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DEGAG Genussrechte nehmen Sie den Vertrieb in die Haftung!!!

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Ganz klar: Der Vertrieb hat aus meiner Sicht zum Teil überaus großzügige Provisionen bezogen und sich zum Thema gründliche Information der Kunden kaum Gedanken gemacht. Gemeinsam mit Rechtsanwälten haben wir 26 Beratungsprozesse unter die Lupe genommen. Ganz ehrlich, bei 23 dieser Berater kann man sich nur fragen: Wie ernst nimmt derjenige eigentlich seinen Job? Geht es nur um das Verdienen einer großzügigen Provision oder auch um eine ordentliche, den Vorgaben des BGH entsprechende, konforme Beratung der Kunden?

Wir haben diesen Anlegern ganz klar geraten: Verklagen Sie den Vertrieb am besten schnell. Denn wenn mehrere auf die gleiche Idee kommen, könnte das Vermögen des Vertriebs möglicherweise bald erschöpft sein. Nehmen Sie das als Hinweis, für den Sie mir vielleicht eines Tages dankbar sein könnten.

Es gibt aber auch Vertriebler, die hervorragend beraten haben. Da würde ich sagen: Von diesen Beratern sollte man sich beraten lassen, denn da stimmt einfach alles. Jeder Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihren persönlichen Beratungsvorgang prüfen, um gemeinsam mit Ihnen zu entscheiden, ob man den Vermittler in die Haftung nehmen kann und sollte.

Noch eine kleine Anmerkung: Seit Jahren decke ich solche Geschehnisse auf und bekomme immer wieder anonyme Mails von mir unbekannten Beratern, die mir Adressen von möglicherweise investierten Anlegern zukommen lassen. Ob das so ist, weiß ich nicht – auch nicht, in welcher Höhe oder mit wie vielen Verträgen. Oft stellt sich dann heraus, dass der Kunde gar kein Investment mehr hat. Prima, also auch keinen Verlust.

Ich schreibe diese Adressen seit Jahren per Post an. Und mit Verlaub, liebe aufgeregte Vertriebspartner: Das darf ich auch, das kann mir niemand verbieten. Übrigens, jeder, der mich fragt, woher ich seine Adresse habe, bekommt dieselbe Antwort, wie sie hier steht.

Für mich sind das jedoch Alibidiskussionen, die vom eigentlichen Problem ablenken sollen: Dass der Vertrieb möglicherweise falsch beraten hat und dafür in der Haftung steht.

Der Unterschied zu den Vertrieblern ist, dass ich auf niemanden Rücksicht nehmen muss. Der Vertrieb hingegen will sich meiner Erfahrung nach in den letzten 20 Jahren meist nur selbst schützen.

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