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Anlegerschutz

Deka Vermögensmanagement GmbH – Auflösungsbericht zum 28. Februar 2022.

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Deka Vermögensmanagement GmbH

Frankfurt am Main

DekaStruktur: 5 Ertrag

Auflösungsbericht zum 28. Februar 2022.

Ein Gemischtes Sondervermögen deutschen Rechts (AIF).

Tätigkeitsbericht.

Das Anlageziel des Investmentfonds DekaStruktur: 5 Ertrag ist der mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Ein spezielles Management der Risiken soll Verluste, die bei der Verfolgung der Anlagestrategie durch Investitionen in im Wert schwankende Anlageklassen entstehen können, auf maximal 2,5 Prozent im Kalenderjahr begrenzen (keine Garantie). Die Berechnung erfolgt exklusive Ausgabeaufschlag.

Der Fonds kann in Wertpapiere und Investmentanteile (Zielfonds) investieren, wobei der Anteil der Investmentanteile mindestens 51 Prozent betragen muss. Die Investitionen in Rentenfonds können 0 Prozent bis 100 Prozent, in übrige Fonds (z.B. Mischfonds) 0 Prozent bis 30 Prozent und in Geldmarktfonds 0 Prozent bis 30 Prozent des Fondsvermögens betragen. Innerhalb festgelegter Anlagegrenzen kann die Gewichtung der Anlageklassen gegenüber dem neutralen Musterportfolio je nach Markteinschätzung variieren. Darüber hinaus sind Investitionen in Wertpapiere, Bankguthaben, Derivate und Sonstige Anlageinstrumente zulässig.

Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der Investmentprozess basiert auf einer fundamental orientierten Kapitalmarkteinschätzung. Dabei werden die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bewertet. Weitere Auswahlkriterien (z.B. Bewertung, Liquidität, Gewinne, Sentiment) fließen in die Chance-Risiko-Analyse ein. Auch sind die Auswahlkriterien wie bspw. Bonität, Regionen und Sektoren bei der Portfoliokonstruktion maßgebend. Danach werden die erfolgversprechenden Zielfonds ausgewählt. Bei der Investition in die Zielfonds orientiert sich das Fondsmanagement hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung an einem Musterportfolio. Dabei wird der Anlagebetrag auf die zulässigen Anlageklassen verteilt. Je nach Einschätzung der Entwicklungschancen einzelner Anlageklassen weicht das Management bei der Verteilung des Anlagebetrages auf die Anlageklassen von der Gewichtung des Musterportfolios ab. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation nicht mit einem Index vergleichbar ist.

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (Angaben gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/​852).

Die Gesellschaft hat die Verwaltung des Fonds zum 28. Februar 2022 gekündigt, was dessen Auflösung zu diesem Zeitpunkt zur Folge hat.

Negative Wertentwicklung

Die Kapitalmärkte zeigten sich im Berichtsjahr weitgehend unbeeindruckt von den Folgen der Corona-Pandemie und den

Wichtige Kennzahlen
DekaStruktur: 5 Ertrag

*Berechnung nach BVI-Methode, die bisherige Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Performance* 1 Jahr 3 Jahre p.a. 5 Jahre p.a.
-1,4% -1,2% -1,2%
Gesamtkostenquote 0,60%
ISIN DE000DK1CJL4

 

Übersicht der Anlagegeschäfte im Berichtszeitraum
DekaStruktur: 5 Ertrag

Wertpapier-Käufe in Euro
Renten 0
Rentenartige Wertpapiere und Rentenfonds 11.810.241
Aktien 0
Aktienartige Wertpapiere und Aktienfonds 0
Sonstige Wertpapiere und Fonds 0
Gesamt 11.810.241
Wertpapier-Verkäufe in Euro
Renten 0
Rentenartige Wertpapiere und Rentenfonds 35.842.967
Aktien 0
Aktienartige Wertpapiere und Aktienfonds 0
Sonstige Wertpapiere und Fonds 0
Gesamt 35.842.967

branchenübergreifenden Lieferengpässen, welche die konjunkturelle Erholung auszubremsen drohte. Auch der insbesondere aufgrund steigender Energiepreise ausgelöste deutliche Anstieg der Inflationsraten beeinflusste das Börsengeschehen nur begrenzt. Diese Entwicklung brachte jedoch die Notenbanken in das Dilemma, welche Zielvorgabe zu priorisieren sei: die Bekämpfung des Preisanstiegs oder die Stützung der Konjunktur.

Das Fondsmanagement hat in der Berichtsperiode die Portfoliostruktur entsprechend der Marktgegebenheiten angepasst. Hierbei wurden neben Zielfonds auch Positionierungen mittels Derivate (Zinsterminkontrakte) genutzt.

Im Betrachtungszeitraum lag die Renteninvestitionsquote (incl. Derivate) über weite Strecken zwischen 60 Prozent und bis zu 90 Prozent und wurde größtenteils mittels Rentenfonds dargestellt. Ergänzt wurde das Portfolio durch einen gemischten Wertpapierfonds. Die Engagements erstreckten sich auf Zielfonds mit unterschiedlichen thematischen und regionalen Schwerpunkten wie Staatsanleihen aus Euroland, Schwellenländertitel, Unternehmensanleihen, flexible Rentenfondskonzepte, Rentenkurzläufer und Absolute Return-Strategien.

