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DEGAG-Deutsche Grundbesitz Holding AG setzt offenbar Zahlungen an Anleger aus – Was bedeutet das für Investoren?

Riki32 (CC0), Pixabay
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Die Immobiliengesellschaft DEGAG steht offenbar vor finanziellen Herausforderungen. Uns wurde aus zuverlässiger Quelle mitgeteilt, dass das Unternehmen sämtliche Zahlungen an Anleger ausgesetzt habe. Eigentlich hätten die fälligen Ausschüttungen bis zum 15. Dezember erfolgen sollen.

Mit diesem Schritt reiht sich die DEGAG in eine wachsende Zahl von Immobiliengesellschaften ein, die unter der angespannten Lage auf dem Immobilienmarkt leiden. Was das konkret für die Anleger bedeutet, bleibt abzuwarten. Laut unserer Schätzung könnten bis zu 4.000 Anleger betroffen sein.

Das Selbstverständnis der DEGAG

Die DEGAG beschreibt sich selbst als eines der führenden, eigentümergeführten Wohnungsunternehmen Deutschlands. Der Fokus des Unternehmens liegt auf der langfristigen Vermietung und Entwicklung von Immobilienbeständen. Dabei betont die DEGAG ihr Engagement für nachhaltige Quartiersentwicklung und soziale Verantwortung.

Laut Unternehmensangaben investiert die DEGAG erheblich in die Wohnqualität und verfolgt eine ausgewogene Wachstumsstrategie, die sowohl wirtschaftliche als auch soziale Aspekte berücksichtigt. Der langfristige Ausbau des Immobilienportfolios und dessen Wertsteigerung stehen im Mittelpunkt der Geschäftspolitik.

Bisher eine verlässliche Adresse

Die DEGAG war uns in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Birger D. bekannt, der jedoch seit Jahren nicht mehr im Unternehmen tätig ist. Bislang galt das Unternehmen als zuverlässiger Partner für Anleger: Nach unserer Kenntnis wurden bisher alle fälligen Zahlungen korrekt und pünktlich geleistet.

Die aktuelle Situation ist daher umso überraschender. Die Gründe für die Zahlungsunterbrechung sind bislang unklar, könnten jedoch in der angespannten Marktlage liegen, die viele Unternehmen der Branche unter Druck setzt.

Rechtliche und finanzielle Hintergründe

Bei den betroffenen Anlagen könnte es sich um Genussrechte handeln. Diese unterliegen einer sogenannten Nachrangigkeit. Das bedeutet, dass das Unternehmen berechtigt ist, Zahlungen auszusetzen, wenn diese die Existenz der Gesellschaft gefährden würden. Offenbar hat die DEGAG von diesem vertraglich vorgesehenen Schutzmechanismus nun Gebrauch gemacht.

Anlegerschutz und mögliche Lösungsansätze

Erfahrungsgemäß wird die Situation nun zahlreiche Anlegerschutzanwälte auf den Plan rufen, die Anleger mit kostspieligen Mandaten locken. Ob dies jedoch tatsächlich zur Rückgewinnung der Gelder führt, ist fraglich. Oftmals trifft das alte Sprichwort zu: „Viele Jäger sind des Hasen Tod.“

Wir von der Redaktion setzen uns stattdessen für eine kostenfreie Interessengemeinschaft der betroffenen Anleger ein, um gemeinsam eine geordnete und zielführende Lösung zu finden. Ein erstes Gespräch mit der Geschäftsführung der DEGAG hat gezeigt, dass eine solche Lösung durchaus möglich sein könnte.

Was Anleger jetzt tun können

Für Anleger, die Genussrechte besitzen, ist es wichtig, die vertraglichen Bedingungen genau zu prüfen. Nachrangige Zahlungen können bei einer finanziellen Schieflage des Unternehmens rechtlich nicht eingefordert werden. Dennoch sollten Betroffene Ruhe bewahren und sich nicht zu vorschnellen rechtlichen Schritten drängen lassen.

Wir werden die Entwicklungen rund um die DEGAG weiter beobachten und versuchen, im Interesse der Anleger Klarheit und eine positive Lösung herbeizuführen.

Wir haben dazu eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen, für betroffene Anleger natürlich kostenfrei.

www.ig-degag.verbraucherschutzforum.berlin

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