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Deka Australia One GmbH & Co. KG – Millionenverluste für Anleger

geralt (CC0), Pixabay
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Eine Katastrophenbilanz, die man Anlegern hier präsentiert und sicherlich kein Argument, dem Unternehmen DEKA sein Geld anzuvertrauen. Unglaublich ein „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten“ von über 40 Millionen Euro. Schaut man sich diese Bilanz genau an, dann erkennt man, dass dieser Betrag nochmals um fast 25 % angestiegen ist. Da braucht man wohl einen neuen Manager.

Deka Australia One GmbH & Co. KG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 209.981.938,06 215.975.049,85
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 23.577.620,39 233.559.558,45 0,00
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 71,63 71,63
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 185.429,41
2. sonstige Vermögensgegenstände 1.979.845,93 1.979.845,93 441.927,76
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.849.943,31 22.332.409,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.190.319,69 5.787.330,18
– davon Disagio EUR 8.253,94 (EUR 21.468,58)
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten 41.814.946,46 30.486.477,90
302.394.685,47 275.208.695,93

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Rücklagen 234.404.192,35 60.034.970,13
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 854.858,00 22.411.276,22
2. sonstige Rückstellungen 1.647.528,18 2.502.386,18 249.741,52
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 62.151.443,48 62.171.044,78
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 39.122,24 (EUR 58.723,54)
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 62.112.321,24 (EUR 62.112.321,24)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.219.595,86 7.424.674,45
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 927.860,05 (EUR 7.126.057,55)
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 291.735,81 (EUR 298.616,90)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten 836.674,32 120.446.871,00
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 836.674,32 (EUR 120.446.871,00)
4. sonstige Verbindlichkeiten 547.737,71 64.755.451,37 1.878.428,99
– davon aus Steuern EUR 136.451,26 (EUR 99.664,71)
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 301.298,43 (EUR 1.587.711,83)
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 246.439,28 (EUR 290.717,16)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 732.655,57 591.688,84
302.394.685,47 275.208.695,93

Handelsrecht

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

Deka Australia One GmbH & Co. KG Vermietung von Immobilien in Australien, Frankfurt am Main

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 25.395.065,39 22.805.158,16
2. Gesamtleistung 25.395.065,39 22.805.158,16
3. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 15.036,61 5.361,39
b) übrige sonstige betriebliche Erträge 908.025,45 923.062,06 21.225.218,60
– davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 843.022,62 (EUR 20.729.713,46)
4. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 6.007.927,44 5.494.380,69
5. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Raumkosten 12.896.366,30 13.824.940,94
b) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 167.272,65 116.072,44
c) Werbe- und Reisekosten 487.110,04 454.563,68
d) Kosten der Warenabgabe 1.627.417,15 721.182,67
e) verschiedene betriebliche Kosten 742.579,08 762.573,65
f) übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 758.724,17 16.679.469,39 19.782.473,30
– davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 758.724,17 (EUR 19.506.908,01)
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 48.368,02 208.900,92
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.243.816,61 15.207.935,28
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 26.282,65- 22.462.014,12
9. Ergebnis nach Steuern 3.538.435,32- 34.581.497,70-
10. sonstige Steuern 2.816.804,16 2.413.207,17
11. Jahresfehlbetrag 6.355.239,48 36.994.704,87
12. Belastung auf Kapitalkonten 6.355.239,48 36.994.704,87
13. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Handelsrecht

ANHANG zum 31.12.2019

Deka Australia One GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main

Allgemeine Angaben

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Deka Australia One GmbH & Co.KG
Firmensitz laut Registergericht: Frankfurt am Main
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Frankfurt am Main
Register-Nr: 50356

Der Jahresabschluss der Deka Australia One GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 264a Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 2 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Personengesellschaft.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 264a HGB i.V.m. §§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 20.08.2018 und Handelsregistereintragung vom 22.08.2018 wurde der Formwechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft vollzogen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Angaben

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Beteiligungen zu Anschaffungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Ebenfalls wurden Nicht-Zahlungsvorgänge als aktive Rechnungsabgrenzungsposten eingesetzt, die auf den vor dem Abschlussstichtag entstandenen Verbindlichkeiten beruhen und die bei vertragsmäßiger Abwicklung des Geschäfts durch vor dem Ende der Abschlussperiode liegenden Zahlungsvorgang erloschen wäre.

