ 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 KAGB i.V.m. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 25 KARBV)
Entwicklungsrechnung (§ 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KAGB i.V.m. § 24 Abs. 2 i.V.m. § 25 KARBV)
Nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9c aa) KARBV Gesamtsumme der von der KVG gezahlten
Nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9c aa) KARBV Gesamtsumme der von der KVG gezahlten
Nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9c aa) KARBV erfolgten im Geschäftsjahr keine wesentlichen Änderungen des Verkaufsprospektes. Nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9c bb) KARBV prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände: Zum 31.12.2018 beläuft sich der prozentuale Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände der Gesellschaft auf insgesamt 96,51% bezogen auf den Nettoinventarwert. Die von der Gesellschaft gehaltenen Beteiligungen an geschlossenen Fonds entfallen zu 71,76% auf Beteiligungen der Assetklasse Immobilien, zu 19,91% auf Beteiligungen an der Assetklasse Flugzeuge, zu 5,66% auf Beteiligungen der Assetklasse Schienenfahrzeuge, zu 1,49% auf Beteiligungen der Assetklasse Container und zu 1,18% auf Beteiligungen der Assetklasse Infrastruktur. Im Geschäftsjahr gab es keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9c bb) KARBV. Im Geschäftsjahr 2018 waren keine wesentlichen Änderungen im Risikoprofil der Gesellschaft zu verzeichnen; die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Steuerung der Risiken eingesetzten Risikomanagementsysteme wurden unverändert fortgeführt (vgl. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9c bb) KARBV). Nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9c bb) KARBV Änderungen des max. Leverage sowie Gesamthöhe des Leverage: Leverage ist nach der Definition des KAGB jede Methode, mit der die KVG den Investitionsgrad eines von ihr verwalteten Investmentvermögens durch Kreditaufnahme, Wertpapier-Darlehen, in Derivate eingebettete Hebelfinanzierungen oder auf andere Weise erhöht. Das Höchstmaß an Leverage ist als Kennziffer in Relation zum Nettoinventarwert des Investmentgesellschaftsvermögens zu ermitteln. Dabei hat die KVG das Höchstmaß an Leverage sowohl nach der Brutto- als auch nach der Netto-Methode (Commitmentmethode) zu ermitteln. Zum Stichtag 31.12.2018 beträgt der Leverage sowohl nach der Brutto- als auch der Nettomethode 66,36%. Leverage zum 31.12.2018
Nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9d KARBV weitere zum Verständnis erforderliche Angaben bzgl. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: Die Ermittlung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden. Die Höhe der positiven Differenzen fließen in die Summe der nicht realisierten Gewinne ein, die Höhe der negativen Differenzen fließen in die Summe der nicht realisierten Verluste ein und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres werden die Änderungen ermittelt. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten auch der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahres anzugeben (§ 20 Abs. 1 S. 2 KARBV). Die Erträge und Aufwendungen aus der Neubewertung des Geschäftsjahres setzen sich wie folgt zusammen:
Mehrere Anteilsklassen nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 15 KARBV liegen nicht vor. Nach § 25 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 7 S. 1 Nr. 8 KARBV nicht in der Vermögensaufstellung oder Bilanz enthaltene abgeschlossene Geschäfte, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, liegen nicht vor. Vergleichende Dreijahresübersicht (§ 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 KAGB i.V.m. §§ 25 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Satz 1 Nr. 5, 14 KARBV)
1 bezogen auf einen Kommanditanteil i.H.v. EUR 10.000,00 und das jeweils zum Geschäftsjahresende gezeichnete Kommanditkapital Sonstige Angaben gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 7 Nr. 9b i.V.m. § 16 KARBV Der Anteil für eine Kommanditbeteiligung in Höhe von EUR 10.000,00 bezogen auf die Pflichteinlage von EUR 8.069.000,00 beträgt:
Ergänzende Angaben zu den Vermögensgegenständen (gemäß § 25 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1-10 KARBV) Die dargestellten Werte beziehen sich auf das jeweils von der Gesellschaft gesamt gehaltene Vermögen. Soweit Gesellschaften insolvent und in Obhut des Insolvenzverwalters sind, wird auf die allgemeinen Angaben abgestellt. Beteiligungen an geschlossenen Fonds der Assetklasse Immobilien
Beteiligungen an geschlossenen Fonds der Assetklasse Immobilien in Fremdwährung
Beteiligungen an geschlossenen Fonds der Assetklasse Flugzeug
Beteiligungen an geschlossenen Fonds der Assetklasse Container
Beteiligungen an geschlossenen Fonds der Assetklasse Schienenfahrzeuge
Beteiligungen an geschlossenen Fonds der Assetklasse Infrastruktur
Beschreibung Ergänzende Angaben zu Beteiligungen: (§ 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB i.V.m. § 158 Satz 2 i.V.m. § 148 Abs. 2 KABG) LHI Flugzeugfonds 1 GmbH & Co. KG Pullach i. Isartal
DSF Justizzentrum Thüringen GmbH & Co. KG Frankfurt am Main
FHH Immobilienfonds Nr. 7 GmbH & Co. KG Hamburg
Paribus Deutsche Eisenbahn Renditefonds XV GmbH & Co. KG Hamburg
BVT Ertragswertfonds Nr. 5 Beteiligungs GmbH & Co. KG München
Siebte Sachwert Rendite-Fonds Deutschland GmbH & Co. KG Hamburg
FHH Immobilienfonds Nr. 1 GmbH & Co. KG Hamburg
Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG Offenbach am Main
LHI Flugzeugturbinenfonds Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG Pullach i. Isartal
FHH Immobilienfonds Automobilzentrale Rhein-Main GmbH & Co. KG Hamburg
Hahn Fachmarktzentrum Nordhorn GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach Bergisch Gladbach
Hahn EKZ Offenbach GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach Bergisch Gladbach
Paribus Renditefonds XVI GmbH & Co. KG Hamburg
König & Cie. Global Infrastructure GmbH & Co. KG Hamburg
ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG Hamburg
Feuerwache Mülheim a. d. Ruhr GmbH & Co. KG Pullach i. Isartal
Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Hamburger Meile KG München
Hesse Newman Real Estate Nr. 8 GmbH & Co. KG Hamburg
Buss Global Containerfonds 12 GmbH & Co. KG Hamburg
Hesse Newman Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG Hamburg
LHI Immofonds Deutschland Objekt Berlin Marchstraße GmbH & Co. KG Pullach i. Isartal
Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Hamburg Steindamm KG München
Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Australien 9 KG München
HL Flight Invest 51 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG Pullach i. Isartal
AVOLO Aviation GmbH & Co. geschlossene Investment KG Karlsruhe
LHI Immobilien-Portfolio Baden-Württemberg I GmbH & Co. geschlossene Investment-KG Pullach i. Isartal
Paribus Rail Portfolio III GmbH & Co. geschlossene Investment-KG Hamburg
Patrizia Grundinvest Stuttgart Südtor GmbH & Co. geschlossene Investment-KG Augsburg
ReaL I.S. Grundvermögen GmbH & Co. geschlossene Investment-KG München
HAHN SB-Warenhaus Herzogenrath GmbH & Co. geschlossene-Investment-KG Bergisch Gladbach
HAHN Baumarkt Bonn GmbH & Co. geschlossene-Investment-KG Bergisch Gladbach
Paribus RenditeFonds XXVII GmbH & Co. geschlossene Investment-KG
WealthCap Immobilien Deutschland 39 GmbH & Co. geschlossene-Investment-KG
HL Hotel Ulm GmbH & Co. KG
* Die Platzierung des Zielfonds endete in 2018. Ein Jahresabschluss nach Ende der Platzierungsphase mit Angaben zum finalen Gesellschaftskapital liegen noch nicht vor. Aussagefähige Angaben zur Höhe des Gesellschaftskapitals können daher nicht gemacht werden. Nachtragsbericht Zwischen dem Ende des Geschäftsjahres 2018 und dem Datum dieser Berichterstattung sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hätten beeinflussen können.
München, am 20.06.2019 DCM VorsorgePortfolio 2 Verwaltungs GmbH Der Geschäftsführer Matthias Meyer Entwicklung des AnlagevermögensLaufende Ausschüttungen werden gegen die Beteiligungshöhe gebucht bis von den jeweiligen Gesellschaften Totalgewinne erzielt werden.