Im Zuge der Auflösung des Sondervermögens veräußerte das Fondsmanagement im Februar den gesamten Wertpapierbestand.

In der Berichtsperiode vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 verzeichnete der DekaStruktur: 5 Ertrag im Zuge des eingetrübten Rentenmarkts eine Wertminderung um 1,4 Prozent.

Im Folgenden werden wesentliche Risiken und wirtschaftliche Unsicherheiten erläutert:

Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds investiert, sind Risiken ausgesetzt. So können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unterschiedlich entwickeln.

Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird (Marktrisiken).

Die Risiken von Investmentanteilen, die für einen Fonds erworben werden (so genannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenstände und der verfolgten Anlagestrategien. Das Engagement in Investmentanteilen ist somit marktüblichen und spezifischen Risiken unterworfen. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche Engagements tätigen.

Dieses Sondervermögen enthält Anteile an anderen Fonds, die in Renten investieren. Insofern unterliegt der Fonds mittelbar spezifischen Risiken wie dem Zinsänderungs- und Adressenausfallrisiko.

Der Fonds darf Geschäfte mit Derivaten tätigen. Im Falle von Absicherungsgeschäften, die der Verringerung des Gesamtrisikos dienen, können ggf. auch die Renditechancen reduziert werden. Sofern im Rahmen der Anlagestrategie systematisch Derivate zu Investitionszwecken eingesetzt werden, kann sich das Verlustrisiko des Sondervermögens erhöhen. Der Einsatz von Derivaten birgt Risiken. Diese sind u.a. Kursänderungen des Basiswerts, Hebelrisiken, Stillhalterrisiken sowie allgemeine Marktschwankungen.

Durch den Ausfall eines Ausstellers (Emittent) oder eines Vertragspartners (Kontrahent), gegen den der Fonds Ansprüche hat, können für den Fonds Verluste entstehen. Das Emittentenrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Emittenten, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwirken. Auch bei sorgfältiger Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Emittenten eintreten. Die Gegenpartei eines für Rechnung des Fonds geschlossenen Vertrags kann teilweise oder vollständig ausfallen (Kontrahentenrisiko).

Veräußerungsergebnisse im Berichtszeitraum
DekaStruktur: 5 Ertrag

Realisierte Gewinne aus in Euro
Renten und Zertifikate 0,00
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen 109.887,77
Optionen 0,00
Futures 170.415,28
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 0,00
Devisenkassageschäften 5.255,11
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe 285.558,16
Realisierte Verluste aus in Euro
Renten und Zertifikate 0,00
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen -449.599,62
Optionen 0,00
Futures -77.967,69
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften -307,79
Devisenkassageschäften 0,00
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe -527.875,10

Dies gilt sowohl für alle Verträge, die für Rechnung des Fonds geschlossen werden, als auch für alle Transaktionen mit Wertpapieren wie z.B. Aktien und verzinsliche Wertpapiere sowie Derivate.

Vermögenswerte des Fonds können in einer anderen Währung als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.

Die Veräußerbarkeit von Vermögenswerten kann potenziell eingeschränkt sein (Liquiditätsrisiko). Dies kann beispielsweise dazu führen, dass gegebenenfalls das investierte Kapital oder Teile hiervon für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen. Durch eine beeinträchtigte Liquidität von Vermögensgegenständen könnten zudem der Nettoinventarwert des Fonds und damit der Anteilwert sinken. Bei dem Sondervermögen manifestierten sich im Berichtszeitraum keine wesentlichen Liquiditätsrisiken.

Unter operationellen Risiken versteht man die Gefahr von unmittelbaren und mittelbaren Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten. Zur Bewertung und Vermeidung operationeller Risiken führt die Gesellschaft detaillierte Risikoüberprüfungen durch. Operationelle Risiken haben sich im Berichtszeitraum nicht verwirklicht.

Der Jahresbericht muss zusätzliche, während des abgelaufenen Geschäftsjahres eingetretene wesentliche Änderungen der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen enthalten. Im Berichtszeitraum gab es außer der Auflösung des Fonds keine weiteren wesentlichen Änderungen im Sinne der im Artikel 105 Abs. 1c) der Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 in Verbindung mit Artikel 23 der Richtlinie 2011/​61/​EU genannten Informationen.

Vermögensübersicht zum 28. Februar 2021.

Gliederung nach Anlageart – Land Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
I. Vermögensgegenstände
1. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 13.765.769,67 100,54
II. Verbindlichkeiten -73.275,76 -0,54
III. Fondsvermögen 13.692.493,91 100,00

 

Gliederung nach Anlageart – Währung Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
I. Vermögensgegenstände
1. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 13.765.769,67 100,54
II. Verbindlichkeiten -73.275,76 -0,54
III. Fondsvermögen 13.692.493,91 100,00

Vermögensaufstellung zum 28. Februar 2021.

