Zumindest können wir dazu nachfolgende Information, die uns Anonym zugespielt wurde, gerne einmal veröffentlichen!
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Austrittswelle aus dem DEGP
Der DEGP sieht sich derzeit mit einer erheblichen Austrittswelle konfrontiert. Diese betrifft insbesondere Mitglieder, die den Prüfungsverband vor mehr als 30 Jahren gegründet hatten und lange Zeit dessen Fundament bildeten. Die zunehmenden Probleme des DEGP, verbunden mit einem Vertrauensverlust, scheinen viele dieser langjährigen Mitglieder zu einem Rückzug bewegt zu haben.
Geschäftsstelle nicht erreichbar
Seit mehreren Wochen soll der DEGP über seine Geschäftsstelle nicht mehr erreichbar sein. Diese Entwicklung verstärkt den Eindruck einer organisatorischen Krise, die sowohl intern als auch extern für Unsicherheit sorgt.
Gerichtsurteil zu Vorstandswahl
Am 22. November 2024 hat das Amtsgericht Dessau ein Urteil gegen den DEGP gefällt. Dieses erklärt den Beschluss des Verbandsrats vom 19. Dezember 2023, durch den Herr Björn Pusch als Vorstand des DEGP bestellt wurde, für unwirksam. Das Urteil ist sofort vollstreckbar.
In der Folge könnten alle Handlungen, die Herr Pusch in seiner Funktion als Vorstand vorgenommen hat, ebenfalls als unwirksam oder nichtig gelten. Die rechtlichen und organisatorischen Konsequenzen für den DEGP dürften erheblich sein.
Forderung nach Einschreiten der Aufsichtsbehörde
Angesichts der aktuellen Entwicklungen und der weitreichenden Probleme beim DEGP wird zunehmend der Ruf nach einem Eingreifen der zuständigen Aufsichtsbehörde laut.
Zitat Ende
Der DEGP scheint heimlich umzuziehen und kein Mitglied weiß wohin! Auf der Durchreise wollte ich in der Geschäftsstelle des DEGP Unterlagen für eine gesetzliche Prüfung meiner SCE abgeben. Ich traf dort niemand vom DEGP an. Stattdessen traf ich auf dem Parkplatz ein Umzugsunternehmen und seine Mitarbeiter, welche mir mitteilt, dass der Mieter des Untergeschosses nach Berlin umziehe. Dort war bisher immer der DEGP ansässig. Hoffentlich zieht der DEGP dort nicht in die Lottumstraße 1 oder die Wollankstraße, wo der höchst umstrittene Frank Peter Evertz mit seinen Unternehmungen sitzt.
Die möglicherweise verschleppte Insolvenz beim DEGP e.V. sollte aber nicht folgenlos für den derzeitigen Vorstand bleiben, der zudem noch als Wirtschaftsprüfer zugelassen ist. Hier gelten sicher andere Maßstäbe als bei einer „Laientrachtengruppe“! Im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 BGB haftet der Vorstand eines Vereins nämlich persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen.
Parallel sollten Staatshaftungsansprüche gegen das Land Sachsen-Anhalt geprüft werden, denn bei der Aufsichtsbehörde wurde die Aufsicht über Jahre hinweg sträflich vernachlässigt.
Nur ein Satz: Der DEGP gehört auf den Müllhaufen der Geschichte!