Das Kommandit-Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden u.a. für Kosten der Jahresabschlusserstellung und -prüfung sowie der Erstellung der Steuererklärungen gebildet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet wurden.

Hierzu zählen:

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Bankguthaben: Die Posten sind unter Beachtung des Imparitätsprinzips, soweit nicht die Ausnahme des § 256a Satz 2 HGB anzuwenden war, mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Kapitalrücklagen: Die Kapitalrücklage ist mit historischen Kursen umgerechnet.

Übrige Verbindlichkeiten und Rückstellungen: Die Posten sind unter Beachtung des Imparitätsprinzips mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten: Die Posten sind mit den Währungsumrechnungskursen zum Zeitpunkt des Zugangs umgerechnet.

Angaben zur Bilanz

Brutto-Anlagenspiegel

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Geschäftsjahresabschreibung

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Angaben zu den Verbindlichkeiten

Art der Verbindlichkeit zum 31.12.2019 Gesamtbetrag 31.12.2019 davon mit einer Restlaufzeit
kleiner 1 J. 1 bis 5 J. größer 5 J.
TEUR TEUR TEUR TEUR
Gegenüber Kreditinstituten 62.151,4 39,1 62.112,3 0,0
aus Lieferungen und Leistungen 1.219,6 927,9 291,7 0,0
gegenüber Gesellschaftern 836,7 836,7 0,0 0,0
sonstige Verbindlichkeiten 547,7 301,3 246,4 0,0
Summe 64.755,4 2.105,0 62.650,4 0,0

Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Mit Vertrag vom 23.02.2018 hat sich Deka Australia One GmbH & Co. KG gegenüber der Kommanditistin verpflichtet, Aufwendungen aus Sicherungsgeschäften (Hedgingkosten) der Kommanditistin hinsichtlich der Absicherung des Eigenkapitals der Gesellschaft zu tragen. Die Weiterbelastung dieser Hedgingkosten an die Gesellschaft entspricht nicht marktüblichen Bedingungen, da die weiterbelasteten Kosten der Absicherung der Kommanditistin und nicht der Absicherung der Gesellschaft dienen. Die aus diesem Geschäft resultierenden Aufwendungen belaufen sich auf 4.867.023,62 EUR.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung

Die Erträge aus Währungsumrechnung belaufen sich auf 843.022,62 EUR. Die Aufwendungen aus Währungsumrechnung belaufen sich auf 758.724,17 EUR.

Finanzergebnis

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten solche an Kommanditistin in Höhe von 0,00 TEUR (Vorjahr 13.552,3 TEUR).

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern i.H.v. ./​. 26.282,65 EUR betreffen das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Sonstige Angaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Portz, Axel ausgeübter Beruf: SPV Manager
Nolte, Franz-Josef ausgeübter Beruf: Head of Real Estate Management Europe/​International
Roth, Matthias ausgeübter Beruf: SPV Manager

Die Angabe nach § 285 Nr. 9 HGB entfällt, da kein Geschäftsführer Bezüge von der Gesellschaft erhalten hat.

Konzernzugehörigkeit

Die Deka Australia One GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, wird in keinen Konzernabschluss einbezogen.

Persönlich haftender Gesellschafter

Persönlich haftendender Gesellschafter des Unternehmens ist Deka Real Estate International GmbH ohne Beteiligung am Gesellschaftskapital.

Nachtragsbericht

Bezüglich der Auswirkungen der Corona-Pandemie verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Frankfurt am Main, 19.10.2020

Unterschrift

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

I. Grundlagen des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist das Halten eines oder mehrerer Objekte in Australien.