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile bzw. 28.02.2021 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
Whg. Im Berichtszeitraum mögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben bei der Verwahrstelle
DekaBank Deutsche Girozentrale EUR 13.765.766,55 % 100,000 13.765.766,55 100,54
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
DekaBank Deutsche Girozentrale USD 3,49 % 100,000 3,12 0,00
Summe Bankguthaben EUR 13.765.769,67 100,54
Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds EUR 13.765.769,67 100,54
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -65.430,79 -65.430,79 -0,48
Allgemeine Fondsverwaltungsverbindlichkeiten EUR -7.844,97 -7.844,97 -0,06
Summe Sonstige Verbindlichkeiten EUR -73.275,76 -0,54
Fondsvermögen EUR 13.692.493,91 100,00
Umlaufende Anteile STK 144.638,000
Anteilwert EUR 94,67

 

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 28.02.2022
Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,11775 = 1 Euro (EUR)

 

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

 

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile bzw. Zugänge Abgänge
Nominal in Whg.
Wertpapier-Investmentanteile
Gruppeneigene Wertpapier-Investmentanteile
EUR
DE000ETFL490 Deka Eurozone Rendite Plus 1-10 UCITS ETF ANT 800 14.121
DE000DK0LMT4 Deka-Absolute Return Defensiv ANT 0 6.534
LU0249486092 Deka-FlexZins CF ANT 2.737 2.737
DE0007019416 Deka-Institutionell Renten Europa ANT 469 17.937
LU0230155797 Deka-Renten konservativ ANT 66.085 92.484
DE000DK2J6R7 Deka-RentenStrategie Global PB ANT 0 6.710
DE0008474750 DekaTresor ANT 9.758 39.899
DE0009771824 Deka-VarioInvest TF ANT 40.635 40.635
LU1440686027 Deka-ZielKonzept CF (A) ANT 1.865 1.865
DE0008474537 RenditDeka CF ANT 1.405 52.911
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile
EUR
LU1797226666 AGIF-Allianz Credit Opportuni. WT9 ANT 2 21
LU1111085798 BGF – USD High Yield Bond Fd Act. Nm. I2 Acc. Hdgd ANT 0 36.979
LU1864665606 BGF-ESG Emerging Markets Bond Act. Nom. I2 Hd Acc. ANT 0 55.518
LU0438336264 BlackRock Str.F-Fxd Inc.Str.Fd Act. Nom. A ANT 0 8.404
LU1992937299 Fidelity Fds-Em. Market Debt Reg.Shs I Acc. Hed. ANT 22.505 22.505
LU2216205182 Fr.Temp.Inv.Fds-F.Eur.Tot.Ret. Act. Nom. S Acc. ANT 0 126.342
LU0256065409 GAM Multibd-Local Emerging Bd Act.au Port. C cap. ANT 0 3.543
IE00BGPP6697 iShsII-$ Treas.Bd 7-10yr U.ETF Reg.Shs Dis. Hgd. ANT 5.630 246.158
LU1004011935 Jan.Hend.Hor.-J.H.H.Eu.Co.Bd Actions Nom.G2 (Acc.) ANT 272 10.790
LU1773286189 JPM Fds-Em.Mark.Loc.Curr.Debt Act. Nom. I2 Acc. ANT 0 4.710
LU1727361658 JPMorg.I.-Gbl High Yield Bd Fd Na.-An.I2 (a.) (h.) ANT 0 4.035
LU1727354448 JPMorgan Fds-Gl Corp. Bon. AN.JPM Gl Co.B.I2(acc) ANT 0 11.964
LU0170991672 Pictet-Global Emerging Debt ANT 0 2.266
LU1071420456 Robeco Cap.Gr.F.-R.Glob.Cred. Act. Nom. Cl.IH ANT 0 10.005
LU1078767826 Schroder ISF Euro Corp.Bond IZ Acc. ANT 0 48.006
LU1496798478 Schroder ISF Euro High Yield Namensant. IZ Acc. ANT 0 2.767
LU1849560120 Threadneedle L-Credit Opport. Act.N. 2E Acc. (INE) ANT 0 62.888
LU1849561953 Threadneedle L-Eu. High Y. Bd Act.N. 2E Acc. (INE) ANT 0 40.904

 

Gattungsbezeichnung Stück bzw. Volumen
Anteile bzw. Whg. in 1.000
Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)
Terminkontrakte
Zinsterminkontrakte
Gekaufte Kontrakte: EUR 1.354
(Basiswert(e): EURO-BTP Future (FBTP))
Verkaufte Kontrakte: EUR 25.056
(Basiswert(e): EURO Bund Future (FGBL), Ten-Year US Treasury Note Future (TY))
Devisentermingeschäfte
Devisenterminkontrakte (Verkauf)
Verkauf von Devisen auf Termin:
USD/​EUR EUR 63
Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 94,12 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 43.529.401 Euro.

 

Entwicklung des Sondervermögens
EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 25.868.867,08
1 Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr -.–
2 Zwischenausschüttung(en) -.–
3 Mittelzufluss (netto) -11.943.970,22
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 1.298.869,22
davon aus Anteilschein-Verkäufen EUR 1.298.869,22
davon aus Verschmelzung EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -13.242.839,44
4 Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -71.169,08
5 Ergebnis des Geschäftsjahres -161.233,87
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -215.506,00
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 316.723,42
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 13.692.493,91

 

Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre
Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
28.02.2019 40.365.047,79 98,81
29.02.2020 31.946.917,47 99,78
28.02.2021 25.868.867,08 96,05
28.02.2022 13.692.493,91 94,67

