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Debi Select Schreiben von RA Klumpe an Vertriebspartner

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Das Schreiben ging wohl heute an die Vertriebspartner heraus. Zusätzlich soll es nach unseren Informationen am Montag nochmals ein weiteres detaillierteres Schreiben geben.

Sehr geehrte Vertriebspartnerin, sehr geehrter Vertriebspartner der Debi-Select-Fonds,

viele von Ihnen wurden in den letzten Wochen und auch Monaten von Ihren Kunden darauf angesprochen, wie es um die Debi Select-Fonds bestellt sei. Wie Sie vielleicht schon wissen, hat die Rechtsanwälte Klumpe, Schroeder + Partner GbR ein Mandat übernommen, in dem es einmal um die Bestandsaufnahme geht, aber vor allem auch darum, auf der Grundlage der Rechts- und Tatsachenlage die Unterstützung für Weichenstellungen in der Zukunft zu geben.

Mancher von Ihnen hat sich in jüngerer Zeit direkt an die Kanzlei gewandt. Auch viele Anleger haben angerufen oder ihre Anliegen schriftlich geschildert. Angesichts der großen Anlegerzahl von über 9.000 Anlegern war es nicht immer möglich, die Anfragen zu beantworten. Wir haben die Fragen, die sehr oft identische Themenkreise betreffen, gebündelt. In den nächsten Tagen werden wir der Fondsgeschäftsführung ein Schreiben zur Verfügung stellen, welches an die Anleger versandt wird und in dem wir auf diese Fragen umfassend eingehen werden. Es sind rechtliche Themen (z.B. Kündigung, Frage nach Abfindungsguthaben, Fragen nach Auskünften über Mitgesellschafter, Fragen über etwaige Nachschusspflichten, die Gefahr der Rückzahlung von Vorab-Ausschüttungen u.a.m.). Die rechtlichen Fragen hängen häufig mit Fragen im Tatsächlichen zusammen. Wie wurden die Gelder investiert? Wie ist der Stand der getätigten Investitionen? Wie kann es weitergehen?

Manche Anleger haben auch ihre persönlichen Schicksale dargestellt.

Wir wissen, dass ein regelmäßiger Informationsaustausch gerade in dieser Zeit wichtig ist. Angesichts der Anlegerzahl ist es aber nicht möglich, eine jederzeitige telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen.

Wir haben folgende E-Mailadresse eingerichtet, an die Sie Fragen richten können:

info-debiselect@rechtsanwaelte-klumpe.de

Wir werden auch künftig die Fragen bündeln und in Rundschreiben, die per E-Mail versandt werden, auf die Dinge eingehen.

Wir arbeiten auch noch daran, eine Telefon-Hotline einzurichten. Einstweilen bitten wir Sie, Ihre Anliegen an die oben genannte E-Mailadresse zu richten.

Wir sind des Weiteren sukzessive mit den Anwälten in Kontakt getreten, die sich an uns bzw. in den letzten Wochen an die Fondsgeschäftsführung gewandt haben und die Interessen beteiligter Anleger vertreten. Mit Herrn RA. Blazek, der schon sehr viele Anleger vertritt, hatten wir gestern ein ausführliches Gespräch. Mit Herrn Kollegen Blazek ist besprochen, dass ganz im Sinne des Transparenzanliegens von Ihnen und Ihren Anlegern im Rahmen eines noch abzustimmenden Verfahrens Einsicht in die Unterlagen der Fondsgesellschaften genommen werden kann. Herr Blazek hat Recht, wenn er ausführt, dass erst nach Transparenz und Feststellung der tatsächlichen Vermögenssituation belastbare Fortführungsszenarien zur Abstimmung gestellt werden können.

Die Gesellschafterversammlungen der drei Debi Select-Fonds sollen nun aller Voraussicht nach am 21.04.2012 stattfinden. Da ordentliche Gesellschafterversammlungen am Sitz der Gesellschaft stattfinden sollen (das wäre Landshut), wird überprüft, ob eine außerordentliche Gesellschafterversammlung auch an einem anderen Ort möglich ist. Viele Anleger haben schon München vorgeschlagen. Wir werden im Rahmen des nächsten Anlegerrundschreibens auch auf diese Frage noch eingehen.

Sollten Sie noch spezielle Punkte haben, die von allgemeiner Bedeutung sind und die im Rahmen des nächsten Anleger-Informationsschreibens berücksichtigt werden sollen, bitten wir darum, bis längstens 09.03.2012, 12:00 Uhr Ihre ergänzenden Fragen an obige E-Mailadresse zu richten. Als Anhang finden Sie einen Katalog der Fragen, die am häufigsten an uns herangetragen wurden bzw. der Punkte, die es im Rahmen der erforderlichen Transparenz zu klären gilt.

Wir wissen, dass auch Sie von vielen Anlegern mit Fragen bombardiert werden. Manch einer von Ihnen hat mitgeteilt, dass eine Zwischeninformation regelmäßig besser ist als keine Information. Sie haben Recht damit. Allerdings mussten in den letzten Wochen auch von uns zunächst Prioritäten gesetzt werden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, auf alle berechtigten Anliegen der Anleger einzugehen und Lösungen vorzuschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Werner Klumpe,

Rechtsanwalt

9 Kommentare

  • Vorabgewinnausschüttungen sind nichts anderes als Entnahmen. Entnahmen aber muss man im Falle von Problemen zurückzahlen. Punktum. Ob GBR oder KG das macht keinen Unterschied. So geschehen bei Dr Peters und vielen anderen. Ein Nachschuss ist das nicht aber eine Rückzahlung auf Entnommenes. Findet ihr im HGB ums analog anzuwenden. Herr Klumpe wird sicher aufklären was geht und was nicht, er ist immerhin ein klasse Rechtsanwalt und erfahren dazu.

