Während in dem Strafprozess am 4. Tage der Hauptverhandlung wiederum kein Angeklagter den Mund aufmachte, um Erklärungen abzugeben, bleiben interessante Fragen für die Geschädigten auch von Gerichtsseite bisher ausgespart. So gut wie niemand hatte sich eingefunden, weder Vertragspartner der BWF Stiftung (also Vertriebler und Goldkunden) noch Rechtsanwälte von Geschädigten wurden auf der Zuschauerbank gesichtet. Pünktlich um 10.15 Uhr ging es los, bzw passierte nichts.
Frühzeitige Kenntnis der BaFin und Staatsanwaltschaft
Bereits aus der Anklageschrift wurde deutlich, dass die BaFin bereits vor Vertriebsstart im Sommer 2011 durch die Angeklagten informiert wurde. Diese Aufsichtsbehörde ging dann bis Februar 2012 von einer Genehmigungsfreiheit aus und meldete ihren Meinungsumschwung („BWF Stiftung braucht Genehmigung nach KWG“) nicht der Stiftung direkt, sondern verließ sich auf die Staatsanwaltschaft Berlin. Während beide Behörden dann die Akten wie Blei in den Regalen liegen ließen, wurde durch die Angeklagten (den „Goldhändler“) irgendwann einmal bei einer Deko Barren Firma im Schwabenland für über 300.000 € Dummies bestellt, gefertigt und geliefert und in den Tresor in Berlin gelegt. Diese Deko Barren waren nur mit einer dünnen Schicht Gold überzogen. Entdeckt wurden die Deko-Barren dann im Februar 2015 bei der Polizei-Razzia und Beschlagnahme des Goldes. Bestellt wurden die Dummies wohl 2013 und 2014.
Wer bestellt denn bitte Deko Barren für über 300.000 €?
Diese Dekorbarren mit Goldüberzug haben nach außen einen Wert von 120 Mio Euro! Ist niemanden bei der Bestellung, der Fertigung und der Auslieferung aufgefallen, dass eine Mißbrauchsgefahr besteht? Hat niemand von der Verkäuferseite mal gefragt oder den Käufer mal gegoogelt? Wozu braucht man überhaupt Dekorbarren (Golddummies) außer zu Täuschungszwecken?
Das ist doch ungefähr so, als wenn eine minderjährige Mama mit zwei kleinen Mädchen Sylvester 2014 in Görlitz mit dem Kinderwagen über die Oder die Grenze übertritt und bei einem Händler auf dem Polenmarkt 5 LKW Ladungen „Polenböller“ kauft: „ich möchte mit meinen kleinen Töchtern schön den Jahreswechsel feinern; Sie liefern aber bis 19.00 Uhr Sylvester bitte, die Kinder müssen früh ins Bett“.
Ist das überhaupt erlaubt? Falsche Barren produzieren und liefern?
Nach der Rechtslage ist das offenbar verboten: https://www.gesetze-im-internet.de/feingehg/BJNR001200884.html
Diese Fragen werden nicht geklärt, statt dessen lässt das Gericht verlesen: BWF Gold Investitionsinfos, BWF Firmendarstellung, BWF Beraterhandbuch. Als gelte es das Lesen zu üben.
Besichtigung des Tresors war jederzeit möglich
Etwas interessantes ergab sich doch: Aus dem Beraterhandbuch und weiteren Unterlagen war deutlich, dass nach Vorankündigung jeder Vertriebler und jeder Kunde die Tresoranlage in Berlin besichtigen durfte. Da muss also jemand Nerven wie Drahtseile haben, jeder hätte doch die falschen Barren enttarnen können. War das gute Arbeit, diese Fälschung? Bekanntlich hat Handwerk goldenen Boden!
Formaler Beschluss zu der Ersatzschöffin
Das Gericht verkündete, dass sich eine Schöffin zu Recht krank gemeldet habe. Bedenken der Verteidigung seien unbegründet. Der nächste reguläre Gerichtstermin am Dienstag (28.06.2016) fällt aus. Es geht weiter am Donnerstag, den 30.06.2015, 10.15 Uhr.
Der Goldhändler Herr S. und seine Ehefrau bleiben derweil weiterhin in Untersuchungshaft.
Und die Bafin als Aufsichtsbehörde hatte wohl Tomaten auf den Augen ?
Diese Behörde wird noch von Steuergeldern finanziert – ganz toll – bis Januar 2015 wurden noch Gelder eingesammelt ! Das ist ein Skandal und muss an die Presse ! Ich bin mir sicher, dass hier noch mehr Informationen im Laufe des Prozesses an das Licht kommen, die sehr unangnehm für die Behörde werden.
Auch wurden von einigen Berater bereits 2013 und 2014 Anfragen an die Bafin gestellt – Antwort: Uns liegt nichts gegen die BWF Stiftung vor – ansonsten würden man es auf der Bafin Homepage lesen. Nun kann sich jeder seinen Teil über diese tolle Behörde denken !