Das sehen wir so, nachdem sich am gestrigen Tag nach unserer Meldung rund zehn Anleger in der Redaktion gemeldet haben. Drei von ihnen haben wohl bereits eine Strafanzeige in Deutschland und der Schweiz erstattet. Eine Kopie davon hat man uns übermittelt. Anmerken wollen wir auch, dass allein das Erstatten einer Strafanzeige nicht gleichbedeutend ist mit der Schuld des Beschuldigten. Die Strafanzeige setzt aber Ermittlungen zum Sachverhalt in Gang.
Tatsache dürfte aber hier sein, dass das Geld der Anleger in zweifelhafte Kanäle gesickert sein könnte, denn uns ist kein Anleger bekannt, der sein Gold bzw. Geld ausgeliefert bekommen hat. Stimmt das so, wie uns berichtet, dann lässt das natürlich schon den Verdacht einer Kriminalinsolvenz zu. Da werden sich die betroffenen Personen sicherlich den Ermittlungsbehörden zu unbequemen Fragen stellen müssen.
Privatrechtlich stellt sich natürlich hier auch jetzt die Frage, wer haftet eigentlich gegenüber dem Anleger? Nun, da kommen sicherlich die bekannten Personen in Frage, aber auch möglicherweise der eine oder andere Vermittler dieser Anlage, wenn er den Kunden nicht auf das Totalverlustrisiko hingewiesen hat. Jenes Risiko, das wohl jetzt für den Kunden eintritt. Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden vertritt hier schon einige Mandanten seit geraumer Zeit. Mit welchem Erfolg, wissen wir aufgrund des Schweigegebots des Anwalts nicht.
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