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich
Ertrags- und Aufwandsrechnung
für den Zeitraum vom 01.03.2021 – 28.02.2022
(einschließlich Ertragsausgleich)
EUR EUR
I. Erträge insgesamt je Anteil *)
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) 0,00 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -5.059,55 -0,03
davon Negative Einlagezinsen -5.114,49 -0,04
davon Positive Einlagezinsen 54,94 0,00
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 56.626,77 0,39
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0,00
9a. Abzug inländischer Körperschaftsteuer 0,00 0,00
9b. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00 0,00
10. Sonstige Erträge 15.691,10 0,11
davon Kick-Back-Zahlungen 9.843,98 0,07
davon Rückvergütung aus Zielfonds 5.847,12 0,04
Summe der Erträge 67.258,32 0,47
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -66,94 -0,00
2. Verwaltungsvergütung -55.853,88 -0,39
3. Verwahrstellenvergütung -8.378,10 -0,06
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -22.830,73 -0,16
5. Sonstige Aufwendungen -263,02 -0,00
davon fremde Depotgebühren -263,02 -0,00
Summe der Aufwendungen -87.392,67 -0,60
III. Ordentlicher Nettoertrag -20.134,35 -0,14
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 285.558,16 1,97
2. Realisierte Verluste -527.875,10 -3,65
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -242.316,94 -1,68
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -262.451,29 -1,81
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -215.506,00 -1,49
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 316.723,42 2,19
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 101.217,42 0,70
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -161.233,87 -1,11

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich.
1) Ausgleich des negativen realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des Vortrags aus dem Vorjahr.
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Ausschüttung
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar insgesamt je Anteil*)
1 Vortrag aus dem Vorjahr -381.132,63 -2,64
2 Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -262.451,29 -1,81
3 Zuführung aus dem Sondervermögen1) 643.583,92 4,45
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1 Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2 Vortrag auf neue Rechnung 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung 0,00 0,00
Verteilung durch Anteilscheinrücknahme wegen Fondsauflösung 0,00 0,00
Umlaufende Anteile: Stück 144.638

Anhang.

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der DerivateV nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt (relativer Value-at-Risk gem. § 8 DerivateV).

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§ 37 Abs. 5 DerivateV i. V. m. § 9 DerivateV)
100% ICE BofA Euro Broad Market Index in EUR

Dem Sondervermögen wird ein derivatefreies Vergleichsvermögen gegenübergestellt. Es handelt sich dabei um eine Art virtuelles Sondervermögen, dem keine realen Positionen oder Geschäfte zugrunde liegen. Die Grundidee besteht darin, eine plausible Vorstellung zu entwickeln, wie das Sondervermögen ohne Derivate oder derivative Komponenten zusammengesetzt wäre. Das Vergleichsvermögen muss den Anlagebedingungen, den Angaben im Verkaufsprospekt und den wesentlichen Anlegerinformationen des Sondervermögens im Wesentlichen entsprechen, ein derivatefreier Vergleichsmaßstab wird möglichst genau nachgebildet. In Ausnahmefällen kann von der Forderung des derivatefreien Vergleichsvermögens abgewichen werden, sofern das Sondervermögen Long/​Short-Strategien nutzt oder zur Abbildung von z.B. Rohstoffexposure oder Währungsabsicherungen.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko (§ 37 Abs. 4 Satz 1 und 2 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
kleinster potenzieller Risikobetrag 0,00%
größter potenzieller Risikobetrag 2,07%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 0,49%

Der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens wird über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Zum Ausdruck gebracht wird durch diese Kennzahl der potenzielle Verlust des Sondervermögens, der unter normalen Marktbedingungen mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau von 99% (Konfidenzniveau) bei einer angenommenen Haltedauer von 10 Arbeitstagen auf Basis eines effektiven historischen Betrachtungszeitraumes von einem Jahr nicht überschritten wird. Wenn zum Beispiel ein Sondervermögen einen VaR-Wert von 2,5% aufwiese, dann würde unter normalen Marktbedingungen der potenzielle Verlust des Sondervermögens mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht mehr als 2,5% des Wertes des Sondervermögens innerhalb von 10 Arbeitstagen betragen. Im Bericht wird die maximale, minimale und durchschnittliche Ausprägung dieser Kennzahl auf Basis einer Beobachtungszeitreihe von maximal einem Jahr oder ab Umstellungsdatum veröffentlicht. Der VaR-Wert des Sondervermögens darf das Zweifache des VaR-Werts des derivatefreien Vergleichsvermögens nicht übersteigen. Hierdurch wird das Marktrisiko des Sondervermögens klar limitiert.

Risikomodell (§ 37 Abs. 4 Satz 3 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
Varianz-Kovarianz Ansatz

Im Berichtszeitraum genutzter Umfang des Leverage:
Brutto-Methode
kleinster Leverage 0,00%
größter Leverage 123,79%
durchschnittlicher Leverage 110,91%

Commitment-Methode
kleinster Leverage 0,00%
größter Leverage 123,93%
durchschnittlicher Leverage 110,96%

Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben (§ 37 Abs. 6 DerivateV):
Im Berichtszeitraum wiesen keine Sicherheiten eine erhöhte Emittentenkonzentration nach § 27 Abs. 7 Satz 4 DerivateV auf.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Umlaufende Anteile STK 144.638
Anteilwert EUR 94,67

