Ja, diese Bilanz wäre eigentlich spätestens zum 31.12.2019 zur Hinterlegung im Unternehmensregister fällig gewesen. Warum man das versäumt hat, wissen wir nicht.
Die Hinterlegung der Bilanz wäre insofern wichtig, da man einmal sehen kann, ob das Unternehmen immer noch bilanziell überschuldet ist.
Diese bilanzielle Überschuldung zumindest weist die Bilanz 2017 immerhin aus.
DEB Deutsche Energie Beratung GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva |
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---|---|---|
31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 8.874,00 | 2.432,00 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 2.586,00 | 0,00 |
II. Sachanlagen | 6.286,00 | 2.430,00 |
III. Finanzanlagen | 2,00 | 2,00 |
B. Umlaufvermögen | 1.832.711,37 | 1.014.010,36 |
I. Vorräte | 440.721,14 | 0,00 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 962.286,67 | 887.936,13 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 240.971,28 | 166.399,08 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 429.703,56 | 126.074,23 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 8.753,50 | 0,00 |
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 188.023,49 | 0,00 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 2.038.362,36 | 1.016.442,36 |
Passiva |
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31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
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A. Eigenkapital | 0,00 | 96.258,47 |
I. gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 25.000,00 |
II. Gewinnvortrag | 71.258,47 | 6.594,95 |
III. Jahresfehlbetrag | 284.281,96 | -64.663,52 |
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag | 188.023,49 | 0,00 |
B. Rückstellungen | 68.968,08 | 116.401,70 |
C. Verbindlichkeiten | 1.969.394,28 | 801.647,69 |
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr | 1.215.583,17 | 801.647,69 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 753.811,11 | 0,00 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 2.134,50 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 2.038.362,36 | 1.016.442,36 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die DEB Deutsche Energie Beratung GmbH mit Sitz in Hamburg ist eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer 132716.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB Gebrauch gemacht und Angaben unterlassen (§286 Abs. 4 HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
III.1 Bilanzierungsmethoden
Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
III.2 Angewandte Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte unter Aspekt der Fortführung der Unternehmertätigkeit (Going-Concern-Prinzip). Nach § 19 Abs. 2 InsO liegt eine Überschuldung in insolvenzrechtlichen Sinne nicht vor, da aufgrund der aktuellen Liquiditätsplanung eine positive Fortführungsprognose besteht.
Die Liquiditätsplanung berücksichtigt insbesondere eine Erhöhung der Umsatzerlöse und keine weiteren Gewährleistungen.
Sofern die Annahmen nicht eintreffen, wäre die Zahlungsfähigkeit und damit der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet, sofern nicht andere liquiditätsstützenden Maßnahmen ergriffen werden können.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 1 bis 13 Jahren linear abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Nutzungsdauern werden die Geschäftsjahre berücksichtigt, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bilanziert.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
IV.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
IV.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen, die sich nicht aus der Bilanz ergeben und nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, wie folgt:Angaben
Vertragsart | bis 1 Jahr | zwischen 1-5 Jahren |
EUR | EUR | |
Mietvertrag | 40.956 | 61.406 |
Kfz Leasingvertrag | 15.868 | 17.190 |
insgesamt | 56.824 | 78.596 |
V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten in Höhe von EUR 557.692,62 Vertriebsaufwendungen und in Höhe von EUR 427.659,20 Aufwendungen für Gewährleistungen.
VI. Sonstige Angaben
VI.1 Gesellschaftsorgane
Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Ove Burmeister und Herr Jürgen Killimann (ab dem 6.3.2018).
VI.2 Anzahl der Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 14 (Vorjahr 5) Arbeitnehmer beschäftigt.
VI.3 Gewährte Kredite an Geschäftsführer
Es bestehen Kredite gegenüber dem Geschäftsführer in Höhe von EUR 126.559,91.
Hamburg, den 26. Februar 2020
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Ove Burmeister Jürgen Killimann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2020 festgestellt.
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