II. Wirtschaftsbericht

A. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die australische Volkswirtschaft hat auch in 2019 ihren bald 30 Jahre andauernden Aufschwung fortgesetzt. Allerdings wurde dir wirtschaftliche Dynamik durch die globale Abschwächung belastet. Die Belastung zeigte sich besonders in den Gewerbebauinvestitionen und teilweise im Außenhandel. Hinzu kam eine schwache Ausgabendynamik der privaten Haushalte. Immerhin wurde diese nicht von einer gedämpfte Lohn- bzw. Einkommensdynamik begleitet. Daher ist aus Sicht der kommenden Quartale mit einer etwas stärkeren Konsumentwicklung zu rechnen. Die Royal Bank of Australia (RBA) hat wegen der erhöhten globalen Risiken in 2019 drei Leitzinssenkungen vorgenommen. Angesichts einer verhältnismäßig niedrigen Inflationsrate dürfte die RBA das Leitzzinsniveau über einen längeren Zeitraum niedrig halten.

Der Arbeitsmarkt ist weiterhin in guter Verfassung, die Arbeitslosenquote lag in 2019 durchschnittlich bei 5,2%. Der Strukturwandel setzt sich fort. Der Dienstleistungssektor ist der Motor der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Beschäftigung im produzierenden Gewerbe ist rückläufig. So ist zum Beispiel am 20. Oktober 2017 der letzte in Australien gefertigte PKW in den Holden-Werken in Adelaide vom Band gelaufen. Damit endete die fast 70-jährige Geschichte der australischen Automobilindustrie. Diese Entwicklung hat auch gravierende Folgen für die Zuliefererbetriebe; insgesamt wird mit einem Wegfall von bis zu 40.000 Arbeitsplätzen im Automobilsektor gerechnet. Mit über 12,6 Mio. Erwerbstätigen und einer Beschäftigungsquote von 73 % erreichte Australien in 2019 historische Höchststände. Die politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen in Australien sind stabil.

Das Wachstum betrug im Jahr 2019 1,85%. Für das Jahr 2021 wird das Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts in Australien auf rund 6,1% gegenüber dem Vorjahr prognostiziert. Die Inflationsrate betrug im Jahr 2019 1,6 %. Für das Jahr 2021 wird die Inflationsrate Australiens auf rund 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr prognostiziert.

Die Nachfrage nach Büroflächen in den vier großen Metropolen Sydney, Melbourne, Brisbane und Perth war in den ersten drei Quartalen 2019 anhaltend groß. In Brisbane und Perth fiel die Nettoabsorption etwas höher aus, während sie in Melbourne nach dem sehr hohen Vorjahreswert wieder in Richtung langfristiger Durchschnitt zurückpendelte. Der Zuwachs an Neubauflächen war moderat, sodass sich die Leerstände in den CBDs weiter verringert bzw. auf sehr niedrigem Niveau stagnierten. Vor dem Hintergrund der geringen Angebotsreserve und der hohen Mieten wählen viele Unternehmen verstärkt Standorte außerhalb der CBD, sodass dort die Leerstände ebenfalls sinken und die Mieten steigen. Die Leerstandsquoten in Melbourne und Sydney betrugen zum Ende des ersten Halbjahres 2019 3,4% bzw. 3,3% und dürften 2020/​21 aufgrund der wieder steigenden Fertigstellungen zunehmen. In Brisbane und Perth sollen die Leerstandsquoten dagegen weiter abnehmen. Melbourne und Sydney registrierten im ersten Dreivierteljahr Mietanstiege von knapp 6% bzw. 5%. In Brisbane und Perth betrug das Mietwachstum rund 4% bzw. 2%. Den stärksten Zuwachs der Effektivmiete dank rückläufiger Mietanreize gab es in Perth mit gut 7%. In Sydney und Melbourne dürfte sich das Mietwachstum 2020/​21 abschwächen. In Brisbane und Perth dagegen weiter anhalten.

