Das Landgericht Aachen hat einen Anlageberater dazu verurteilt, Schadensersatz an einen Anleger zu zahlen, dem er eine Beteiligung am geschlossenen Fonds Debi Select empfohlen hatte. Es geht um gut 115 000 Euro. Der Berater muss zudem die Kosten des Anlegers in dem Rechtsstreit begleichen.Der Debi Select Fonds sollte Renditen aus dem Kauf von Forderungen erwirtschaften. Das Konzept ging aber nicht auf. Die Rechtsanwaltskanzlei Klumpe, Schroeder + Partner schätzt in einem Bericht zur Situation vom März 2012, dass die Anteile nur noch einen Bruchteil der ursprünglichen Beteiligungssumme wert seien. das können wir auch auf der Seite von graumarktinfo lesen. Mit dem Wissen von heute fragen wir uns natürlich, was mit diesem Urteil passiert? Unseres Wissens nach, war der Berater dazu ja in die Berufung gegangen, heißt beim nächsten Termin kann der verurteilte Berater ja durchaus den Sachstandsbericht der Kanzlei Klumpe vorlegen. Mal schauen was das Gericht dann sagt (urteilt).
Habt ihr die neueste Meldung von den Freunden der Mandantensammlern CLLB gelesen`Diesem Bund für Soziales Unrechtsbewusstsein kann mna doch keinen Meter über den Weg taruen. Das sieht doch aus wie eine reine Mandanteneinsammelmaschinerie. Die wollen von den Mandanten nur Kohle, was anderes interessiert diesen Cocron nicht.Der ist nur Geldgeil. Solchen Herren sollte man das Handwerk legen.
100% der Gelder, die nach Abzug aller Kosten in den Biogasbeteiligungen stecken, sollen zurückgeführt werden. Das ist ungleich der investierten 100% in die debi select beteiligung. Nicht, dass sich noch Anleger davon blenden lassen.
genau @simplementa – selten so gelacht
Es scheint ja Bewegung in die Sache gekommen zu sein; denn lt. Mitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Klumpe, Schroeder + Partner vom 02.011.12 wurde ja durch Sanierung der Fonds eine Rückführung des Anlegerkapitals in Höhe von 100% in Aussicht gestellt.