Nach dem Absturz der Germanwings-Maschine ist in Deutschland eine Diskussion über die Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht für sensible Berufe wie Piloten entbrannt. Der 27 Jahre alte Copilot des Unglücksfluges soll den bisherigen Ermittlungen zufolge das Flugzeug absichtlich in den französischen Alpen zum Absturz gebracht haben. Wir sind der Meinung, dass der Arbeitgeber ein Recht über solche möglichen Gefahren, die ein Arzt feststellt, informiert zu werden. Das muss ja nicht ans „schwarze Brett“ gehangen werden, sondern es reicht doch vollkommen aus, wenn eine dafür bestimmte Person in einem Unternehmen die für die Sicherheit zuständig ist, über solche Vorgänge rechtzeitig und umfassend informiert wird. Diese Person ist zum „stillschweigen“ verpflichtet, kann aber gegenüber dem Piloten zum Beipsiel, ein „Flugverbot“ aussprechen. Damit wären die Passagier wieder ein Stück sicherer unterwegs.
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