Das landesweite Transaktionsvolumen für Büroimmobilien belief sich im ersten Dreivierteljahr 2019 auf 18,2 Mrd. AUD, ein gutes Drittel mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum und ein neuer Rekord. Die rückläufige Zahl an Transaktionen deutet auf spürbare Kaufpreisanstiege, aber auch höhere Losgrößen hin. Das Bürosegment trug 63 % zum Gesamtumsatz mit Gewerbeimmobilien bei. Ausländische Investoren generierten fast die Hälfte des gesamten Transaktionsvolumens. Bei den Herkunftsländern standen Singapur und Kanada an der Spitze. Die Spitzenrenditen für Bürogebäude verminderten sich am stärksten in Perth, an den übrigen Standorten fielen die Rückgänge moderater aus. Für 2020 werden weitere Renditerückgänge erwartet.

B. Geschäftsverlauf

In dem im Bestand gehaltenen Objekt 15 William Street in Melbourne ist mit dem Beginn des JustCo-Mietvertrags im Juni 2019 der Büroteil zum ersten Mal seit August 2013 vollständig vermietet. Weiterhin konnten erfolgreich alle weiteren im Jahr 2019 auslaufende Flächen verhandelt werden. Neue Mietverträge wurden mit Bravura für ein Teil des Level 12 über 1.063 m2 zu 490 AUD/​m2/​p.a. und der bestehenden Mieter Airwallex erweiterte sich im Level 7 um 670 m2 zu 540 AUD/​m2/​p.a..

Die Betriebskosten für das Gebäude wurden für 2019 zunächst mit 164,86 AUD/​m2/​p.a. veranschlagt, was dem für 2018 angesetzten Wert entsprach. Eine weitere Erhöhung des Zuschlags für ausländische Eigentümer des State Revenue Office, zusammen mit eskalierenden Bodenwerten im Melbourner CBD, führte jedoch zu einem erheblichen Anstieg der gesetzlichen Abgaben für das Jahr 2019. Durch konzertierte Anstrengungen konnten die variablen Betriebsausgaben gesenkt werden, so dass eine Abschwächung der Auswirkungen möglich war. Dennoch war es notwendig die Betriebsausgaben im Jahr 2019 um ca. 9,75% auf eine budgetierte Rate von 180,94 AUD/​m2/​p.a. anzuheben.

Im März 2020 wurde für 380 Mio. AUD das Eigentum an der Immobilie Central Plaza Two in 66 Eagle Street in Brisbane, Australien (folgend 66 Eagle St.) erworben. Das Gebäude wurde 1990 als Teil der Central Plaza Projektenentwicklung in prominenter Lage, dem sogenannten Golden Triangle Brisbanes, fertiggestellt. Die Immobilie verfügt über 32.070 m2 vermietbare Fläche. Die Flächen erstrecken sich über 25. Etagen. Die Immobilie ist derzeit zu 92,7 % an 17 Büro- und 4 Einzelhändler sowie einem Parkhausbetreiber vermietet. Die durchschnittliche Mietvertragsdauer beläuft sich auf ca. 3,8 Jahre.

Das im März 2017 in den Bestand erworbene Canberra Outlet Center konnte im Jahr 2019 nochmal eine Steigerung der Besucherzahlen um 1,1 % auf rund 5,6 Mio. Personen verzeichnen. Gleichzeitig hat sich der Durchschnittsbon pro Besucher um 8 % auf 26,72 AUD erhöht. Der Gesamtumsatz der im Canberra Outlet Center ansässigen Mieter stieg um 9,2% auf 149,5 Mio. AUD. Am 31. Dezember 2019 betrug die Vermietungsquote 97,1%. Am Ende des Berichtszeitraums gab es fünf Leerstände (einer davon wird von einem Mieter mit einem Kurzzeitmietvertrag belegt). Weiterhin wurde in 2019 das Projekt der Umgestaltung eines Bereichs im Center für Anbieter aus dem Luxusbereich – der sogenannte „High End Precinct“ – erfolgreich umgesetzt. In diesem Zuge wurden Mietverträge mit Ralph Lauren, Calvin Klein, Tommy Hilfiger, Ugg, Swarovski und Oroton abgeschlossen. Der neu umgebaute hochwertige Mallbereich wurde im November 2019 sehr erfolgreich eröffnet.

