Sehr geehrter Herr Bremer,
der „Bericht Nr. 3 zur Situation der Debi Select Fondsgesellschaften“ der Rechtsanwälte Klumpe, Schroeder & Partner aus Köln im Auftrag der Debi Select-Geschäftsführung vom 29. Oktober 2012 liegt uns in elektronischer Form vor. Wir gehen davon aus, dass er derzeit gedruckt bzw. an die Anleger per Post verschickt wird.
In dem Bericht wird mit Bezug auf die Energieanlagen in Weißrussland eine Rückführung der Anlegergelder in Höhe von 100 % in Aussicht gestellt. Die Geschäftsführung der Fonds sowie die mit der Sanierung bzw. Restrukturierung beauftragte Kanzlei Klumpe pp. gehen also vom Erfolg der Sanierung aus.
Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass immer noch offen bzw. unbelegt ist, wie die wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen von den Energieanlagen bis hin zu den Anlegern ausgestaltet sind und ggf. werden sollen, damit die Anleger von den Energie-Anlagen auch tatsächlich profitieren.
In diesem Zusammenhang ist Debi Select unseren Auskunftsbegehren bislang auf Ebene der Fondsgesellschaften nachgekommen (siehe unsere Erläuterungen zu der Mittelverwendungsaufstellung der Fonds). Als unergiebig erweisen sich bislang aber noch die Informationen entlang der jenseitigen Investitionskette bzw. zu etwaigem haftungsbegründenden Fehlverhalten jenseits der Fondsgesellschaften. Hier ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten.
Demgemäß wurde verabredet, dass ich die Energieanlagen in Weißrussland im Dezember 2012 in Augenschein nehme und ferner, dass wir (und andere) die rechtlichen Beziehungen der Fondsgesellschaften bis hin zu den Anlagen prüfen sollen, auch unter Einbeziehung eines Strafrechtsgelehrten, soweit dies geboten erscheinen sollte. Hierfür erforderliche Unterlagen und Organigramme wurden uns noch nicht zur Verfügung gestellt. Dies soll demnächst geschehen.
Da aber gleichzeitig auch Anfang des Jahres 2013 eine Gesellschafterversammlung anstehen soll, auf welcher die Sanierungsteilnahme zur Abstimmung steht, ist nun „friedensentscheidend“, dass Debi Select den Worten auch Taten folgen lässt und die Verwertung der Energieanlagen-Gewinne zugunsten der Anleger gesichert wird. Die derzeitigen Bemühungen bei Debi Select deuten auch darauf hin.
Damit die von uns vertretenen Anleger ihre Hoffnungen aber nicht nur an die Energie-Anlagen und die erfolgreiche Sanierung knüpfen müssen, versuchen wir nach wie vor, alternativ eine außergerichtliche Lösung zu erarbeiten anstatt alle Anlegerbegehren vor Gericht durchzusetzen. Eine Antwort der Fonds-Geschäftsführung bzw. aus dem Umfeld der Investoren in die Energie-Anlagen steht hierzu allerdings noch aus. Sollte diese positiv ausfallen, so kann sich jeder Anleger überlegen, ob er längerfristig sanieren oder sich kurzfristig einigen will.
Insgesamt hoffe ich, dass sich die Angelegenheit für die Mandanten zum Besseren konkretisieren lässt und stehe für weitere Prüfungen bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Blazek
Rechtsanwalt
BEMT Rechtsanwälte Blazek Ellerbrock Malar GbR
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