Die BaFin hat am 21. September 2021 eine Geldbuße in Höhe von 137.000 Euro gegen die Delticom AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 40 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Delticom AG hatte eine Stimmrechtsveröffentlichung nicht rechtzeitig vorgenommen.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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