Die umlagefähigen Betriebskosten konnten im Jahr 2019 durch aktives Management auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Die nicht umlagefähigen Kosten lagen unter dem Budget, da einige geplante Ausgaben nicht getätigt wurden.

III. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

1. Ertragslage

Die Gesellschaft weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.355 TEuro aus (Vorjahr 15.195 TEuro). Das Jahresergebnis 2019 wurde durch folgende Faktoren beeinflusst:

Mit Gesellschaftsbeschluss vom 21.02.2019 wurde das Eigenkapital der Gesellschaft durch die Einlage der Forderungen aus Gesellschaftsdarlehen erhöht. Dies führt zu einer Verringerung des gesamten Zinsaufwandes, welcher für das Geschäftsjahr 2019 mit 7.244 TEuro auszuweisen war (Vorjahr 15.208 TEuro).

Die Umsatzerlöse sind um 2.590 TEuro auf 25.395 TEuro (Vorjahr 22.805 TEuro) gestiegen. Dies ist zum einen auf den Anstieg der Umsatzerlöse aus der Vermietung des Objekts 15W auf 13.383 TEuro (Vorjahr: 12.456 TEuro) zurückzuführen. Zum anderen beliefen sich die Umsatzerlöse im Zusammenhang mit der in 2018 unterjährig angeschafften Immobilie Bulgari für das Berichtsjahr auf 2.111 TEuro (Vorjahr 262 TEuro).

Anders als im Vorjahr beeinflussten Erträge aus Währungsumrechnungen in Höhe von 843 TEuro (Vorjahr 20.729 TEuro) sowie Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von 759 TEuro (Vorjahr 19.507 TEuro) das Jahresergebnis nicht wesentlich.

Das Ergebnis wurde nur gering durch den Anstieg des Betriebsaufwandes einschließlich Abschreibungen von 21.649 TEuro in 2018 auf 21.629 TEuro in 2019 beeinflusst.

2. Vermögenslage

Die Bilanzsumme nahm im Vergleich zum Vorjahr um 9,88 % zu, wobei ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin in Höhe von 41.815 TEuro zu berücksichtigen ist. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Anteil an der Bilanzsumme betrug 77,24 % (Vorjahr 82,20 %). Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich um 448,00 %. Der Anteil der sonstigen Vermögensgegenstände an der Bilanzsumme beträgt 0,65 % (Vorjahr 0,17 %).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind um 83,57 % gesunken; die sonstigen Verbindlichkeiten sind ebenfalls um 70,84 % gesunken.

Im Ergebnis der Veränderungen von Vermögen und Verbindlichkeiten wird das Eigenkapital im Rahmen einer Unterbilanz auf der Aktivseite in Höhe von 41.815 TEuro ausgewiesen.

3. Finanzlage

Die liquiden Mittel sanken im Vergleich zum Vorjahr um 11,12 % auf 19.850 TEuro (Vorjahr 22.332 TEuro).

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Kommanditistin in Höhe von 837 TEuro (Vorjahr 120.447 TEuro).

IV. Chancen- und Risikobericht

Die Geschäftsleitung legt großen Wert auf ein qualifiziertes Management von Chancen und Risiken.

Die Steuerungssysteme sind darauf ausgerichtet, Chancen und Risiken möglichst frühzeitig zu identifizieren, sie regelmäßig zu überwachen und aktiv zu steuern. So können unternehmerische Chancen, wie die verstärkte Positionierung im australischen Markt – mit Abschluss von langfristigen Mietverträgen und die Möglichkeit neuer Akquisitionen – unter Beachtung von Risikotragfähigkeit und Profitabilität genutzt werden.

Durch das anhaltende Wirtschaftswachstum, die stabile Konjunktur und einen Anstieg des BIP, können wir weiterhin eine gleichmäßige Nachfrage nach Büroflächen erwarten.

