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DEGAG Insolvenz: Der mutmaßliche Insolvenzvergabeskandal des Amtsgreichtes Hameln, den wir so nicht im Raum stehen lassen wollen

geralt (CC0), Pixabay
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Keine Frage: Vom Insolvenzverwalter hängt vieles ab. Er verdient viel Geld, wenn er eine entsprechende Masse vorfindet – und wenig, wenn es kaum Mittel gibt, um die Verfahrenskosten zu decken. Dennoch ist der eigentliche Herr des Insolvenzverfahrens immer das Insolvenzgericht – in diesem Fall das Amtsgericht Hameln.

Das Gericht bestimmt zunächst den Insolvenzverwalter, wobei es sich in der Regel um hochqualifizierte Anwaltskanzleien handelt. Doch auch im Bereich der Insolvenzverfahren gibt es erhebliche Unterschiede. Nach unseren Recherchen verfügt die benannte Kanzlei Dr. Eckert aus Hannover über keinerlei Erfahrung mit Insolvenzen dieser Größenordnung, in denen 4.000 Anleger betroffen sind. Das ist auch für einen erfahrenen Insolvenzverwalter eine völlig andere Dimension. Dass Dr. Eckert mit unserer Berichterstattung nicht glücklich ist, liegt auf der Hand – interessiert uns aber nicht. Wir vertreten hier über 500 Anleger einer Interessengemeinschaft, die darauf vertrauen, dass alles korrekt abläuft.

Fragwürdige Vergabe des Verfahrens

Unsere Bedenken setzen bereits bei der Vergabe des Insolvenzverfahrens an – und diese haben zunächst nichts mit der Kanzlei Dr. Eckert selbst zu tun, sondern mit dem Insolvenzgericht in Hameln. Überraschend war für uns, dass die DEGAG-Gesellschaften ihre Insolvenzanträge in Hameln eingereicht haben, obwohl ihr Sitz in Hamburg liegt. Auf Nachfrage wurde uns der Grund hierfür erläutert, und wir akzeptierten diese Erklärung.

Allerdings erfuhren wir später, dass das Gericht zunächst selbst prüfen wollte, ob es für das Verfahren überhaupt zuständig sei. Es forderte daher den antragstellenden anwaltlichen Vertreter der DEGAG-Gesellschaften auf, bis zum 10. Februar 2025 eine Begründung dafür vorzulegen, warum das Verfahren in Hameln durchgeführt werden sollte.

Doch dann kommt es zu einer Merkwürdigkeit: Bereits am 30. Januar 2025 – also vor Ablauf dieser Frist – soll das Gericht eine Festlegung auf Dr. Eckert als Gutachter getroffen haben. In der Regel wird der Gutachter später auch Insolvenzverwalter.

Noch auffälliger: Am gleichen Tag soll ein Rechtsanwalt aus Hannover, der den DEGAG-Aufsichtsrat André Bischoff vertritt, ein Schreiben an das Insolvenzgericht Hameln vorgelegen haben. In diesem Schreiben schlug er die Kanzlei Dr. Eckert als Insolvenzverwalter vor. Das allein wäre nicht verwerflich – schließlich gibt es bei solchen Verfahren oft mehrere Vorschläge.

Was uns jedoch misstrauisch macht: Dieser Anwalt kannte bereits das Aktenzeichen des Verfahrens, unter dem es beim Amtsgericht Hameln geführt wurde. Woher hatte er diese Information?

Für uns hat dieser Vorgang ein „Geschmäckle“ – denn es wirkt äußerst fragwürdig, wenn eine Kanzlei zum Insolvenzverwalter ernannt wird, die vom Aufsichtsrat der betroffenen Gesellschaft vorgeschlagen wurde. An Zufall glauben wir in diesem Fall nicht.

Amtsgericht Hameln schweigt – seit Tagen keine plausible Antwort

Seit einigen Tagen versuchen wir, eine offizielle Erklärung vom Amtsgericht Hameln zu erhalten. Doch außer nichtssagenden E-Mails gibt es keine konkreten Aussagen. Daher sehen wir uns gezwungen, die Angelegenheit nun in eine breitere Öffentlichkeit zu tragen.

Unser Vertrauen in den Insolvenzverwalter Dr. Eckert aus Hannover ist aufgrund der geschilderten Vorgänge momentan gering.

Ein weiterer Punkt, der unser Misstrauen verstärkt: Das Amtsgericht Hameln hätte über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses nicht nur entscheiden müssen – sondern ihn auch einsetzen müssen. Die dafür erforderlichen Unterlagen nach § 22 der Insolvenzordnung lagen dem Gericht nachweislich vor. Doch auch hierzu gibt es vonseiten des Gerichts keinerlei erklärende Rückantwort.

Möglicherweise hat das Amtsgericht Hameln mit einem Insolvenzverfahren dieser Größenordnung noch nie zuvor zu tun gehabt und ist einfach nach dem Motto „Business as usual“ vorgegangen – frei nach dem Prinzip „Interessiert hier ja eh keinen“.

Besonders bedenklich ist, dass sich Mitarbeiter des Amtsgerichts über drei Tage hinweg „geweigert“ haben, am Telefon mit uns zu sprechen. Das spricht eher für die Annahme eines mutmaßlichen Insolvenzvergabeskandals als für einen professionellen Umgang mit der Angelegenheit.

Wir werden diese Vorgänge weiter aufklären und gehen nun direkt an die Politik in Hannover heran.

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