Angaben zu Bewertungsverfahren
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (§ 168) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV).
Aktien /​ aktienähnliche Genussscheine /​ Beteiligungen
Aktien und aktienähnliche Genussscheine werden grundsätzlich mit dem zuletzt verfügbaren Kurs ihrer Heimatbörse bewertet, sofern die Umsatzvolumina an einer anderen Börse mit gleicher Kursnotierungswährung nicht höher sind. Für Aktien, aktienähnliche Genussscheine und Unternehmensbeteiligungen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben.
Renten /​ rentenähnliche Genussscheine /​ Zertifikate /​ Schuldscheindarlehen
Für die Bewertung von Renten, rentenähnlichen Genussscheinen und Zertifikaten, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind, wird grundsätzlich der letzte verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt. Renten, rentenähnliche Genussscheine und Zertifikate, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit marktnahen Kursstellungen (in der Regel Brokerquotes, alternativ mit sonstigen Preisquellen) bewertet, welche auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden. Die Bewertung von Schuldscheindarlehen erfolgt in der Regel mit Modellbewertungen, die von externen Dienstleistern bezogen und auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden.
Investmentanteile
Investmentanteile werden zum letzten von der Investmentgesellschaft festgestellten Rücknahmepreis bewertet, sofern dieser aktuell und verlässlich ist. Exchange-traded funds (ETFs) werden mit dem zuletzt verfügbaren Börsenkurs bewertet.
Derivate
Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Futures und Optionen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit Verkehrswerten bewertet, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Black-Scholes-Merton) ermittelt werden. Die Bewertung von Swaps erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt werden. Devisentermingeschäfte werden nach der Forward Point Methode bewertet.
Bankguthaben
Bankguthaben wird zum Nennwert bewertet.
Sonstiges
Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds geführt werden, wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen (i.d.R. Reuters-Fixing) umgerechnet.

Gesamtkostenquote (laufende Kosten) 0,60%

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als so genannte „Vermittlungsprovisionen“ bzw. „Vermittlungsfolgeprovisionen“.

Für den Erwerb und die Veräußerung der Investmentanteile sind keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeabschläge berechnet worden.
Für die Investmentanteile wurden von der verwaltenden Gesellschaft auf Basis des Zielfonds folgende Verwaltungsvergütungen in % p.a. erhoben:

AGIF-Allianz Credit Opportuni. WT9 0,33
BGF-ESG Emerging Markets Bond Act. Nom. I2 Hd Acc. 0,65
BGF – USD High Yield Bond Fd Act. Nm. I2 Acc. Hdgd 0,56
BlackRock Str.F-Fxd Inc.Str.Fd Act. Nom. A 1,00
Deka-Absolute Return Defensiv 0,19
Deka Eurozone Rendite Plus 1-10 UCITS ETF 0,15
Deka-FlexZins CF 0,06
Deka-Institutionell Renten Europa 0,55
Deka-Renten konservativ 0,18
Deka-RentenStrategie Global PB 0,75
DekaTresor 0,40
Deka-VarioInvest TF 0,15
Deka-ZielKonzept CF (A) 0,03
Fidelity Fds-Em. Market Debt Reg.Shs I Acc. Hed. 0,65
Fr.Temp.Inv.Fds-F.Eur.Tot.Ret. Act. Nom. S Acc. n.v.
GAM Multibd-Local Emerging Bd Act.au Port. C cap. 0,70
iShsII-$ Treas.Bd 7-10yr U.ETF Reg.Shs Dis. Hgd. 0,00
Jan.Hend.Hor.-J.H.H.Eu.Co.Bd Actions Nom.G2 (Acc.) 0,65
JPM Fds-Em.Mark.Loc.Curr.Debt Act. Nom. I2 Acc. 0,40
JPMorgan Fds-Gl Corp. Bon. AN.JPM Gl Co.B.I2(acc) 0,32
JPMorg.I.-Gbl High Yield Bd Fd Na.-An.I2 (a.) (h.) 0,34
Pictet-Global Emerging Debt 0,55
RenditDeka CF 0,65
Robeco Cap.Gr.F.-R.Glob.Cred. Act. Nom. Cl.IH 0,35
Schroder ISF Euro Corp.Bond IZ Acc. 0,45
Schroder ISF Euro High Yield Namensant. IZ Acc. 0,60
Threadneedle L-Credit Opport. Act.N. 2E Acc. (INE) n.v.
Threadneedle L-Eu. High Y. Bd Act.N. 2E Acc. (INE) 0,75

 

Wesentliche sonstige Erträge
Kick-Back-Zahlungen EUR 9.843,98
Rückvergütung aus Zielfonds EUR 5.847,12

 

Wesentliche sonstige Aufwendungen
Fremde Depotgebühren EUR 263,02
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt EUR 10.753,53

Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Deka Vermögensmanagement GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungssysteme. Zudem gilt die für alle Unternehmen der Deka-Gruppe verbindliche Vergütungsrichtlinie, die gruppenweite Standards für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme definiert. Sie enthält die Grundsätze zur Vergütung und die maßgeblichen Vergütungsparameter.
Das Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch einen unabhängigen Vergütungsausschuss, das „Managementkomitee Vergütung“ (MKV) der Deka-Gruppe, auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft.

Vergütungskomponenten
Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie Nebenleistungen.
Für die Mitarbeiter und Geschäftsführung der Deka Vermögensmanagement GmbH findet eine maximale Obergrenze für den Gesamtbetrag der variablen Vergütung in Höhe von 200 Prozent der fixen Vergütung Anwendung.
Weitere sonstige Zuwendungen im Sinne von Vergütung, wie z.B. Anlageerfolgsprämien, werden bei der Deka Vermögensmanagement GmbH nicht gewährt.