Neben den genannten Chancen sind für die geschäftliche Entwicklung folgende Risikoarten von Bedeutung:

Operationelles Risiko: Dem operationellen Risiko aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Verfahren und Systemen oder menschlichem Handeln oder infolge externer Ereignisse kommt im Vergleich zu den anderen Risiken große Bedeutung zu, da der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit als Immobiliengesellschaft im Halten von Immobilien als Immobiliengesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetz liegt.

Marktpreis-/​Immobilienrisiken: Das Risiko aus der Veränderung des australischen Immobilienmarktes ist für die Deka Australia One GmbH & Co. KG relevant.

Kurs-/​Zinsänderungsrisiko: Durch die Aufnahme von Darlehen in fremder Währung ergeben sich Risiken aus Zins- und Wechselkursveränderungen.

Geschäfts-/​strategisches Risiko: Das Geschäfts-/​strategische Risiko umfasst das Ertragsrisiko aus unerwarteten Veränderungen der gehaltenen Immobilien. Ertragsmindernde Veränderungen der gehaltenen Immobilien können aus einer rückläufigen Performance der Immobilien resultieren.

Liquiditätsrisiko: Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Zahlungsunfähigkeitsrisiko in zeitlicher oder betragsmäßiger Hinsicht. Die aktive Planung und Steuerung der Liquiditätspositionen zielt darauf ab, die Zahlungsfähigkeit der Deka Australia One GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main jederzeit sicherzustellen. Bei den Liquiditätspositionen handelt es sich im Wesentlichen um die Anlage eigener Mittel der Gesellschaft. Die potenziellen Zahlungsverpflichtungen betreffen nicht fällige Zahlungsverpflichtungen aus Darlehensverhältnissen.

Risikomanagementsystem:

Das Risikomanagementsystem (RMS) der Deka Australia One GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main ist ein fortlaufender Prozess, der die Gesamtheit aller organisatorischer Maßnahmen und Regelungen zur Identifizierung, Bewertung, Überwachung und Steuerung von Risiken umfasst. Das RMS ist gemäß den aufsichtsrechtlichen Anforderungen so organisiert, dass es zum einen die Gesellschaft in die Lage versetzt, ihre aufsichtsrechtlichen Pflichten zum Risikomanagement eigenverantwortlich zu erfüllen, und zum anderen ein fondsweites RMS mit einer ganzheitlichen Risikosteuerung ermöglicht.

V. Prognosebericht

In den 4 Metropolregionen Sydney, Melbourne Brisbane und Perth erwarten wir für 2020 ein moderates Mietwachstum. Die Leerstandsquoten in Melbourne und Sydney dürften in 2020/​21 auf Grund der wieder steigenden Fertigstellungen zunehmen. In Brisbane und Perth sollen die Leerstandsquoten dagegen weiter sinken. Das australische Wirtschaftswachstum dürfte sich 2020 auf dem Niveau des Vorjahres bewegen.

Für das Geschäftsjahr 2020 und die folgenden Geschäftsjahre wird durch den Ankauf des Objekts 66 Eagle Str. in Brisbane wieder mit höheren Umsatzerlösen gerechnet. Allerdings beeinflussen weiterhin die noch laufenden Aufwendungen für Instandhaltungen am Objekt 15W in Melbourne das Ergebnis.

Für das Geschäftsjahr 2020 wird sich das ordentliche Betriebsergebnis gegenüber dem aktuellen Berichtsjahr durch die Erhöhung der Umsatzerlöse wieder erhöhen und es wird ein leicht positives Ergebnis erwartet.

Auf Grund der weltweiten Covid 19 Pandemie befindet sich die Gesellschaft mit zahlreichen Mietern in Verhandlungen über die Gewährung von mietfreien Zeiten. Auf Grund der Pandemie, ist künftig mit geringeren Umsatzerlösen zu rechnen.

Im Übrigen wird von einer lediglich inflationsbedingten Steigerung der Betriebskosten ausgegangen.

 

Frankfurt am Main, 19. Oktober 2020

Unterschrift

3 WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 19. Oktober 2020 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Deka Australia One GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Deka Australia One GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Deka Australia One GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

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