Wieder ein Nachrangdarlehen mit Totalverlustrisiko. Bei diesem Investitionsangebot handelt es sich um ein partiarisches Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt „Nachrangdarlehen“. Investoren geben das Nachrangdarlehen an DEF Substanzwerte Portfolio GmbH & Co. KG. Dieses Darlehen ist mit einem qualifizierten Rangrücktritt versehen. Die qualifizierte Rangrücktrittsklausel in einem Darlehensvertrag lässt für den Darlehensgeber – neben dem allgemeinen Insolvenzausfallrisiko – ein unternehmerisches Geschäftsrisiko entstehen. Das Nachrangdarlehen ist daher mit einem bankgeschäftstypischen Darlehen nicht zu vergleichen. Dieses Investitionsangebot unterliegt nach derzeitiger Verwaltungspraxis nicht den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches, des Vermögensanlagengesetzes und stellt kein Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz dar. Es gibt die Einzahlungsvarianten „Einmal“ und „Raten“. So heisst es im Internet zu diesem Produkt auf der Seite der BIT AG, welches sich auf seiner Internetseite, warum auch immer, mit dem Zusatz Treuhand AG schmückt. Im weiteren liest man dann Handelshaus. Wie sich beides so richtig verträgt, wissen sicherlich nur die Vorstände selber. Vielleicht soll das aber auch nur zusätzliches Vertrauen beim Vertrieb oder Anleger erwecken.
Was hat denn eigentlich das Produkt der DEF als Nachrangdarlehen mit seinen Risiken und Chancen mit dem Name der BIT Treuhand AG zu tun?
Wichtiger als die Pauschale Aussage, hier verbirgt sich ein Totalverlustrisiko (was richtig Ist) wäre doch die Prüfung des Geschäftsmodelles in welches investiert wird.