Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Defraq Ventures AG (zuvor: VALENS Holding AG) am 7. Juni 2023 Zwangsgelder in Höhe von 70.625 Euro festgesetzt. Die BaFin hatte der VALENS Holding AG (heute: Defraq Ventures AG) im Februar 2023 angeordnet, die Finanzberichterstattungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu erfüllen. Das Unternehmen ist dieser Anordnung nicht nachgekommen.
Der Zwangsgeldfestsetzungsbescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Zum Hintergrund: Finanzberichterstattungspflichten
Unternehmen, wie die Defraq Ventures AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres Jahresfinanzinformationen erstellen. Diese müssen spätestens vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Das WpHG verpflichtet die Unternehmen zudem, einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen. Dieser muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Jeweils vor der Veröffentlichung müssen die Unternehmen die Öffentlichkeit und die BaFin mit einer Hinweisbekanntmachung darüber informieren, ab wann und auf welcher Website sie die Informationen offenlegen.
Die Defraq Ventures AG hat gegen diese Pflichten verstoßen, denn sie hat keine Hinweisbekanntmachung zu den Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2021 veröffentlicht. Zudem hat das Unternehmen weder einen Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 noch eine Hinweisbekanntmachung hierzu veröffentlicht.
Auch die Bekanntmachung der BaFin ist gesetzlich geregelt. Sie basiert auf § 124 WpHG.
Defraq Ventures AG (zuvor: VALENS Holding AG): BaFin droht Zwangsgelder an
Die BaFin hat zur Durchsetzung einer Anordnung der Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten aus §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) am 7. Juni 2023 gegen die Defraq Ventures AG (zuvor: VALENS Holding AG) Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 70.625 Euro festgesetzt.
Die VALENS Holding AG (heute: Defraq Ventures AG) hat gegen die Pflichten aus § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2021 sowie aus § 115 Absatz 1 Sätze 1-4 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 verstoßen und die BaFin hat die Erfüllung dieser Pflichten mit Bescheid vom 24. Februar 2023 angeordnet (vgl. Bekanntmachung der BaFin vom 21. März 2023 ). Der Anordnung wurde nicht Folge geleistet.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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