Startseite Allgemeines Degussa Vermögensbrief: Keine gute Anlage in Krisenzeiten – Totalverlustrisiko für Anleger
Allgemeines

Degussa Vermögensbrief: Keine gute Anlage in Krisenzeiten – Totalverlustrisiko für Anleger

FrankWinkler (CC0), Pixabay
Teilen

Natürlich gibt es auch in Krisenzeiten wie dieser Interesse an Kapitalanlagen. Was aber derzeit gesucht wird, sind dann möglicherweise eben keine Investments wie der Degussa Vermögensbrief. Toller Name keine Frage, aber Werbung ist das eine und die Realität dann oft eine andere. Angeboten wird in der Werbung auf der Webseite:

Kapital planbar und sicher vermehren, mit dem Vermögensbrief der Degussa Bank.

Jetzt langfristig planbar in den nachrangigen Vermögensbrief der Degussa Bank investieren und dabei von einer überdurchschnittlichen Verzinsung profitieren.

  • Überdurchschnittliche Verzinsung von 2,75 %
  • Mindesteinlage von 10.000 €
  • Einmal investieren, jährlich Zinsauszahlung erhalten
  • Laufzeit: 10 Jahre
  • Keine Wertpapier-typischen Kursschwankung

FireShot Capture 171 – Vermögensbrief – lp.degussa-bank.de – lp.degussa-bank.de

Was uns hier ganz klar fehlt in der augenfälligen Werbung, ist der Hinweis auf das vorhandene TOTALVERLUSTRISIKO dieses Investments, auch wenn es von einer Bank kommt. Übrigens, dafür, dass sie sich mit einem Nachrang zufriedengeben, ist die angebotene Verzinsung dann ein Witz. 2,75 % Zinsen zu 100 % Verlustrisiko ist nicht wirklich ein gutes Angebot.

Leider wird erst ganz am Ende der Webseite auf die vorhandenen Risiken für den Anleger hingewiesen:

Risiken

 

  • Emittenten-/Bonitätsrisiko:
    Die Zinszahlungen und die Rückzahlung der nachrangigen Einlage hängen grundsätzlich von der Zahlungsfähigkeit der Degussa Bank AG ab. Anleger sind dem Risiko der Insolvenz – das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit – der Degussa Bank AG ausgesetzt. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
     
  • Nachrangigkeitsrisiko:
    Der Anspruch auf Rückerstattung der Einlage wird im Fall von Liquidation oder Insolvenz erst nach Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit seinem Rückerstattungsanspruch gegen Forderungen der Bank oder eine Abtretung desselben ist nicht zulässig.
  • Interessenkonflikt:
    Die Degussa Bank stärkt durch den Verkauf des nachrangigen Vermögensbriefs ihre Eigenmittel. Dadurch entsteht ein Interessenkonflikt gegenüber dem Grundsatz einer anleger- und anlagegerechten Beratung. Dieser Grundsatz hat jedoch in der Beratung weiterhin Vorrang.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Das gibt es auch in den USA-Kickback-Rocket Homes wegen illegaler Kickback-Methoden von US-Verbraucherschutzbehörde angeklagt

Die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) hat am Montag schwere...

Allgemeines

USA:E-Autos: Zuschlag oder Schlussverkauf? Warum Sie jetzt besser schnell handeln sollten

Also, Freunde der modernen Mobilität, es ist Zeit, sich warm anzuziehen –...

Allgemeines

Immobilienverkäufe der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG: Warum Anleger Geduld haben müssen

Die derzeitige wirtschaftliche Lage auf dem Immobilienmarkt ist schwierig. Die DEGAG Deutsche...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Was bedeutet die Einladung zur Gläubigerversammlung für die Anleger der AOC Green Bond Schuldverschreibung?

Interviewer: Frau Bontschev, die Gläubiger der 7,50% Schuldverschreibung 2022/2027 (AOC Green Bond)...