Startseite Allgemeines Delta Korona Erfolg für CLLB Rechtsanwälte
Allgemeines

Delta Korona Erfolg für CLLB Rechtsanwälte

Teilen

Das OLG Köln hat in einem Urteil vom 03.09.2010 das Urteil des LG Köln vom 11.02.2010 bestätigt und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Geklagt hatte ein Anleger, der im Jahr 2006 Geschäftsbeteiligungen an der Delta Korona S.L. gezeichnet hatte.

Den Anlageberatern warf der Kläger eine fehlerhafte Beratung vor. Die drei Verantwortlichen der Delta Korona. S.L. sollten in Haftung genommen werden, weil ihre Gesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Bankgeschäfte getätigt hatte. Das Landgericht Köln folgte dieser Argumentation und verurteilte sowohl die Anlageberater als auch die Verantwortlichen der Delta Korona. S.L. zu Schadensersatz.

Mehr lesen Sie auf dER Seite von CLLB Rechtsanwälte

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

TJ Maxx: Profiteur von Trumps Zollchaos

Während viele Unternehmen und Experten vor den möglichen Folgen von Donald Trumps...

Allgemeines

Sweet Invest eG auch an die Pleite wollen wir erinnern

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 12/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen...

Allgemeines

Manipulation von Aktienkursen

Das Beeinflussen von Aktienkursen kann legal oder illegal sein, je nachdem, welche...

Allgemeines

McDonaldss USA:Die Rückkehr des McRib: Warum die Kult-Sandwich-Legende nur begrenzt verfügbar ist

Der McRib kehrt zurück – pünktlich zur Weihnachtszeit – doch Fans sollten...