Mehrfach wurde uns diese Frage gestellt, und diese ist in der Tat nicht so einfach zu beantworten. Man kann durchaus zu dem Ergebnis kommen, das so mancher Anwalt der jetzt Anleger vertritt seine Mandate mit „überschwenglichen Versprechungen“ bekommen haben könnte, und jetzt bei einigen Anlegern, nach Kenntnisnahme des Schreibens der Rechtsanwälte Klumpe, die Ernüchterung einsetzt bzw. eingesetzt hat.
Viele Möglichkeiten werden die Anleger nicht haben. Aus unserer Sicht wird man den Fonds weiterlaufen lassen um den Schaden für die Anleger so gering als möglich zu halten. Man wird eine neue Geschäftsführung einsetzen, deren erste Amtshandlung wird möglicherweise die Rückforderung von erhaltenen Ausschüttungen sein um „frisches Geld“ für die Weiterführung des Fonds zu bekommen. Sicherlich wird die neue Geschäftsführung auch die Raten weiterhin einfordern. Wir bezweifeln allerdings das genau dieses Szenario ihnen von den sogenannten Anlegeranwälten aufgezeigt wurde. Wir haben nun von einigen Anlegern gehört, das genau dieses Szenario von den Anwälten angeblich nicht aufgezeigt wurde, sondern hier ganz klar dargestellt worden sein soll „kein Problem das Geld bekommen wir wieder“. Stimmt das, dann könnte es Grotesk werden, denn dann könnten andere Anwälte prüfen, ob die Anlegerschutzanwälte hier die Mandanten falsch beraten haben könnten.
Grotesk-o der?
Es zeigt aber auch wieder das Anwälte nur auf den eigenen Profit aus sind. Deshalb raten wir j e d e m Anleger Vorsicht wenn Sie ein sogenannter Anlegerschutzanwalt kontaktiert und Ihnen „das Blaue vom Himmel“ verspricht. Außer Kosten bleibt oft nicht viel übrig. Sollte das Debi Select Problem so ausgehen wie von uns vermutet, werden wir uns sicherlich mit jedem der Anlegeranwälte einmal genau beschäftigen. Was hat er getan und was hat er dafür an Honorar bekommen
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