2. Lagebericht für das Geschäftsjahr 20182.1 Grundlagen der Gesellschaft Gesellschaftsrechtliche und investmentrechtliche Grundlagen Die Gesellschaft ist ein nach altem Regime geschlossener Publikumsfonds, der Beteiligungen an geschlossenen Fonds hält und beabsichtigt, weitere Anteile an geschlossenen Fonds zu erwerben. Die Platzierung der Beteiligungen an der Gesellschaft wurde 31.12.2011 abgeschlossen. Der Unternehmensgegenstand der DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-A KG ist wie folgt gefasst: „Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von unmittelbaren Beteiligungen an geschlossenen in- und ausländischen vermögensverwaltenden Containerfonds, Eisenbahnfonds, Flugzeugfonds, Immobilien- sowie Immobiliendachfonds, Infrastrukturfonds, Private-Equity Fonds, Regenerative Energien-Fonds, Schiffsfonds und Triebwerkfonds, auf eigene Rechnung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.“ Die Fondsgesellschaft ist organisiert als Personenhandelsgesellschaft in der Form einer GmbH & Co. KG, bei der persönlich haftender Gesellschafter ausschließlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, nämlich die DCM VorsorgePortfolio 2 Verwaltungs GmbH, ist. Die Fondsgesellschaft hat ihren Sitz in München und ist unter der Nummer HRA 93773 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Die DCM VorsorgePortfolio 2 Verwaltungs GmbH (im Folgenden auch „Komplementärin“) hat ihren Sitz ebenfalls in München und ist unter der Nummer HRB 206176 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Alleingesellschafter der Komplementärin ist die Fondsgesellschaft. Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Komplementärin ist Herr Matthias Meyer. Obwohl die Zeichnungsfrist für eine Beteiligung an der Gesellschaft am 31.12.2011 abgelaufen ist, unterfällt sie aufgrund des Umstandes, dass sie noch neue Beteiligungen an Zielfonds eingehen wird, gemäß den Übergangsvorschriften nach bestimmter Maßgabe einzelnen Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Zur Umsetzung der Vorgaben des KAGB hat die Gesellschaft mit der PRONOVI Fondsverwaltungs GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 204137, (im Folgenden auch »PRONOVI«) einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Bestellung der PRONOVI zur Kapitalverwaltungsgesellschaft der Gesellschaft abgeschlossen. Die Gesellschaft trifft keine eigenen Verfügungen in Bezug auf ihre Vermögensgegenstände ohne das Vorliegen einer dahin gehenden Weisung von PRONOVI. Die Komplementärin unterwirft sich und die Gesellschaft den Weisungen von PRONOVI insoweit, als es erforderlich ist, um dem Kapitalanlagegesetzbuch, den weiteren anwendbaren Bestimmungen und der jeweiligen aufsichtsrechtlichen Praxis zu entsprechen. Die Gesellschaft erteilt PRONOVI dazu alle zur Umsetzung ihrer Aufgaben nach dem Geschäftsbesorgungsvertrag erforderlichen Vollmachten. Angaben zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft Die Gesellschaft hat die PRONOVI Fondsverwaltungs GmbH zu deren Kapitalverwaltungsgesellschaft (»KVG«) bestellt und sie mit ihrer Verwaltung beauftragt, und zwar jeweils nach der Maßgabe und in dem Umfang, wie es aufgrund der anwendbaren Übergangsvorschrift des KAGB und den danach einschlägigen Bestimmungen sowie der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Praxis notwendig ist. PRONOVI ist verpflichtet, alle einschlägigen Pflichten als Kapitalverwaltungsgesellschaft der Gesellschaft zu erfüllen. PRONOVI hat insbesondere die aufsichtsrechtlichen Informations-, Berichts- und Offenlegungspflichten zu erfüllen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat PRONOVI die sich aus den einschlägigen Bestimmungen und Vorgaben ergebenden Anforderungen sowie den Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. PRONOVI handelt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im besten Interesse der Anleger. PRONOVI ist verpflichtet, ihrer Tätigkeit ehrlich, mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit und redlich nachzugehen und im besten Interesse der Gesellschaft oder deren Anleger und der Integrität des Marktes zu handeln. Über die PRONOVI Fondsverwaltungs GmbH Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (»BaFin«) hat mit Schreiben vom 09.01.2015, GZ: WA 47-Wp 6000-10138782-2014/0001, 2015/0032492, mitgeteilt, dass die Registrierung der PRONOVI gemäß § 44 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 2 Abs. 5 KAGB mit Datum 09.01.2015 erfolgt ist. Der Unternehmensgegenstand von PRONOVI wurde aufgrund der Forderungen der BaFin im Registrierungsverfahren in Abstimmung mit ihr neu gefasst und lautet wie folgt:
