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DEG Deutsche Energie GmbH / DEGIA Berlin GmbH – Insolvenz

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Aktuelles

Stand: 30.04.2019

Aus organisatorischen Gründen rechnen wir nicht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Ende Mai.


Stand: 23.04.2019

Das AG Heilbronn hat Rechtsanwalt Michael Pluta am 28.03.2019 zum vorläufigen Insolvenzverwalter aufgrund von zwei Insolvenzanträgen von Gläubigern bestellt. Das Amt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann als vorläufiger Insolvenzverwalter endete, nachdem der Geschäftsführer seinen Eigenantrag zurück genommen hatte und deshalb das erste Verfahren beendet wurde.

Die DEG Deutsche Energie GmbH wurde am 11.03.2019 in DEGIA Berlin GmbH umbenannt und der Sitz nach Berlin verlegt (HRB 205699).

Die Belieferung mit Strom und Gas ist seit 21.12.2018 (Strom) bzw. 22.12.2018 (Gas) endgültig eingestellt. Bitte informieren Sie sich ggf. bei Ihrem neuen Versorger/Internetvergleichsportale über die günstigsten Versorgungsmöglichkeiten, wenn Sie nicht auf Dauer in der Grundversorgung bleiben wollen.

Wir planen ein für Sie einfaches Vorgehen bei der Forderungsanmeldung. Dazu haben wir unseren Dienstleister beauftragt, die Endabrechnung für Gas und Strom fertigzustellen und mögliche Verrechnungen zu berücksichtigen. Erst dann wissen wir, wer Gläubiger ist und wer noch etwas zu bezahlen hat.

Wir planen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.05.2019. Bitte melden Sie Ihre Forderungen erst an, wenn Sie vom Insolvenzverwalter der DEG Deutsche Energie GmbH (umbenannt in DEGIA Berlin GmbH) die Information über Ihre Forderung und den PIN zur Forderungsanmeldung erhalten haben.

Näheres dazu unter 1.6 (Kunden) und 2. (Netzbetreiber)


1. Information für Kunden

1.1 Kündigungen

Die Versorgungsverträge mit der DEG Deutsche Energie GmbH sind beendet, da die Netzbetreiber bereits im Dezember 2018 die Versorgung eingestellt haben. Sie brauchen nicht mehr kündigen, um den Vertrag zu beenden.

1.2 Versand Schlussrechnungen

Ab Anfang Mai bis Ende Juni werden nach und nach die Schlussrechnungen durch unseren Dienstleister an die Kunden versendet.

1.3 Lastschrifteinzug entfällt

Wir ziehen keine Forderungen mehr per Lastschrift ein.

1.4 Zahlungen

Zahlungen sind durch Überweisung durch den Kunden auf das Konto

RA Michael Pluta als vorl. Insolvenzverwalter
THK DEG
IBAN: DE67 6307 0024 00484212 39
Deutsche Bank Ulm

zu zahlen.

1.5 Fragen

Fragen im Zusammenhang mit den Schlussrechnungen klären Sie bitte unter Telefonnummer 07132 450 40 10

1.6 Forderungsanmeldungen der Gläubiger

Wir planen ein für Sie einfaches Vorgehen bei der Forderungsanmeldung. Dazu haben wir unseren Dienstleister beauftragt, die Endabrechnung für Gas und Strom fertigzustellen. Gleichzeitig stellen wir derzeit mögliche Verrechnungen einzelner Zählpunkte fest. Erst dann wissen wir, wer Gläubiger ist und wer noch etwas zu bezahlen hat.

Diesen Betrag, den Sie noch von DEG Deutsche Energie GmbH (umbenannt in DEGIA Berlin GmbH) fordern können, stellen wir dann für Sie als Gläubiger ins Internet auf einer Portalseite der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Wir werden Sie als Gläubiger gleichzeitig schriftlich über Ihre so ermittelte Forderung informieren und Ihnen einen persönlichen PIN zur Anmeldung dieser Forderung zur Insolvenztabelle zur Verfügung stellen. Auf der Portalseite der PLUTA Rechtsanwalts GmbH brauchen Sie dann nur den Betrag zu bestätigen. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass wir dann keine Unterlagen und Nachweise benötigen, um die Forderung zu prüfen. Die Forderungen können schneller geprüft werden und das Verfahren ist kostengünstiger, so dass wir eine höhere Quote bei der Ausschüttung erzielen werden.

Bitte melden Sie Ihre Forderungen erst an, wenn Sie vom Insolvenzverwalter der DEG Deutsche Energie GmbH (umbenannt in DEGIA Berlin GmbH) die Information über Ihre Forderung und den PIN zur Forderungsanmeldung erhalten haben.

Die erste Gläubigerversammlung wird vermutlich erst im Juli 2019 stattfinden.

Derzeit rechnen wir damit, dass Mitte Juni die Information über die Forderungen der Gläubiger an die Gläubiger postalisch versandt werden.

Soweit Zählpunkte zu einem Vertragspartner gehören können Sie unsere Arbeit unterstützen, wenn Sie uns möglichst umgehend die nach Ihrer Auffassung einem Vertragspartner zuzuordnenden Zählpunkte mitteilen.


2. Information für Netzbetreiber

Forderungsanmeldungen

Auch hier versenden wir vorgefertigte Forderungsanmeldungen mit Zusammenstellung der Einzelforderungen zusammen mit einem persönlichen PIN an die Gläubiger. Den so ermittelten Forderungsbetrag kann der Gläubiger über das bis dahin freigeschaltete Portal der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zur Tabelle anmelden. Die Prüfung der so angemeldeten Forderungen ist wesentlich einfacher als wenn jeder Netzbetreiber seine Forderungen selbst zusammenstellt und Nachweise liefern müsste. Wenn Sie den von uns ermittelten Betrag mittels des Ihnen zugesandten PINs auf der Portalseite der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestätigen, müssen Sie keine weiteren Nachweise liefern.

Bitte melden Sie Ihre Forderungen erst an, wenn Sie vom Insolvenzverwalter der DEG Deutsche Energie GmbH (umbenannt in DEGIA Berlin GmbH) die Information über Ihre Forderung und den PIN zur Forderungsanmeldung erhalten haben.

Die erste Gläubigerversammlung wird vermutlich erst im Juli 2019 stattfinden.

Derzeit rechnen wir damit, dass bis Mitte Juni die Information über die Forderungen der Gläubiger an die Gläubiger postalisch versandt werden.


3. Ziel des Verfahrens

Wir streben an, möglichst wenig Insolvenzmasse für die Forderungsprüfung zu verbrauchen, um eine hohe Verteilungsquote am Schluss des Insolvenzverfahrens zu erreichen. Die Endabrechnungsmodalitäten sind der größte Kostenblock. Bitte unterstützen Sie uns bei diesem Vorgehen.


4. Ständige Aktualisierung dieser Seite

Wir werden Sie über diese Seite auf dem Laufenden halten. Bitte informieren Sie sich deshalb erst hier, bevor Sie bei uns anrufen. Die Hotline der DEG Deutsche Energie Gesellschaft GmbH lautet: 07132 450 40 10

Dort werden Sie kompetente Antworten auf Ihre Fragen erhalten.

Michael Pluta
Rechtsanwalt
vereidigter Buchprüfer
Fachanwalt für Insolvenzrecht
vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verfügungsmacht

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