Bemessung des Bonuspools
Der Bonuspool leitet sich – unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Deka Vermögensmanagement GmbH – aus dem vom Konzernvorstand der DekaBank Deutsche Girozentrale nach Maßgabe von § 45 Abs. 2 Nr. 5a KWG festgelegten Bonuspool der Deka-Gruppe ab und kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch reduziert oder gestrichen werden.
Bei der Bemessung der variablen Vergütung sind grundsätzlich der individuelle Erfolgsbeitrag des Mitarbeiters, der Erfolgsbeitrag der Organisationseinheit des Mitarbeiters, der Erfolgsbeitrag der Deka Vermögensmanagement GmbH bzw. die Wertentwicklung der von dieser verwalteten Investmentvermögen sowie der Gesamterfolg der Deka-Gruppe zu berücksichtigen. Zur Bemessung des individuellen Erfolgsbeitrags des Mitarbeiters werden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien verwendet, wie z.B. Qualifikationen, Kundenzufriedenheit. Negative Erfolgsbeiträge verringern die Höhe der variablen Vergütung. Die Erfolgsbeiträge werden anhand der Erfüllung von Zielvorgaben ermittelt.
Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeiter erfolgt durch die Geschäftsführung. Die Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Variable Vergütung bei risikorelevanten Mitarbeitern
Die variable Vergütung der Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und von Mitarbeitern, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmten weiteren Mitarbeitern (zusammen als „risikorelevante Mitarbeiter“) unterliegt folgenden Regelungen:

Die variable Vergütung der risikorelevanten Mitarbeiter ist grundsätzlich erfolgsabhängig, d.h. ihre Höhe wird nach Maßgabe von individuellen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters sowie den Erfolgsbeiträgen des Geschäftsbereichs und der Deka-Gruppe ermittelt.

Für die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird zwingend ein Anteil von 60 Prozent der variablen Vergütung über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aufgeschoben. Bei risikorelevanten Mitarbeitern unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene beträgt der aufgeschobene Anteil 40 Prozent der variablen Vergütung und wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben.

Jeweils 50 Prozent der sofort zahlbaren und der aufgeschobenen Vergütung werden in Form von Instrumenten gewährt, deren Wertentwicklung von der nachhaltigen Wertentwicklung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Unternehmenswertentwicklung der Deka-Gruppe abhängt. Diese nachhaltigen Instrumente unterliegen nach Eintritt der Unverfallbarkeit einer Sperrfrist von einem Jahr.

Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während der Wartezeit risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters, der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der von dieser verwalteten Investmentvermögen oder der Deka-Gruppe gekürzt werden oder komplett entfallen. Jeweils am Ende eines Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar. Der unverfallbar gewordene Baranteil wird zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt, die unverfallbar gewordenen nachhaltigen Instrumente werden erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

Risikorelevante Mitarbeiter, deren variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr einen Schwellenwert von 75 TEUR nicht überschreitet, erhalten die variable Vergütung vollständig in Form einer Barleistung ausgezahlt.

Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems

Die Überprüfung des Vergütungssystems gemäß den geltenden regulatorischen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2021 fand im Rahmen der jährlichen zentralen und unabhängigen internen Angemessenheitsprüfung des MKV statt. Dabei konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden. Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH war im Geschäftsjahr 2021 angemessen ausgestaltet. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der

Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 11.022.961,23
davon feste Vergütung EUR 9.410.384,47
davon variable Vergütung EUR 1.612.576,76
Zahl der Mitarbeiter der KVG 112

 

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der
Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Vergütung an Risk Taker EUR 1.077.136,42
davon Geschäftsführer EUR 797.028,42
davon andere Risk Taker EUR 280.108,00

* Mitarbeiterwechsel innerhalb der Deka-Gruppe werden einheitlich gemäß gruppenweitem Vergütungsbericht dargestellt.

Zusätzliche Informationspflichten nach § 300 Abs. 1 KAGB

Schwer zu liquidierende Vermögenswerte
Der Anteil der Vermögenswerte des Investmentvermögens, die schwer zu liquidieren sind und für die deshalb besondere Regelungen gelten beträgt 0%.