Es findet die Übergangsregelung gemäß § 353 Abs. 5 KAGB Anwendung. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor; ihr Vorliegen wird künftig regelmäßig überprüft. Die Anwendbarkeit der Vorschriften des KAGB bestimmt sich nach der in § 353 Abs. 5 KAGB geregelten Maßgabe. Anlagestrategie und Anlageziele Bei dem Erwerb von Beteiligungen durch die Gesellschaft (DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-A KG) an anderen Fondsgesellschaften sind gemäß § 10.1 des Gesellschaftsvertrages folgende Investitionsgrundsätze zu beachten:
Zusätzliche Anforderungen gelten für mindestens 80% des gemäß Investitionsplan der Fondsgesellschaften zu investierenden Kapitals. Hiernach müssen
In Abweichung von den Zusätzlichen Anforderungen kann zur Nutzung von besonderen Chancen bis zu 20% des zu investierenden Kapitals in opportunistische Fondsbeteiligungen (bspw. in Private-Equity-Fonds) investiert werden. Über Investitionen der Gesellschaft in Zielfonds entscheidet PRONOVI als Kapitalverwaltungsgesellschaft unter Abstimmung mit der Komplementärin und dem Investitionsbeirat der Gesellschaft und ggf. unter Zustimmung der Gesellschafter-/Treugeberversammlung. Nach der Kategorisierung der Anlagestrategie im Formblatt für die Berichterstattung in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013, Anhang IV, handelt es sich bei der DCM GmbH & Co. Vorsorge-Portfolio 2-A KG um einen sonstigen Dachfonds. 2.2 Wirtschaftsbericht 2.2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2018 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 1,5 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit das neunte Jahr in Folge gewachsen, das Wachstum hat aber an Schwung verloren. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP jeweils um 2,2 % gestiegen. Eine längerfristige Betrachtung zeigt, dass das deutsche Wirtschaftswachstum im Jahr 2018 über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von +1,2 % liegt. Positive Wachstumsimpulse kamen 2018 vor allem aus dem Inland: Sowohl die privaten Konsumausgaben (+1,0 %) als auch die staatlichen Konsumausgaben (+1,1 %) waren höher als im Vorjahr. Die Zuwächse fielen jedoch deutlich niedriger aus als in den letzten drei Jahren. Die preisbereinigten Bruttoinvestitionen legten insgesamt im Vorjahresvergleich um 4,8 % zu. In Ausrüstungen wurde 4,5 % mehr investiert als im Vorjahr. Die Bauinvestitionen stiegen um 3,0 %; vor allem in den öffentlichen Tiefbau wurde deutlich mehr investiert als ein Jahr zuvor. Die sonstigen Anlagen, zu denen unter anderem die Ausgaben für Forschung und Entwicklung gehören, lagen um 0,4 % über dem Vorjahresniveau. Darüber hinaus haben sich im Jahr 2018 die Vorratsbestände in der Wirtschaft erhöht, was ebenfalls zum Wachstum beigetragen hat. Die deutschen Ausfuhren stiegen im Jahresdurchschnitt 2018 weiter, aber nicht mehr so stark wie in den Vorjahren: Die preisbereinigten Exporte von Waren und Dienstleistungen waren um 2,4 % höher als 2017. Die Importe nahmen im gleichen Zeitraum mit +3,4 % stärker zu. Somit bremste der Außenbeitrag das deutsche BIP-Wachstum rein rechnerisch leicht (-0,2 Prozentpunkte). Auf der Entstehungsseite des Bruttoinlandsprodukts konnten nahezu alle Wirtschaftsbereiche positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2018 beitragen. Erstmals seit fünf Jahren lag dabei die konjunkturelle Dynamik im Produzierenden Gewerbe unter der im Dienstleistungsbereich. Insgesamt stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 %. Überdurchschnittlich stark war der Zuwachs im Bereich Information und Kommunikation mit +3,7 % und im Baugewerbe mit +3,6 %. Im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung mit +2,1 % ebenfalls überdurchschnittlich. Dagegen legte 2018 das Produzierende Gewerbe (ohne Baugewerbe), das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, mit +1,0 % unterdurchschnittlich zu. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wurde im Jahresdurchschnitt 2018 von 44,8 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Nach ersten Berechnungen waren das rund 562 000 Personen mehr als ein Jahr zuvor. Dieser Anstieg von 1,3 % resultiert hauptsächlich aus einer Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wie schon in den Vorjahren glichen eine höhere Erwerbsbeteiligung sowie die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland altersbedingte demografische Effekte aus. Der Staat erzielte im Jahr 2018 einen Rekordüberschuss in Höhe von 59,2 Milliarden Euro (2017: 34,0 Milliarden Euro). Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen beendeten das Jahr nach vorläufigen Berechnungen zum fünften Mal in Folge mit einem Überschuss. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen errechnet sich für den Staat im Jahr 2018 eine Überschussquote von 1,7 %. (Quelle: Statistisches Bundesamt) 2.2.2 Markt für AIF-Publikums-Gesellschaften Im Markt für geschlossene Publikums-AIF stieg das prospektierte Angebotsvolumen von Euro 0,7 Mrd. im Jahr 2017 auf Euro 1,1 Mrd. im Jahr 2018 und liegt damit wieder auf dem Niveau von 2016. Insgesamt wurden 32 Publikums-AIF von der BaFin zum Vertrieb zugelassen – das sind drei mehr als 2017. Der Anstieg des Angebotsvolumens resultiert vor allem aus zwei Gründen: Erstens befinden sich unter den angebotenen 32 Publikums-AIF des Jahres 2018 mit dem „WealthCap Immobilien Deutschland 40″ und dem „WealthCap Immobilien Deutschland 41″ zwei sehr großvolumige Fonds, deren prospektiertes Eigenkapital zusammen Euro 420 Mio. beträgt und die damit bereits rund 38% des gesamten prospektierten Eigenkapitals des Jahres 2018 darstellen. Zweitens verzeichnet die Assetklasse Private Equity einen deutlichen Anstieg der Emissionsaktivitäten. Im Jahr 2018 hat die BaFin sieben Angeboten aus dieser Assetklasse mit einem prospektierten Eigenkapitalvolumen in Höhe von rund Euro 163 Mio. die Vertriebszulassung erteilt. Das Angebot des Jahres 2017 enthielt dagegen nur drei Private Equity-AIF mit einem prospektieren Eigenkapitalvolumen von rund Euro 99 Mio. Das durchschnittliche Eigenkapitalvolumen der Fonds betrug 2018 rund Euro 34 Mio. Das prospektierte Eigenkapital der o.g. zwei Immobilien-AIF des Anbieters WealthCap liegt mit jeweils rund Euro 210 Mio. massiv über dem Durchschnitt. Der drittgrößte Fonds des Jahres 2018 ist der „PATRIZIA GrundInvest Berlin Landsberger Allee“, dessen prospektiertes Eigenkapital in Höhe von rund Euro 64 Mio. als einziger weiterer Fonds oberhalb der Schwelle von Euro 50 Mio. liegt. Die restlichen 29 Fonds weisen ein prospektiertes Eigenkapitalvolumen von zum Teil deutlich unter Euro 50 Mio. auf. 24 von 32 Publikums-AIF und damit rund 75% gemessen an der Anzahl sind risikogemischt konzipiert – das heißt, sie erfüllen die Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in Bezug auf Risikomischung und profitieren im Gegenzug von reduzierten Anforderungen im Vertrieb. 14 der 24 risikogemischten AIF sind allerdings Blindpool-Konstruktionen und investieren daher erst während oder nach erfolgter Platzierung des Eigenkapitals. Von den 32 im vergangenen Jahr zugelassenen Publikums-AIF investieren 22 in Immobilien. Gemessen an der Anzahl stellt die Assetklasse Immobilien damit 69% aller Publikums-AIF. Diese 22 Fonds vereinen ein prospektiertes Eigenkapitalvolumen in Höhe von Euro 877 Mio. auf sich. Das entspricht rund 80% des gesamten Neuangebotes des Jahres 2018. Der Investitionsfokus der Immobilienfonds liegt bei 19 der 22 Fonds (gemessen an der Anzahl rund 87%) auf deutschen Objekten unterschiedlicher Nutzungsarten wie Wohnen, Büro, Einzelhandel, Hotel-und Pflegeimmobilien. Nur drei Fonds investieren außerhalb von Deutschland. Die zweitstärkste Assetklasse ist mit sieben der 32 AIF die Assetklasse Private Equity. Andere Assetklassen – wie erneuerbare Energien (zwei AIF) und Flugzeuge (ein AIF) führen gegenwärtig ein Nischendasein. (Quelle: Scope Ratings) 2.3 Tätigkeitsbericht 2.3.1 Tätigkeit der KVG PRONOVI hat im Berichtszeitraum alle einschlägigen Pflichten als Kapitalverwaltungsgesellschaft der Gesellschaft – insbesondere die aufsichtsrechtlichen Informations-, Berichts- und Offenlegungspflichten – erfüllt. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat PRONOVI die sich aus den einschlägigen Bestimmungen und Vorgaben ergebenden Anforderungen sowie den Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft beachtet. PRONOVI handelte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im besten Interesse der Gesellschaft oder deren Anleger. PRONOVI ging ihrer Tätigkeit ehrlich, mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach. § 353 Abs. 5 i.V.m. § 272 Abs. 1 KAGB schreibt vor, dass die Bewertung der Vermögensgegenstände und die Berechnung des Nettoinventarwertes je Anteil mindestens einmal jährlich erfolgen müssen. Als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft der Gesellschaft trägt PRONOVI Sorge für die Bewertung der Vermögensgegenstände. Das Fondsvermögen umfasst unter anderem sog. Altfonds, bei denen es sich aufsichtsrechtlich um Fonds gemäß § 353 Abs. 1 KAGB (in Verbindung mit § 352a KAGB) handelt, die – hinsichtlich der Vorgaben des KAGB – von einem vollständigen Bestandsschutz profitieren und nicht den Vorschriften des KAGB unterliegen (vgl. BaFin-Schreiben vom 18.06.2013, Häufige Fragen zu den Übergangsvorschriften nach den §§ 343 ff. des KAGB, GZ: WA 41-Wp 2137-2013/0343, III. Ziff. 1 und 2). PRONOVI hat im Geschäftsjahr 2017 für diese Altfonds erstmalig Verkehrswerte zum Bewertungsstichtag 31.12.2016 ermittelt. Die Anleger der Gesellschaft konnten bei der Zeichnung ihres Gesellschaftsanteils zwischen vier Beteiligungsvarianten wählen: Sofortzahlung, Ansparplan mit Ersteinlage und 60 Sparraten über 5 Jahre, Ansparplan mit Ersteinlage und 120 Sparraten über 10 Jahre oder Ansparplan mit Ersteinlage und 180 Sparraten über 15 Jahre. Die gezeichneten, aber noch nicht geleisteten Kommanditeinlagen von Anlegern werden bilanziell als Forderungen gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen. PRONOVI hat im Geschäftsjahr 2018 die Verkehrswerte dieser Forderungen gegenüber Gesellschaftern aus ausstehenden Kommanditeinlagen zum Bewertungsstichtag 31.12.2018 ermittelt. 2.3.2 Geschäftsverlauf Die KVG hat im Geschäftsjahr 2018 den Markt für geschlossene Beteiligungen fortlaufend beobachtet, geeignete Zielfonds identifiziert und dem Investitionsbeirat zur Prüfung vorgelegt. Es wurde sodann eine Investition in folgenden Zielfonds getätigt:
Die Investitionen in den Zielfonds erfolgte zum Teil mit aus Mitteln eines Darlehens der DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-B KG. 2.3.3 Lage des Unternehmens a.) Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2018 wurden die folgenden Verwaltungsvergütungen an die beauftragten Dienstleister gezahlt:
Zum Stichtag waren EUR 8,07 Mio. (Vj: EUR 8,09 Mio.) als Kommanditeinlage eingeworben. Hiervon werden EUR 1,45 Mio. (Vj: EUR 1,97 Mio.) als ausstehende Einlagen eingefordert. Der Ausgleich dieser Forderung erfolgt durch die mit den Treugebern (Anlegern) vereinbarten Einzahlungsvarianten bzw. Ratenzahlungen (Anspar-Publikums-Fonds) in den kommenden voraussichtlich 13 Jahren. Mit einem eingezahlten Kapital (Netto-Kapitaleinlage) von EUR 6,62 Mio. (Vj: EUR 6,11 Mio.) ist die Gesellschaft mit einer für die geplante Investitionstätigkeit sachgerechten Eigenkapitaldecke ausgestattet.
Die frei verfügbare Liquidität beträgt zum Stichtag TEUR 255,96 (Vj: TEUR 602,70). Operatives Ergebnis und Cash-Flow Im Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft unter Berücksichtigung nicht liquiditätswirksamer Erträge und Aufwendungen sowie nicht der operativen Tätigkeit zuzuordnenden Aufwendungen ein operatives Ergebnis von TEUR ./.218 erwirtschaftet. Das operative Ergebnis wurde insbesondere durch allgemeine Verwaltungsaufwendungen belastet. Die Ein- und Auszahlungen des Working Capital belaufen sich auf TEUR ./.938. Aus Liquiditätsabführungen der Beteiligungsgesellschaften sind der Gesellschaft im abgelaufenen Berichtsjahr TEUR 475 zugeflossen. An Investitionsausgaben sind im Geschäftsjahr TEUR 498 angefallen. Die der Gesellschaft im Berichtsjahr zugegangenen Einlagen betrugen TEUR 516. Darüber hinaus hat die Gesellschaft TEUR 331 an thesaurierten Ausschüttungen an die betreffenden Treugeber ausgezahlt. Der Bestand an liquiden Mitteln hat sich im Berichtszeitraum um TEUR 347 verringert und beträgt zum Stichtag TEUR 256. Operatives Ergebnis und Cash-Flow
c.) Vermögenslage Im Anlagevermögen werden Beteiligungen an inländischen Immobilienobjektgesellschaften mit Verkehrswerten i.H.v. TEUR 7.834, an Schienenverkehrsgesellschaften i.H.v. TEUR 618, an Flugzeuggesellschaften i.H.v. TEUR 2.173 sowie an Containergesellschaften i.H.v. TEUR 163 und Gesellschaften zur Entwicklung und Erhaltung von Infrastrukturen i.H.v. TEUR 129 ausgewiesen. Die Beteiligungen sind zum Verkehrswert angesetzt. Zuschreibungen i.H.v. TEUR 850 bzw. Abschreibungen i.H.v. TEUR 285 wurden entsprechend berücksichtigt. Wir verweisen auf die Darstellungen im Anhang.
Die Eigenkapital-Quote ist von 57,18% auf 58,41% gestiegen.