  • @ Schinzilord

    Sie haben aber folgendes übersehen:

    Es gibt einen feinen Unterschied zwischen Nachschusspflicht in einem Fonds (= Innenverhältnis, bei DS ausgeschlossen) und dem Thema Haftung (=Außenverhältnis).

    Zum Thema Haftung bei DS gibt es ja bereits diverse anwaltliche Stellungnahmen. Übrigens auch auf dieser Seite in einem älteren Beitrag

  • Zur Nachschusspflicht: Ich bin kein Jurist, aber so eindeutig scheint der Fall auch nicht zu liegen. Ich zitiere mal Wikipedia:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrgerlichen_Rechts

    „Der BGH gesteht ihnen aufgrund ihrer Besonderheiten zu, sich auf Haftungsbeschränkungen zu berufen, die sie vor der Rechtsprechungsänderung des BGH am 29. Januar 2001[1] mittels AGB oder Namenszusatz begründet hatten. Ab der Änderung ist die Haftungsbegrenzung mittels AGB für solche GbR zulässig.[13] Verschärft wird die Haftung durch die zusätzliche analoge Anwendbarkeit des § 31 BGB. Danach haftet die GbR für ihre Organe, also Gesellschafter bzw. Geschäftsführer. Insofern haften Gesellschafter über § 823 Abs. 1 BGB, § 31 BGB in Verbindung mit § 128 HGB für deliktisches Handeln der anderen Gesellschafter sofern der deliktisch handelnde Gesellschafter dies in Zusammenhang mit dem Betrieb der GbR tat.“

    Also kategorisch würde ich es nicht ausschließen, dass nicht in bestimmten Fällen eine Haftungspflicht besteht.

    Darüberhinaus gab es schon andere Fälle, dass bei Insolvenzen bereits bezahlte Vorabgewinnausschüttungen zurückgezahlt werden mussten (siehe diverse Schifffonds) (siehe z.B. hier:http://www.lill-rae.de/newsletter.php?id=89&start=0).

    Das tragische ist ja, dass oftmals Vorabgewinnausschüttungen sofort in den Debi Select Flex wieder zurückgeflossen sind, wonach die Ausschüttungen natürlich auch im Fonds irgendwo untergegangen sind, und man „gutes“, eigenes neues Geld braucht, um die Vorabgewinnausschüttungen zurückzuzahlen.

    Evtl. kann sich ja ein Anwalt hierzu äußern.

  • 12. März 2012… Quelle CLLB:

    Zitat: Auch wenn von Seiten der neuen Rechtsanwälte der Debi Select Gruppe (KLUMPE) immer wieder versichert wird, dass nunmehr zeitnah auch die von vielen Anlegern begehrte Einsicht in die Geschäftsunterlagen gewährt wird, ist bis heute nichts geschehen.

    Im Gegenteil: Vor Gericht beantragte die Debi Select nunmehr sogar, die entsprechenden Klagen AUF EINSICHT in die Geschäftsunterlagen ABZUWEISEN. Eine Begründung für diesen Abweisungsantrag liegt allerdings noch nicht vor.

    ….äußerst widersprüchliches Verhalten der Debi Select. (Zitat Ende)

    Meine Meinung: Die Bande spielt mit „Klumpis Hilfe“ auf Zeit. DebiSelect versucht kramphaft die EINSICHT in Geschäftsunterlagen gerichtlich zu untersagen – was für eine Freakshow.

    Nach dem gescheiterten und von Geltinger/Herold inszenierten Simsalabim-Dubai-Märchen schon sehr dreist. Klumpe ist relaxt, der ist so oder so fein raus und spielt jetzt nur Feuerlöscher, aber zaubern kann der auch nicht – selbst wenn er glaubt er könne es. ES BRENNT EINFACH LICHTERLOH !!!

    Was da momentan im Hintergrund zurechtgequetscht, verschoben und verbogen wird wird man ja spätestens dann sehen, wenn das Kartenhaus komplett in sich zusammenfällt.

  • @schinzilord

    In den Gesellschafterverträgen der DS Fonds wurde die Nachschusspflicht der Anleger explizit ausgeschlossen !!!!

    Wenn also dann geht es an die Substanz der Fonds. Also scheint ja doch noch was da zu sein………

  • Immerhin wird noch genügend Geld da sein, um die Anwälte zu bezahlen. Umsonst würden sie es ja nicht machen. Ein beruhigender Gedanke :)
    Evtl. müssen es aber die Anleger auch nachschießen…

  • Wer mag denn wohl die Juristen bei der Deutschen Bank, Daimler Benz oder der Allianz bezahlen? Machen das dort die Vorstände? Und die Honorarnoten werden sowieso auch stets öffentlich abgehandelt? An irgendwelchen Internet-Foren? Beantwortet sich also solch eine Frage nicht selbst?

  • Ich habe eine Frage:

    1) Wer bezahlt Herrn Klumpe eigentlich? wir die Anleger?
    2) Wie viel Geld bekommt Herr Klumpe monatlich?

    Bis jetzt hat er nichts geliefert und wurde schon mehrere Monate bezahlt?!

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