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DEGAG Genussrechte-Vertrieb verklagen?

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Wirtschaftskraft eines Vertrieblers
Die Wirtschaftskraft eines Vertrieblers dürfte begrenzt sein. Allzu viele Klagen wird er sich nicht leisten können, bevor er insolvent ist. Es ist möglich, dass Sie dann viel Geld für einen Rechtsanwalt ausgegeben haben, aber am Ende lediglich einen Titel besitzen, ohne dass Sie etwas davon haben, weil der Vermittler möglicherweise jetzt schon in Privatinsolvenz ist.

Verlangen Sie bitte von jedem Rechtsanwalt, dem Sie möglicherweise ein Mandat erteilen möchten, um Ihren Vertriebsberater zu verklagen, dass dieser sich genau über die Vermögensverhältnisse des zu verklagenden Vertriebspartners informiert und diese geprüft hat. Lassen Sie sich dies vom Rechtsanwalt schriftlich bestätigen.

Falls Ihr Vertriebspartner wiederum einem größeren Vertriebspartner angeschlossen ist, sollte auch geprüft werden, ob dieser in die Haftung genommen werden könnte. Ich gehe jedoch davon aus, dass jeder Vertriebspartner, der einer größeren Vertriebsorganisation angehört und einen Prozess verliert, seinem übergeordneten Vertrieb den „Streit“ erklärt – das heißt, versucht, ihn in die Mithaftung zu nehmen.

Zur Situation der DEGAG
Was das Unternehmen DEGAG betrifft, muss zunächst geprüft werden, wie die wirtschaftliche Situation überhaupt ist. Welche Forderungen bestehen? Gibt es Forderungen von Banken, dem Finanzamt, Krankenkassen usw.? Erst dann kann man beurteilen, ob das Unternehmen nicht eigentlich schon insolvenzreif ist.

Falls dies der Fall sein sollte, ist der Vorstand bzw. der Geschäftsführer verpflichtet, umgehend eine Insolvenzanmeldung zum Schutz des Unternehmens vorzunehmen. Andernfalls könnte er sich des Straftatbestands der Insolvenzverschleppung schuldig machen, was weder der Vorstand noch der Geschäftsführer wollen dürfte.

Viele Anleger, mit denen wir gesprochen haben, meinen, dass man Immobilien verkaufen könne. Natürlich ist das möglich, aber der Preis dürfte derzeit so niedrig sein, dass sich ein Verkauf nicht lohnen würde. Zudem erhält zuerst die Bank ihr Geld für den valutierenden Kredit. Erst dann wird die Bank ihren Rang im Grundbuch freimachen, damit der neue Besitzer eingetragen werden kann. Ich behaupte, dass danach für andere Gläubiger nur wenig übrig bleiben wird.

Fazit
Es ist wichtig, dass Sie bei rechtlichen Schritten sorgfältig die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Vertragspartners oder Unternehmens prüfen lassen. Zudem sollten Sie realistische Erwartungen hinsichtlich möglicher Erfolge und Rückflüsse aus rechtlichen Schritten haben.

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