Die Rückstellungen belaufen sich auf TEUR 69 (Vj: TEUR 70). Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen TEUR 5.149 (Vj: TEUR 5.422).
d.) Verpflichtende Angaben nach KAGB/KARBV Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die PRONOVI Fondsverwaltungs GmbH. Die PRONOVI Fondsverwaltungs GmbH erhielt von der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 Vergütungen für ihre Tätigkeit als Kapitalverwaltungsgesellschaft i.H.v TEUR 93 (VJ: TEUR 93). Es wurde kein Carried Interest geleistet (Art. 107 Abs. 2 AIFM-VO bzw. § 101 Abs. 3 KAGB). Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt. Es wurden keine Vergütungen an Mitarbeiter geleistet. Bei der Gesellschaft wurde von 17.11.2014 bis 10.12.2014 eine Gesellschafter-/Treugeberversammlung im Wege der schriftlichen Abstimmung durchgeführt. Dabei haben die Gesellschafter-/Treugeber die Ermächtigung der Geschäftsführung zur Umsetzung der Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches, die Bestellung der PRONOVI Fondsverwaltungs GmbH zur Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie die dazu erforderlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft beschlossen. Insbesondere wurden die bisher im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Regelungen in § 10 Investitionsgrundsätze/Entscheidungen über Investitionen und § 12 Geschäftsführung und Vertretung geändert. Im Berichtsjahr gab es keine Änderungen nach § 101 Abs. 1 Nr. 3 KAGB bzw. nach Art. 105 Abs. 1 c) AIFM-VO i.V.m. Art. 106 AIFM-VO. 2.4 Risikobericht Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit diversen Risiken ausgesetzt. Die Gesellschaft ist in den, in der Vermögensaufstellung genannten, Zielfonds investiert. Das Risiko mit der größten finanziellen Auswirkung bei Eintritt ist die Minderung (und ggf. der Verlust) der Werthaltigkeit der eingegangenen und zukünftig einzugehenden Beteiligungen an den Zielfonds mit der Folge, dass Rückflüsse aus den Zielfondsbeteiligungen geringer ausfallen als geplant oder auch gänzlich ausbleiben. Auf die Werthaltigkeit der eingegangenen Zielfondsbeteiligungen kann die Gesellschaft nur über ihre Gesellschafterrechte sehr beschränkt Einfluss nehmen. Über die Beteiligungen an den Zielfonds, die alle als geschlossene Fonds organisiert sind, kann die Gesellschaft aufgrund der sehr eingeschränkten Fungibilität der Beteiligungen (es besteht insbesondere kein organisierter Markt) nur sehr bedingt verfügen, um auf Entwicklungen zu reagieren. Die Beendigung der Beteiligungen ist aufgrund der Konzeptionen der Zielfonds, insbesondere der kurzfristig nicht möglichen ordentlichen Kündigung, nur sehr eingeschränkt möglich. Außerdem besteht auf Ebene der Gesellschaft das Risiko der verzögerten oder unterbleibenden Einzahlung der Raten von Anlegern. Die Mehrzahl der Anleger hat sich an der Gesellschaft als sog. Ansparer beteiligt und erbringt die Einlage nach bestimmter Maßgabe in Raten (vgl. § 7.6 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft). Kommen Ansparer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, können sie aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. In diesem Fall steht es im Ermessen der Geschäftsführung, an Stelle des Ausschlusses des Anlegers seinen Kapitalanteil auf den Betrag seiner geleisteten Einlage herabzusetzen (vgl. § 8.5 des Gesellschaftsvertrages). Falls sehr viele Ansparer ihren Einzahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, besteht das Risiko, dass aufgrund fehlender Mittel für weitere Investitionen eine weitergehende Diversifikation nicht erreicht werden kann. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft, welche zudem geschäftsführende Kommanditistin der Gesellschaft ist, hat im Geschäftsjahr 2018 hinsichtlich der eingegangenen Beteiligungen die Entwicklung der Zielfonds sorgsam beobachtet. Deren Auswirkungen auf die Werthaltigkeit der Zielfondsbeteiligungen zum Stichtag sind in der Bewertung der Zielfondsbeteiligungen erfasst. Hinsichtlich der im Geschäftsjahr 2018 neu eingegangenen Beteiligung wurden die Investitionsgrundsätze gemäß § 10.1 des Gesellschaftsvertrages und das dort geregelte Verfahren eingehalten. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hatte den Markt der geschlossenen Beteiligungen beobachtet, für eine Investition für die Gesellschaft in Betracht kommende Angebote auf der Grundlage der verfügbaren Informationen ausgewertet und mögliche Investitionen mit dem Investitionsbeirat eingehend besprochen. Die Gesellschaft hat keine Bankdarlehen aufgenommen. Fremdkapitalfinanzierungen durch Bankdarlehen erfolgen dagegen regelmäßig auf Ebene der Zielfonds, auf welche die Gesellschaft keinen unmittelbaren Einfluss hat. Risiken aus einer Fremdkapitalfinanzierung durch Kreditinstitute bestehen auf Ebene der Gesellschaft daher nicht. Die Gesellschaft nimmt ein Darlehen der DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-B KG in Anspruch. Die Verbindlichkeiten aus diesem Darlehen betragen zum 31.12.2018 TEUR 5.010,00. Hintergrund dieses Darlehens ist folgender: Die DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-B KG (Darlehensgeber) und die Gesellschaft (Darlehensnehmer) sind Teil des Dachfonds-Konzeptes des DCM Vorsorgeportfolio 2, wobei sich jeder Anleger zeitgleich (parallel) sowohl an der Gesellschaft als auch an der DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-B KG beteiligt hat. Die Gesamtzeichnungssumme jedes Anlegers ist dabei aufgeteilt im Verhältnis 40% (Beteiligung an der Gesellschaft) und 60% (Beteiligung an der DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-B KG). Die Beteiligung jedes Anlegers an der Gesellschaft und an der DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-B KG wird parallel (etwa im Fall der Übertragung und Beendigung) geführt. Während die Gesellschaft nur in vermögensverwaltende Fonds investiert (vgl. oben unter Ziff. 2.1), investiert die DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-B KG gemäß deren Investitionsgrundsätze ausschließlich in gewerbliche Fonds. Weil nicht ausreichend Angebote für eine Investition in gewerbliche Fonds vorhanden waren, gewährte die DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-B KG der Gesellschaft das genannte Darlehen zum Eingehen von Beteiligungen an vermögensverwaltenden Fonds. Damit dient das Darlehen der Allokation von Mitteln der DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-B KG in Zielfonds, die von der Gesellschaft gehalten werden. Sollten Mittelrückflüsse aus dem Beteiligungsportfolio der Gesellschaft nicht ausreichen, um das Darlehen wieder vollständig zurückführen, können für Anleger der Gesellschaft mittelbar Risiken aus der Darlehensaufnahme verbunden sein, da Anleger der Gesellschaft zugleich auch Anleger des Darlehensgebers, der DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-B KG, sind. Die Gesellschaft vergibt keine Darlehen. Risiken aus einer Kreditvergabe bestehen daher nicht. Die Gesellschaft ist in das Risikomanagement der Kapitalverwaltungsgesellschaft eingebunden. Im Fokus stehen dabei die wesentlichen Risiken der Gesellschaft. Geschäftsleitung der persönlich haftenden Gesellschafterin ist der Geschäftsführer Matthias Meyer, der gleichzeitig Geschäftsführer der Kapitalverwaltungsgesellschaft ist. Er ist unmittelbar in das Risikomanagement eingebunden, so dass sichergestellt ist, dass er als Entscheidungsträger jederzeit über die aktuelle Risikosituation informiert ist. Vor dem Eingehen einer Beteiligung an einem Zielfonds erfolgt eine laufende Abstimmung des zuständigen Mitarbeiters mit der Geschäftsleitung. Durch die sorgfältige Auswahl der Zielfonds nach den Investitionskriterien und die Streuung der Zielfonds nach Assets wird eine Risikoreduzierung angestrebt. Im Geschäftsjahr 2018 wurde die Identifizierung möglicher Zielfonds durch das beschränkte Angebot in Betracht kommender Zielfondsbeteiligungen erschwert. Die Informationen der Zielfonds werden nach Vorliegen ausgewertet und, falls erforderlich, werden Maßnahmen im Rahmen der (wie erwähnt lediglich beschränkt) möglichen Einflussnahmemöglichkeiten auf die Zielfonds abgeleitet. Die Liquidität der Gesellschaft wurde laufend durch die Geschäftsleitung der Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst überwacht. Wesentliche Liquiditätsrisiken werden dadurch vermieden, dass Zielfondsbeteiligungen erst dann eingegangen werden, wenn die Gesellschaft über die hierfür notwendige Liquidität tatsächlich verfügt. So konnten auch im Geschäftsjahr 2018 die Zahlungsverpflichtungen aus den in 2018 eingegangenen Zielfondsbeteiligungen aus der vorhandenen Liquidität erfüllt werden. Liquiditätsrisiken verwirklichten sich nicht. Bis zum Zeitpunkt der Niederschrift dieses Lageberichts sind keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft erkennbar. Der weitere Erfolg der Gesellschaft wird von der Entwicklung der im Portfolio befindlichen Assets, insbesondere der Zielfondsbeteiligungen, abhängen. Die Risiken einer Beteiligung an der Gesellschaft sind im Verkaufsprospekt der Gesellschaft vom 16.04.2009 auf den Seiten 20 bis 39 beschrieben, die einzeln oder kumulativ auftreten können.
München, am 20.06.2019 DCM VorsorgePortfolio 2 Verwaltungs GmbH Der Geschäftsführer Matthias Meyer 3. Entsprechenserklärung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 der DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-A KG, München, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
München, den 20.06.2019 DCM VorsorgePortfolio 2 Verwaltungs GmbH, München 4. Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-A KG VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-A KG, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-A KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-schriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahres-abschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUS-TEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 2-A KG zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapital-konten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard an Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard an Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
München, den 27. Juni 2019 VEDA WP GmbH Roland Weigl, Wirtschaftsprüfer |
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