DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft – fast 8 Millionen Jahresfehlbetrag

Published On: Dienstag, 17.03.2020By

Ja keine Bilanz, die man wirklich „gut“ nennen kann, denn hier findet man einen Jahresfehlbetrag von fast 8 Millionen Euro.

DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft

Heidelberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 91.672.849,13 57.428.586,74
I. Sachanlagen 2.647.358,00 2.701.022,00
II. Finanzanlagen 89.025.491,13 54.727.564,74
B. Umlaufvermögen 9.863.966,94 9.428.882,50
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.199.351,39 2.414.629,33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 1.600.000,00
II. Wertpapiere 2.927.698,30 3.635.861,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.736.917,25 3.378.391,96
Bilanzsumme, Summe Aktiva 101.536.816,07 66.857.469,24

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 22.269.185,55 30.184.510,51
I. gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Kapitalrücklage 322.113,89 322.113,89
III. Gewinnrücklagen 29.810.396,62 26.352.654,30
IV. Jahresfehlbetrag 7.915.324,96 -3.457.742,32
B. Rückstellungen 4.305.750,00 4.741.807,76
C. Verbindlichkeiten 74.961.880,52 31.931.150,97
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 74.961.880,52 31.931.150,97
Bilanzsumme, Summe Passiva 101.536.816,07 66.857.469,24

Anhang

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Firma Delphi Unternehmensberatung AG wurde nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetz-Buchs, des Aktiengesetzes und der Satzung erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor Berücksichtigung der Gewinnverwendung.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des HGB für die Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch. Sie hat außerdem keinen Lagebericht aufgestellt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Wertansätze aus der Bilanz zum 31.12.2017 wurden unverändert übernommen. Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die alternativ im Anhang oder in der Bilanz zu machen sind, erfolgt die Angabe im Anhang.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bilanzierten Vermögensteile und Schulden sind ordnungsgemäß nachgewiesen. Die Bewertung liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung. Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden entsprechend der steuerlichen Vorschriften bilanziert.  Gegenstände bis zu einem Wert von 800 Euro werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.
Finanzanlagen sind mit dem gegenüber den Anschaffungskosten gesunkenen beizulegenden Wert angesetzt. Zinsen für Fremdkapital werden nicht mit einbezogen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nennwert bewertet.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt. Rechnungsgrundlagen des Gutachtes sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinsfuß beträgt 2,0%. Es handelt sich um eine einkommensabhängige Zusage. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Gesellschaften gem. § 288 Abs. 1 bzw. Abs. 2 S. 2 HGB werden in Anspruch genommen. Aktive latente Steuern werden nicht bilanziert.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Anteilsbesitz:
100 % an der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg.
Gezeichnetes Kapital: 50.000,00 €,
Eigenkapital: 46.000.000,00 €,
Jahresüberschuss: 0,00 € nach Verlustübernahme.
Alle Angaben per 31.12.2018.
82,2 % an der Strawtec Group AG, Heidelberg.
Gezeichnetes Kapital: 2.477.696 €,
Eigenkapital: -5.666.588,51 €,
Jahresfehlbetrag: 8.056.310,31 €.
Alle Angaben per 31.12.2018.
Umlaufvermögen
Sonstige Vermögensgegenstände
mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr: 4.117.897,29 €,
davon gegenüber Vorstand: 4.908,25 €.
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 52.000 €. Es ist in voller Höhe eingebracht. Das Grundkapital ist in 26.000 Stückaktien eingeteilt. Auf jede Stückaktie entfällt ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von   2,00 €. Die Hauptversammlung vom 31.10.2016 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Genehmigtes Kapital) und § 7 (Bedingtes Kapital) beschlossen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Oktober 2021 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 26.000,00 € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen.  Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen:

1. Für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben.
2. Soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90% der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde.
3. Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerische Anteil der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals, das die Gesellschaft im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder –soweit niedriger- im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung hat, nicht überschreiten. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden oder die (ii) zur Bedienung von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden bzw. ausgegeben werden können oder müssen, sofern die Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) nach dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden.
4. Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften.
5. Soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.

Das Grundkapital ist um bis zu 26.000 €, eingeteilt in bis zu Stück 26.000 auf den Inhaber lautende Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), (zusammen die „Schuldverschreibungen“), jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw.-pflichten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 31. Oktober 2016 beschlossenen Ermächtigung bis zum 30. Oktober 2021 von der Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Schuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen tatsächlich erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil; sie nehmen statt dessen bereits von Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres am Gewinn der Gesellschaft teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Rückstellungen
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2018 = 4.236.196 Euro. Es besteht keine Rückdeckungsversicherung. (Steuerbilanzwert = 1.936.913 Euro).
Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen:
71.922.634,43.
Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten:
3.043.895,59 Euro.
-Davon durch Grundpfandrechte gesichert:2.215.250,21 Euro.
-Davon mit Restlaufzeit größer 5 Jahre:1.834.899,45 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr:72.821.036,95 Euro.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag nicht. In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. November 2018 wurde dem Vorschlag des Aufsichtsrats und des Vorstands einstimmig entsprochen, den in der Bilanz vom 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 3.457.742,32 Euro in die Gewinnrücklage einzustellen.
Vorstand der Gesellschaft war zum Bilanzstichtag Herr Wilhelm K. Thomas Zours, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Aufsichtsrat der Gesellschaft war zum Bilanzstichtag:
Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller,
Professorin an der Hochschule Rhein-Main (Vorsitzende)
Herr Dipl.-Kfm. Philip Andreas Hornig,
selbständiger Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Mannheim (stellvertretender Vorsitzender)
Herr Dr. Burkhard Schäfer, selbständiger Unternehmensberater, Mannheim

Auf die Angabe der Vergütungen für die Organe der Gesellschaft wird in Anwendung der Schutzvorschrift des § 288 HGB i.V.m.   § 285 Nr. 9 HGB verzichtet. Neben dem Vorstand war im Geschäftsjahr 2018 kein Mitarbeiter beschäftigt.
Heidelberg, den 23. Dezember 2019

gez. Wilhelm K. Thomas Zours (Vorstand)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2019 festgestellt.

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