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Debiselect: Inanspruchnahme des Vertriebs durch Anleger-Beitrag von Rechtsanwalt Klumpe

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Sehr geehrte Damen und Herren,

betreffend obige Fonds ist unser Büro bekanntlich mit der Erarbeitung eines möglichen Restrukturierungs-konzeptes beauftragt worden. Dazu verweisen wir für die Vergangen-heit auf die mit den Anlegerrundschreiben Nrn. 1 bis 5 gegebenen Informationen.

Wir hatten dargelegt, dass zum einen die unterschiedlichen Interessen und deren Wahrnehmung durch Anleger, Anlegerschutzanwälte aber teilweise auch durch den Vertrieb und deren Anwälte die Fondsgesellschaften zwischenzeitlich sehr stark gefähr-deten und zudem vor allem auch ein Fortführungskonzept für die Energiegesellschaften in Weißrussland und Russland überlebensnotwendig war/ist.

Nunmehr denken wir, unsere Arbeit so weit abgeschlossen zu haben, dass den Anlegern ein Zukunftskonzept vorgestellt werden kann. Um dieses abschließend zu finalisieren, werden wir vorab noch eine Gesellschafterbe-fragung vornehmen, die zum Ziel hat, die Absichten des einzelnen Anlegers zur Frage Aufrechterhaltung eventueller Kündigungen der Gesellschaftsbeteiligung oder Verbleib in der Gesellschaftzu erfahren.

Bekanntlich haben in der Vergangenheit diverse Anleger, die insgesamt über 30 % des Kapitals der Fondsgesellschaften gehalten haben, ihre Beteiligung gekündigt. Wir haben dazu bei Aufnahme unserer Arbeit den Vorschlag gemacht, vor abschließender Vorlage eines eventuell möglichen Zukunftskonzeptes alle Anleger – unabhängig da-von, ob eine Kündigung vorliegt oder sie bislang in den Fondsgesellschaften verblieben sind – zu befragen, ob sie im Falle einer ausgesprochenen Kündigung ihre Kündigung aufrecht erhalten oder wieder in die Fondsgesellschaft aufgenommen und ob die bislang in der Gesellschaft verbliebenen Gesellschafter aus welchen Gründen auch immer nunmehr aus der Gesellschaft ausscheiden wollen.

Zur abschließenden Fertigung des zukünftigen Konzeptes ist eine einigermaßen exakte Kenntnis evtl. ausscheidender Gesellschafter Voraussetzung, um zu berücksichtigen, wie viel Kapital für evtl. Abfindungsguthaben in den Gesellschaften ggf. bereit zu stellen wäre und ob bzw. wie und in welchem Zeitrahmen dies aufgebracht werden könnte.

Bezogen auf den mit vorliegendem Schreiben kontaktierten Vertrieb soll des Weiteren festgestellt werden, inwieweit Vertriebsbeauftragte bzw. deren Mitarbeiter/innen in An-spruch genommen worden sind, ggf. ob sie im Zuge von Urteilen oder Vergleichen An-teile übernommen haben und ob die Übernahme auch vollzogen worden ist.
Dazu gab es in der Vergangenheit diverse Rückmeldungen an uns bzw. auch an das Büro von Frau Kollegin Kühnau, die insoweit in diverse Anleger- bzw. Vertriebsrechts-streitigkeiten eingeschaltet worden war.
Es ist aus unserer Sicht sinnvoll, auch evtl. Auseinandersetzungen mit dem Vertrieb in ein Zukunftskonzept, wenn möglich, zu integrieren, um eine möglichst weitgehende Ge-samtbereinigung zu erreichen.
Uns sind verschiedene Varianten der Inanspruchnahmen von Vermittlern mit diversen unterschiedlichen Vergleichen oder Urteilen bekannt gegeben worden. Teilweise sind im Gegenzug von Zahlungen durch den Vermittler an Anleger deren Beteiligungen an den Vermittler übertragen worden, häufig anscheinend aber auch nicht.
Letzteres mag auch darauf zurückzuführen sein, dass man vielleicht annahm, dass in-folge einer Zahlung auf eine Verurteilung zur Zahlung Zug um Zug gegen Übertragung der Anteile ohne weiteres die Anteile übergegangen seien.
Teilweise ist die Übernahme von Anteilen durch Vermittler auch unter Hinweis auf einen möglichen Übergang einer persönlichen Haftung bei BGB-Gesellschaften abgelehnt worden.
Um uns einen Überblick zu verschaffen und ggfls. auch einen entsprechenden Vor-schlag im Rahmen des Zukunftskonzeptes für einen möglichen Ausgleich zu unterbrei-ten, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns den anliegenden Fragebogen kurzfristig ausgefüllt zurücksenden könnten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte, wie in der Vergangenheit, an Herrn Schiffer bzw. das Büro von Frau Kollegin Kühnau. Frau Kollegin Kühnau hat bisher u.a. die Übertragung von Fondsanteilen an Vermittler maßgeblich begleitet und ist mit den Rechtsproblemen genauestens vertraut. Dazu verweisen wir in der Anlage auf einen zur Übertra-gung von Anteilen verfassten grundsätzlichen Vermerk von Frau RAin Kühnau an uns.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns den Fragebogen kurzfristig wieder zurücksen-den, um nach Durchführung auch der Gesellschafterbefragung kurzfristig den von uns vorbereiteten Vorschlag für die zukünftige Konzeption vorlegen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
– Werner –
Rechtsanwalt
PS.: Der Unterzeichner erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass Herr RA Klumpe nach Erkrankung, Operation und Rekonvaleszenz nunmehr auch wieder die gesamte Debi Select Bearbeitung begleitet.
Anlage 1: Fragebogen
Anlage 2: Schreiben RAin Kühnau

Vertriebsrundschreiben_08062017

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