Grundzüge der Risikomanagement-Systeme
Die von der Gesellschaft eingesetzten Risikomanagement-Systeme beinhalten eine ständige Risikocontrolling-Funktion, welche die Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risiken, denen das Investmentvermögen ausgesetzt ist oder sein kann, umfasst. Als wesentliche Risiken werden dabei Marktrisiken, Adressenausfallrisiken, Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken angesehen.
Als Marktrisiko wird das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen verstanden, das aus Wertveränderungen der Vermögenswerte aufgrund von nachteiligen Änderungen von Marktpreisen resultiert. Die Messung und Erfassung des Marktpreisrisikos erfolgt im Regelfall durch die Ermittlung des Value-at-Risk (VaR) über die Vermögenswerte des Investmentvermögens. Bei der Ermittlung des Value-at-Risk kommen der Varianz-Kovarianz-Ansatz, die historische Simulation sowie die Monte-Carlo-Simulation zum Einsatz. Die ermittelten Werte sowie die eingesetzten Methoden werden regelmäßig mittels geeigneter Backtesting-Verfahren auf ihre Prognosegüte überprüft.
Sofern der qualifizierte Ansatz /​ VaR-Ansatz nicht zum Tragen kommt, erfolgt die Messung und Erfassung des Marktpreisrisikos auf Grundlage des einfachen Ansatzes /​ Commitment-Ansatzes. Dabei werden Positionen in derivativen Finanzinstrumenten in entsprechende Positionen in den zu Grunde liegenden Basiswerten umgerechnet. Die Summe aller einzelnen Anrechnungsbeträge /​ Commitments (absolute Werte) nach Aufrechnung eventueller Gegenpositionen (Netting) und Deckungsposten (Hedging) darf für Zwecke der Risikobegrenzung den Nettoinventarwert des Fonds nicht überschreiten.
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass eine Position im Portfolio des Investmentvermögens nicht innerhalb hinreichend kurzer Zeit mit begrenzten Kosten veräußert, liquidiert oder geschlossen werden kann und dass dadurch die Erfüllung von Rückgabeverlangen der Anleger oder von sonstigen Zahlungsverpflichtungen beeinträchtigt wird. Die Liquidität des Investmentvermögens sowie seiner Vermögenswerte wird durch die von der Gesellschaft festgelegten Liquiditätsmessvorkehrungen regelmäßig erfasst. Die Vorkehrungen zur Liquiditätsmessung beinhalten die Betrachtung von sowohl quantitativen als auch qualitativen Informationen der Vermögenswerte des Investmentvermögens unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktsituation.
Adressenausfallrisiken resultieren aus Emittenten- und Kontrahentenrisiken. Als Emittentenrisiko wird die Gefahr von Bonitätsverschlechterungen oder Ausfall eines Emittenten verstanden. Das Kontrahentenrisiko ist das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen, das aus der Tatsache resultiert, dass die Gegenpartei eines Geschäfts bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen ihren Verpflichtungen möglicherweise nicht nachkommen kann. Die Messung des Adressenausfallrisikos erfolgt auf Basis einer internen Bonitätseinstufung der Adressen. Dabei wird anhand einer Analyse quantitativer und qualitativer Faktoren die Bonität der Adressen in ein internes Ratingsystem überführt.
Operationelles Risiko ist das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen, das aus unzureichenden internen Prozessen sowie aus menschlichem oder Systemversagen bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder aus externen Ereignissen resultiert. Die Erfassung, Messung und Überwachung operationeller Risiken erfolgt auf Ebene der Gesellschaft.
Für die wesentlichen Risiken des Investmentvermögens werden zusätzlich regelmäßig Stresstests durchgeführt, welche die Auswirkungen aus potentiell möglichen Veränderungen der Marktbedingungen im Stressfall auf das Investmentvermögen untersuchen.
Zur Risikosteuerung hat die Gesellschaft für alle wesentlichen Risiken angemessene Risikolimits eingerichtet, denen Frühwarnstufen vorgeschaltet sind. Die Definition der Risikolimits erfolgt unter Berücksichtigung von gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben sowie im Einklang mit dem individuellen Risikoprofils des Investmentvermögens. Die Einhaltung der Risikolimits wird täglich überwacht. Für den Fall eines tatsächlichen oder zu erwartenden Überschreitens von Risikolimits existieren geeignete Informations- und Eskalationsmaßnahmen um Abhilfe im besten Interesse des Anlegers zu schaffen. Daneben erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber der Geschäftsleitung der Gesellschaft über den aktuellen Risikostand des Investmentvermögens sowie Überschreitungen von Risikolimits sowie den abgeleiteten Maßnahmen.
Die im Rahmen der Risikomanagement-Systeme eingesetzten Risikomessvorkehrungen, -prozesse und -verfahren sowie die Grundsätze für das Risikomanagement werden von der Gesellschaft regelmäßig auf Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft.

Unterrichtung über das Risikoprofil des Investmentvermögens sowie Überschreiten von Risikolimits
Zum Berichtsstichtag wurden folgende Sensitivitäten gemessen:
Net Equity Delta: +0 EUR
Net Equity Delta beschreibt die Veränderung des Fondsvermögens bei einer Aktienkurskursänderung von +1%.
Net DV01: +0 EUR
Net DV01 beschreibt die Veränderung des Fondsvermögens bei einem Anstieg der Zinssätze um einen Basispunkt, ohne Berücksichtigung von konzernfremden Zielfonds.
Net CS01: +0 EUR
Net CS01 beschreibt die Veränderung des Fondsvermögens bei einem Anstieg des Credit Spreads um einen Basispunkt, ohne Berücksichtigung von konzernfremden Zielfonds.
Net Currency Delta: +0 EUR
Net Currency Delta beschreibt die Veränderung des Fondsvermögens bei einer Devisenkursänderung der zugrundeliegenden Fremdwährung (bzw. der zugrundeliegenden Fremdwährungen) von +1%, ohne Berücksichtigung von konzernfremden Zielfonds.

