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Degag Genussrechte die Heerschar von Anwälten die gerne ein Mandat hätten ist aktiv

IO-Images (CC0), Pixabay
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Es ist verständlich, dass Anleger bei finanziellen Verlusten nach rechtlichem Beistand suchen. Doch in manchen Fällen, insbesondere bei komplexen Sachverhalten wie denen rund um die DEGAG, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, teure Anwaltsmandate einzugehen. Droht hier nicht, „schlechtem Geld gutes hinterherzuwerfen“?

Ein oft vorgebrachtes Argument ist die Prüfung der Vertragsklauseln, insbesondere des Nachrangs, der in den Verträgen mit der DEGAG verankert ist. Aber mal ehrlich: Was genau soll geprüft werden? Natürlich ist es Aufgabe der Rechtsanwälte, Geld zu verdienen, und niemand bestreitet die Legitimität ihres Berufsstandes. Doch am Ende entscheidet nicht die anwaltliche Einschätzung, sondern ein Gericht über die Rechtswirksamkeit einer Klausel.

Was passiert, wenn die Nachrangklausel unwirksam ist?

Nehmen wir an, die Klausel wäre tatsächlich rechtlich unwirksam. Was dann? In einem solchen Szenario bleibt die Frage: Woher soll das Geld kommen? Ein Urteil nützt wenig, wenn die Gesellschaft nicht zahlungsfähig ist. Der Anleger hätte zwar auf dem Papier gewonnen, aber die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren könnten ihn dennoch belasten – ohne Aussicht auf tatsächliche Entschädigung. Hier besteht die Gefahr, dass Anleger doppelt verlieren: zunächst durch das Investment und dann durch die Kosten eines möglicherweise aussichtslosen Rechtsstreits.

Beraterhaftung: Ein sinnvoller Ansatz?

Auch die Beraterhaftung wird oft als erfolgversprechender Weg genannt. Doch was passiert, wenn mehrere Anleger gleichzeitig Ansprüche gegen denselben Berater geltend machen? Selbst wenn der Berater haftbar gemacht wird, kann es sein, dass er finanziell nicht mehr in der Lage ist, die Forderungen zu begleichen – vor allem, wenn bereits andere Prozesse gegen ihn verloren wurden.

Alternativen: Stufenmandate als Lösung

Hier kommt die Bedeutung eines durchdachten Vorgehens ins Spiel. Statt von Anfang an teure Mandate zu erteilen, könnten sogenannte Stufenmandate eine sinnvolle Alternative sein. Dabei wird zunächst ein kleines Starthonorar vereinbart, und weitere Schritte werden erst nach gemeinsamer Rücksprache mit dem Anleger entschieden. Auf diese Weise bleiben die Kosten kalkulierbar, und es wird sichergestellt, dass nur sinnvolle und aussichtsreiche Maßnahmen ergriffen werden.

Fazit

Anleger sollten sorgfältig abwägen, welche Schritte sie unternehmen, und sich bewusst machen, dass auch ein gewonnenes Urteil keine Garantie für tatsächliche Entschädigungen ist. Transparente und flexible Mandatsmodelle können helfen, finanzielle Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass Anleger nicht erneut in eine Kostenfalle geraten.

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