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DEGAG Gruppe:BEVO DE Alpha 1f GmbH

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Die Bilanz der BEVO DE Alpha 1 GmbH wirft aus der Sicht eines potenziellen Anlegers oder Kreditgebers einige ernsthafte Fragen und Risiken auf. Nachfolgend eine Analyse der wesentlichen Aspekte:

1. Analyse der Bilanzstruktur

Die Bilanz gliedert sich wie folgt:

Aktiva:

  • Anlagevermögen (65 % der Bilanzsumme):
    Das Unternehmen weist ein hohes Anlagevermögen (35,2 Mio. €) aus. Dies deutet darauf hin, dass der Großteil der Vermögenswerte langfristig gebunden ist (z. B. Immobilien, Maschinen oder immaterielle Vermögenswerte). Allerdings könnte ein hoher Anteil an Anlagevermögen auch ein Liquiditätsrisiko darstellen, da diese Vermögenswerte nicht schnell in liquide Mittel umgewandelt werden können.
  • Umlaufvermögen (21 % der Bilanzsumme):
    Mit 11,5 Mio. € macht das Umlaufvermögen nur einen kleineren Teil der Gesamtaktiva aus. Dies könnte problematisch sein, wenn kurzfristige Verbindlichkeiten (z. B. Lieferantenkredite) bedient werden müssen. Liquiditätsreserven scheinen begrenzt zu sein.
  • Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (14 % der Bilanzsumme):
    Der „nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ (7,78 Mio. €) signalisiert, dass das Unternehmen stark überschuldet ist. Im Vergleich zu 2021 hat sich dieser Fehlbetrag mehr als verdreifacht (von 2,32 Mio. € auf 7,78 Mio. €). Dies weist auf einen massiven operativen Verlust hin.

Passiva:

  • Eigenkapital (0 €):
    Das Unternehmen hat keinerlei Eigenkapital. Dies ist ein kritischer Punkt, da ein vollständiger Kapitalverlust und eine Überschuldung bestehen. Ohne Eigenkapital können zukünftige Verluste nicht mehr abgefedert werden, und das Unternehmen ist komplett von Fremdkapitalgebern abhängig.
  • Rückstellungen (12.500 €):
    Rückstellungen spielen in dieser Bilanz eine marginale Rolle und zeigen keine signifikanten Risiken oder Puffer auf.
  • Verbindlichkeiten (99,9 % der Bilanzsumme):
    Die Verbindlichkeiten von 54,5 Mio. € machen nahezu die gesamte Passivseite aus. Dies bedeutet, dass das Unternehmen vollständig durch Fremdfinanzierung (z. B. Kredite, Lieferantenforderungen oder sonstige Schulden) finanziert ist. Der Anstieg der Verbindlichkeiten um 5,7 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr deutet darauf hin, dass das Unternehmen Schulden aufnehmen musste, um den operativen Betrieb oder Verluste zu finanzieren.

2. Stärken

Es gibt nur wenige positive Aspekte:

  • Beständiges Anlagevermögen:
    Das Anlagevermögen ist relativ stabil (nur ein marginaler Anstieg um 30.000 € im Vergleich zum Vorjahr). Dies könnte bedeuten, dass keine übermäßigen Investitionen getätigt wurden, die das Unternehmen weiter belasten.
  • Umlaufvermögen leicht erhöht:
    Das Umlaufvermögen hat sich leicht erhöht (von 11,29 Mio. € auf 11,53 Mio. €), was zumindest ein kleiner Fortschritt ist.

3. Schwächen und Risiken

  • Vollständige Eigenkapitalauszehrung:
    Die Nullstellung des Eigenkapitals ist ein massiver Warnhinweis. Das Unternehmen ist nicht nur überschuldet, sondern hat auch keine finanzielle Substanz mehr, um Verluste oder Krisen abzufedern.
  • Hohe Verschuldung:
    Mit einer Fremdkapitalquote von nahezu 100 % ist das Unternehmen extrem abhängig von Kreditgebern. Sollte die Finanzierung durch Banken oder andere Gläubiger gekündigt werden, droht die Insolvenz.
  • Steigender Verlust:
    Der „nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ hat sich innerhalb eines Jahres mehr als verdreifacht. Dies deutet darauf hin, dass das Unternehmen entweder operativ nicht profitabel ist oder hohe Verluste aufgrund von Fremdkapitalzinsen, Abschreibungen oder anderen außergewöhnlichen Kosten hat.
  • Geringe Liquidität:
    Die niedrigen Umlaufvermögen im Vergleich zu den Verbindlichkeiten deuten auf potenzielle Schwierigkeiten hin, kurzfristige Schulden zu begleichen.
  • Unklarheit über Geschäftsmodell:
    Die Bilanz gibt keine Hinweise auf das Geschäftsmodell des Unternehmens oder die Ursachen für die hohen Verluste und Schulden. Dies erschwert die Einschätzung, ob das Unternehmen über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügt.

4. Ausblick für Anleger

Aus Anlegersicht ist diese Bilanz äußerst besorgniserregend. Potenzielle Risiken umfassen:

  1. Hohe Insolvenzgefahr:
    Aufgrund der Überschuldung und der operativen Verluste droht dem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit. Ohne neue Finanzierungsquellen oder drastische Kostensenkungen ist die Lage kritisch.
  2. Eingeschränkte Renditechancen:
    Ohne Eigenkapital und bei hohen Fremdkapitalzinsen besteht für Anleger kaum Aussicht auf Dividenden oder Wertsteigerungen.
  3. Abhängigkeit von Gläubigern:
    Die Fremdkapitalgeber haben faktisch die Kontrolle über das Unternehmen. Bei Zahlungsausfällen könnten sie auf Sicherheiten zugreifen oder den Betrieb einstellen lassen.

5. Handlungsempfehlungen für potenzielle Investoren

  • Genauere Analyse:
    Investoren sollten den Jahresabschluss um eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie einen Lagebericht ergänzen, um die Ursachen der Verluste und die finanzielle Situation besser zu verstehen.
  • Restrukturierung prüfen:
    Eine Investition wäre nur dann sinnvoll, wenn das Unternehmen einen glaubwürdigen Plan zur Restrukturierung vorlegt (z. B. Reduzierung der Verbindlichkeiten, Kapitalerhöhung oder Verkauf von Anlagevermögen).
  • Vermeidung von Engagements:
    Ohne klare Perspektive auf Stabilisierung und Erhöhung des Eigenkapitals ist eine Investition in die BEVO DE Alpha 1 GmbH derzeit nicht ratsam.

Fazit

Die Bilanz der BEVO DE Alpha 1 GmbH zeigt aus Anlegersicht ein stark überschuldetes und krisenhaftes Unternehmen. Eine Investition wäre mit hohen Risiken verbunden und sollte nur nach umfassender Due Diligence und Vorlage eines glaubwürdigen Sanierungsplans in Betracht gezogen werden.

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Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (500 IN 174/23) vom 21.12.2023 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben. b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (500 IN 174/23) vom 21.12.2023 ist die am 19.12.2023 eingetragene Sicherungsmaßnahme aufgehoben.

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 174/23 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99464 eingetragenen BEVO DE Alpha 1f GmbH,

Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf

, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans-Peter Hierse und Herrn Bernd Klein, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden ( §§ 21, 63, 64 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem

Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf

einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Zusatz zum Veröffentlichungstext: Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des

Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf

, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden. 500 IN 174/23 Amtsgericht Düsseldorf, 20.03.2024

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