Liquiditätsrisiken:
Der Anteil der liquiden Positionen am Fondsvermögen beträgt 100%. Als Grundlage dafür wird die im Rahmen des täglichen Liquiditätsrisikocontrollings ermittelte Liquiditätsquote als Durchschnitt über die letzten 20 Werte zum Berichtsstichtag herangezogen.
Der Ermittlung von liquiden und illiquiden Positionen liegt ein konservativer Ansatz zugrunde. Positionen werden dabei als potenziell illiquide beurteilt, wenn unter Stressbedingungen (Notwendigkeit eines adhoc-Verkaufs) damit zu rechnen ist, dass der aktuelle Bewertungskurs dieser Position bei der Veräußerung in signifikantem Umfang unterschritten wird. Potenzielle Illiquidität ist kein Indikator für eine grundsätzlich fehlende Handelbarkeit eines Instruments.

Im Rahmen der von der Gesellschaft durchgeführten Überwachung der wesentlichen Risiken gab es im Berichtszeitraum keine Überschreitungen von Risikolimits.

Zusätzliche Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(Angaben pro Art des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts/​Total Return Swaps)

Das Sondervermögen hat im Berichtszeitraum keine Wertpapier-Darlehen-, Pensions- oder Total Return Swap-Geschäfte getätigt. Zusätzliche Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften sind daher nicht erforderlich.

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Basierend auf dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) macht die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu § 134c Abs. 4 AktG folgende Angaben:

Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken
Informationen zu den wesentlichen allgemeinen mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens sind im Verkaufsprospekt unter dem Abschnitt „Risikohinweise“ aufgeführt. Für die konkreten wesentlichen Risiken im Geschäftsjahr verweisen wir auf den Tätigkeitsbericht.

Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten
Die Zusammensetzung des Portfolios und die Portfolioumsätze können der Vermögensaufstellung bzw. den Angaben zu den während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäften, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, entnommen werden. Die Portfolioumsatzkosten werden im Anhang des vorliegenden Auflösungsberichts ausgewiesen (Transaktionskosten).

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung
Die Anlageziele und Anlagepolitik des Fonds werden im Tätigkeitsbericht dargestellt. Bei den Anlageentscheidungen werden die mittel- bis langfristigen Entwicklungen der Portfoliogesellschaften berücksichtigt. Dabei soll ein Einklang zwischen den Anlagezielen und Risiken sichergestellt werden.

Einsatz von Stimmrechtsberatern
Zum Einsatz von Stimmrechtsberatern informieren der Mitwirkungsbericht sowie der Stewardship Code der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Dokumente stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Handhabung der Wertpapierleihe und Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten
Auf inländischen Hauptversammlungen von börsennotierten Aktiengesellschaften übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft das Stimmrecht entweder selbst oder über Stimmrechtsvertreter aus. Verliehene Aktien werden rechtzeitig an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückübertragen, sodass diese das Stimmrecht auf Hauptversammlungen wahrnehmen kann. Für die in den Sondervermögen befindlichen ausländischen Aktien erfolgt die Ausübung des Stimmrechts insbesondere bei Gesellschaften, die im EURO STOXX 50® oder STOXX Europe 50® vertreten sind, sowie für US-amerikanische und japanische Gesellschaften mit signifikantem Bestand, falls diese Aktien zum Hauptversammlungstermin nicht verliehen sind. Zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften informieren der Stewardship Code und der Mitwirkungsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die entsprechenden Dokumente stehen Ihnen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Ermittlung Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste:
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Berichtszeitraum die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der im Bestand befindlichen Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Berichtszeitraumes mit den Summenpositionen zum Anfang des Berichtszeitraumes die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Bei den unter der Kategorie „Nichtnotierte Wertpapiere“ ausgewiesenen unterjährigen Transaktionen kann es sich um börsengehandelte bzw. in den organisierten Markt einbezogene Wertpapiere handeln, deren Fälligkeit mittlerweile erreicht ist und die aus diesem Grund der Kategorie nichtnotierte Wertpapiere zugeordnet wurden.

Die Klassifizierung von Geldmarktinstrumenten erfolgt gemäß Einstufung des Informationsdienstleisters WM Datenservice und kann in Einzelfällen von der Definition in § 194 KAGB abweichen. Insofern können Vermögensgegenstände, die gemäß § 194 KAGB unter Geldmarktinstrumente fallen, in der Vermögensaufstellung außerhalb der Kategorie „Geldmarktpapiere“ ausgewiesen sein.

 

Frankfurt am Main, den 27. April 2022

Deka Vermögensmanagement GmbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers.

An die Deka Vermögensmanagement GmbH,
Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Auflösungsbericht des Sondervermögens DekaStruktur: 5 Ertrag – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. März 2021 bis 28. Februar 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 28. Februar 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für den Zeitraum vom 1. März 2021 bis 28. Februar 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Auflösungsbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Auflösungsberichts in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Auflösungsberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deka Vermögensmanagement GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Darstellungen und Ausführungen zum Sondervermögen im Gesamtdokument Auflösungsbericht, mit Ausnahme der im Prüfungsurteil genannten Bestandteile des geprüften Auflösungsberichts sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Auflösungsbericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Auflösungsbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Deka Vermögensmanagement GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Auflösungsberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Auflösungsbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Auflösungsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Auflösungsberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Auflösungsbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Auflösungsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Auflösungsbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Auflösungsberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Deka Vermögensmanagement GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Deka Vermögensmanagement GmbH bei der Aufstellung des Auflösungsberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Auflösungsberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Auflösungsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Auflösungsbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

 

Frankfurt am Main, den 29. April 2022

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kühn
Wirtschaftsprüfer
Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer

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